Portversorgung, wer darf es?

ycassyy

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amb. Pflege
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Wir hatten heute auf der Teambesprechung eine interessante Diskussion:

Wer darf im amb. Pflegedienst eigendlich einen Port versorgen: spülen, an- abstöpseln, Nadel wechseln usw.??

Dürfen dies auch Altenpfleger machen? Und wenn nicht, wie ist das mit den Verträgen mit den Kassen zu vereinbaren?? (LG 4)?

Wer weis was dazu?
 
Wir wurden vom zuständigen Onkologen darin unterwiesen (KS und AP)
Das Nadelwechseln hat nur er übernommen.
 
Ich weiß nicht, ob Altenpflegerinnen in ihrer Ausbildung "Pflege eines Ports" als Thema haben. Falls ja, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, dass APs die Pflege des Ports übernehmen.
 
Ich weiß nicht, ob Altenpflegerinnen in ihrer Ausbildung "Pflege eines Ports" als Thema haben. Falls ja, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, dass APs die Pflege des Ports übernehmen.

Naja, ob das in der Ausbildung Thema war ist da wohl nicht so entscheidend.

Wichtig ist eine gute Einweisung und Unterweisung was die Portpflege angeht. Meines Wissens gibt es keine Vorschriften dies eine Berufsgruppe von der Portpflege ausschließen.
 
Das kommt wohl auf interne Arbeitsanweisungen drauf an, in vielen Häusern dürfen z. B. KPHs (obwohl diese es meist im KH lernen) und ungelernte Pflegehelfer nicht, in anderen dürfen alle alles nach Einweisung.
 
Das kommt wohl auf interne Arbeitsanweisungen drauf an, in vielen Häusern dürfen z. B. KPHs (obwohl diese es meist im KH lernen) und ungelernte Pflegehelfer nicht, in anderen dürfen alle alles nach Einweisung.

Also bei uns im Ambulanten Dienst gilt das, was die Kasse uns vorschreibt (normalerweise), manchmal gibt es von den Kassen auch Ausnahmen und Sonderregelungen. Normalerweise gilt es, das die Portversorgung in die hohe LG IV fällt, welche nur von GuKP oder halt auch APs durchgeführt werden dürfen, aber nicht die KPHs. Allerdings haben manche Kassen dann die LG runtergestuft fürs Abhängen der Infusion, schreiben aber trotzdem das Fachpersonal vor (eine Sonderregelung):deal:. Jetzt weis ich halt nicht, ob generell die APs überhaupt noch anhägen dürfen....

bin langsam echt verwirrt deswegen...:weissnix:

lg Cassy
 
Wo ich noch imm APH war durften die GUKP sehr viel nach unterweisung und die AP nicht.
Selbst DK wechsel durften nur KS obwohl AP es genauso gelernt hatten.
Port spülen durften KS jedoch Nadelwechsel wurde von der Portschwester (externer Mitarbeiter) durchgeführt, könnte inzwischenaber auch wieder anders sein.
Liebe Grüße
 
Wie sieht das mit Laborassistenten aus? Wir haben einen der bei uns als Pfleger arbeitet und sämtliche Behandlungspflegen auch Portversorgung durchführt. Ist sowas erlaubt?
 
Wie sieht das mit Laborassistenten aus? Wir haben einen der bei uns als Pfleger arbeitet und sämtliche Behandlungspflegen auch Portversorgung durchführt. Ist sowas erlaubt?
Dann könntest du auc Reinigungskräfte heranziehen die mal im Krankenhaus geputzt haben...

Also ein Grundverständnis des menschlichen Körpers und dessen Funktionen sollte vorhanden sein...
 
Den Laborassistenten würde ich generell mit keiner Behandlungspflege beauftragen, es seih den, er hat von den Krankenkassen eine Zusatzgenehmigung wie z. B. Pflegehelfer nach zwei Jahren beantragen können.

Für den LG IV Bereich halte ich den Laborassistenten für gänzlich ungeeignet....

Hast echt nen dollen PD erwischt Phoenix......:knockin:

lg Cassy
 
hichen !!!
also ich bin KS und habe vor kurzem eine Fortbildung zum Thema , Port versorgung gemacht , so und da haben sie keine unterschied zwischen AP oder GuKP gemacht , hauptsache du kannst diese Fortbildung nachweisen und dann war gut , und ich muss ich ehrlich sagen ich hatte Portversorgung vor 4 jahren , aber is lang lang her und die Auffrischung hat mir ganz gut getan und ich habe nun wieder ein Schein mehr :sdreiertanzs:
Was das nadelwechseln an geht wird eigentlich generell vom Arzt durchgeführt , doch leider haben sie kaum zeit dafür , also wird es auf eine Person deligiert von der Arzt sich überzeugt hat das diese Person auch die Nadel wechseln kann , ob PDL von einem Pflegedienst oder einer Portschwester ( oder ich wenn ich es mir von einem Arzt absegnen lasse weil habe ich die Fortbildung )

Eine Laborassistentin Port Versorgung ???? :beten:oh man wo sind wir hingekommen die armen Leute , die denken die bekommen Fachpersonal und was bekommen sie in wahrheit ?? nur weil man Geld einsparen wir HILFFFFEEEE will nie Krank oder Alt werden !!!!!!!!!!!!!!!!!:beten:


lg S:Moni
 
Ein medizinisch-technischer Laborassistent lernt drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung mit einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil ab. Kommt Euch das nicht bekannt vor? Wieso soll jemand mit dieser Ausbildung nicht nach einer Einweisung in der Lage sein, einen Port anzustechen?

Was die Kasse vorschreibt, steht ohnehin auf einem anderen Blatt. Die kann sowieso nicht entscheiden, welche Berufsgruppe was "darf". (Sie entscheidet allerdings, wann sie die Leistung bezahlt, was für die Tätigkeit im Pflegedienst auf das Gleiche herauskommt.)
 
Was die Kasse vorschreibt, steht ohnehin auf einem anderen Blatt. Die kann sowieso nicht entscheiden, welche Berufsgruppe was "darf". (Sie entscheidet allerdings, wann sie die Leistung bezahlt, was für die Tätigkeit im Pflegedienst auf das Gleiche herauskommt.)

Hauptsache, der Port wird ordnungsgemäß versorgt - das kann eine AP/GuKP/KPH/APH nach Einweisung sein.

Ist ja ein Unterschied, ob ne KPH schon 30 Jahre Berufserfahrung hat und ne "frische" AP das nur in der Schule gelernt hat! --> Einweisen und alles ist i. O.
 
Im amb. Bereich jedoch schreiben die Kassen genau vor, welche Behandlungspflegen von wem durchgeführt werden anhand der Leistungsgruppen. Daher können die Kassen schon von vornherein KPHs und ähnliche Berufsgruppen ausschließen. Wobei ich euren Argumenten selbstverständlich logisch zustimmen muss. Aber was ist bei den Kassen schon logisch???:schraube:
 
Ein medizinisch-technischer Laborassistent lernt drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung mit einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil ab. Kommt Euch das nicht bekannt vor? Wieso soll jemand mit dieser Ausbildung nicht nach einer Einweisung in der Lage sein, einen Port anzustechen?

Was die Kasse vorschreibt, steht ohnehin auf einem anderen Blatt. Die kann sowieso nicht entscheiden, welche Berufsgruppe was "darf". (Sie entscheidet allerdings, wann sie die Leistung bezahlt, was für die Tätigkeit im Pflegedienst auf das Gleiche herauskommt.)
Genau so hat unsere PDL reagiert, als ich sie gefragt habe, ob das denn sein darf, dass ein Laborassistent das machen darf. Er ist fachlich teilweise durchaus kompetent, aber in vielen Dingen fehlt ihm auch einfach das theoretische Know how, was ich z.Bsp. bei der Dokumentation von Wundverbänden merke, da er überhaupt keine Ahnung von Wundheilungsphasen hat, oder beim Medikamente setzen, wo er kaum ein Medikament kennt was er da setzt (wenn ich ihm sage er soll bei der und der Patientin mittags den Blutdrucksenker nicht mitsetzten, da sie momentan sehr niedrige Werte hat, dann fragt er mich welches von den vier Medikamenten die sie erhält - Omeprazol, ASS, Digitoxin, Metoprolol - der Blutdrucksenker ist) aber ich finde es halt nicht in Ordnung, dass die Patienten alle denken, er wäre Pfleger und dürfe so etwas ganz selbstverständlich tun, wenn dem garnicht so ist.
 
Da sollten Pflegekräfte sich mal net soweit aus dem Fenster lehnen. Man kennt die gängigen Medis in SEINEM Fachgebiet- schon ein Medikament aus einem anderen Fachgebiet bringt nicht selten Probs. Kann man hier im Forum schön erleben, wenn nach Wirkung und Nebenwirkung gefragt wird und dann die Info kommt: Beipackzettel schon gelesen?

Wo liegt das Problem, der Kollegin eine eindeutige Ansage zu machen- sprich den Medikamentennamen zu nennen? Wobei ich es befremdlich finde, dass Pföegekräfte nach gutdünken Medis an- und absetzen. Aber das ist ja bekanntlich ein anders Thema.

Zum Wundmanagment will ich mich mal lieber nicht auslassen. Es fängt schon damit an, dass die wenigsten Pflegekräfte die Haustschichten kennen, geschweige denn die Wundarten. Die Doku ist da schon ganz hohe Schule, die fats keiner korrekt beherrscht, der nicht gerade Wundmanager ist.

Warum braucht Pflege eigentlich immer diese künstliche Überhöhung: nur Pflege kann das... und meint schlußendlich damit nix weiter als handwerkliche Grundlagen, die man sich schnell aneignen kann.
Es gibt in D keine Vorbehaltsaufgaben und wenn der Doc der willigen Ehefrau das Port anstechen beibringt so kann Pflege vielleicht noch die Zähne knirschen lassen... das wars dann aber auch schon.


Elisabeth
 
Da sollten Pflegekräfte sich mal net soweit aus dem Fenster lehnen. Man kennt die gängigen Medis in SEINEM Fachgebiet- schon ein Medikament aus einem anderen Fachgebiet bringt nicht selten Probs. Kann man hier im Forum schön erleben, wenn nach Wirkung und Nebenwirkung gefragt wird und dann die Info kommt: Beipackzettel schon gelesen?
Ich kenne jedes Medikament, welches ich bei meinen Patienten setze. Kommt eines dazu welches ich noch nicht kenne, lese ich den Beipackzettel, bekommt der Patient Medikament einer anderen Firma - kenne ich den Wirkstoff und kann es zuordnen. Ich setze keine Medikamente bei denen ich nicht weiß wofür oder wogegen sie sind. Wenn das bei dir anders ist, solltest du mal in dich gehen, ob das nicht vielleicht etwas fahrlässig im Bezug auf mögliche Symptome von Nebenwirkungen oder Überdosierungen ist.
Wo liegt das Problem, der Kollegin eine eindeutige Ansage zu machen- sprich den Medikamentennamen zu nennen?
Wenn ich telefonisch bei der Übergabe den kollegen nicht erreiche und später dann selbst nicht erreichbar bin, weil ich vllt im Frei mein Handy mal aus habe. Dann liegt das Problem darin das er keine Ahnung hat und vllt das falsche Medikament rausnimmt oder setzt.
Wobei ich es befremdlich finde, dass Pföegekräfte nach gutdünken Medis an- und absetzen. Aber das ist ja bekanntlich ein anders Thema.
Für diese Patientin haben wir eine schriftliche Anordnug vom Arzt das bei bestimmten Blutdruckwerten (mit tabelle) Blutdruckmedikamente reduziert bzw. überhaupt nicht gegeben werden. Auch bei vielen Diabetispatienten dieses Arztes haben wir dieses Schema für die Insuline.
Warum braucht Pflege eigentlich immer diese künstliche Überhöhung: nur Pflege kann das... und meint schlußendlich damit nix weiter als handwerkliche Grundlagen, die man sich schnell aneignen kann.
Es gibt in D keine Vorbehaltsaufgaben und wenn der Doc der willigen Ehefrau das Port anstechen beibringt so kann Pflege vielleicht noch die Zähne knirschen lassen... das wars dann aber auch schon.
Deine Arroganz und dein Sarkassmus ist völlig unangebracht. Es geht nicht um handwerkliche Grundlagen sondern um geltendes Gesetz und um offensichtliche Gefährdung von Patienten. Wenn du das nicht begriffen hast, solltest du zu diesem Thema lieber schweigen bzw. vorher mal nachdenken bevor du den Mund aufmachst und andere angreifst.
 
Deine Arroganz und dein Sarkassmus ist völlig unangebracht. Es geht nicht um handwerkliche Grundlagen sondern um geltendes Gesetz und um offensichtliche gefährdung von Patienten.

Wer hier sarkastisch ist und ganz offensichtlich einiges nicht begriffen hat, darüber ließe sich streiten. Ich für meinen Teil kenne durchaus KrankenpflegerInnen, bei denen man sich fragt, wo sie ihr Examen gewonnen haben, und ebenso Altenpfleger oder KPHs, die sich weitergebildetet haben und auf ihrem Gebiet topfit sind. Natürlich auch andersherum. Ich wehre mich jedoch dagegen, von der Grundausbildung allein auf die Intelligenz des Mitarbeiters zu schließen.

Zeigst Du mir bitte mal das Gesetz, in dem steht, was eine Pflegekraft und nur eine Pflegekraft darf? :P
 
Zeigst Du mir bitte mal das Gesetz, in dem steht, was eine Pflegekraft und nur eine Pflegekraft darf? :P

Es gibt in der Form kein Gesetz- nur eine Aussage swe Krankenkassen, wer was tun darf und wann sie was bezahlen.

Wie gesagt: bringst du es der willigen Ehefrau bei, ist die Kasse höchstzufrieden.

Ein genau benanntes Medikament (meint Namensangabe) kann jeder der lesen kann entfernen. Anders schauts schon aus, wenn man da 3 weiße Tabletten unterscheidlicher Größe vor sich hat- da müsste selbst ich passen und ich würde mal frech behaupten, dass ich mich schon als sehr kompetent einschätze.
Bei dieser Konstellation - ich erkenne jede Tablette- finde ich es übrigens immer amüsant, wenn man zwei identische Tabletten aus dem Schrank vorweist und bittet diese genau zuzuordnen. Da wird dann angefangen die wildesten Theorien zu erfinden.... abschließend stets mit dem Argument: man würde ja nur Fachpersonal an den Schrank lassen und da könne gar nix passieren.

ich verweigere übrigens das Austeilen von Medis, die nicht kontrollierbar sind. Zählen alleine reicht mir nicht.

Elisabeth
 
Wer hier sarkastisch ist und ganz offensichtlich einiges nicht begriffen hat, darüber ließe sich streiten. Ich für meinen Teil kenne durchaus KrankenpflegerInnen, bei denen man sich fragt, wo sie ihr Examen gewonnen haben, und ebenso Altenpfleger oder KPHs, die sich weitergebildetet haben und auf ihrem Gebiet topfit sind.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Es geht mir nicht darum wer was kann oder nicht kann/weiß oder nicht weiß, sondern um geltendes Recht.
Natürlich auch andersherum. Ich wehre mich jedoch dagegen, von der Grundausbildung allein auf die Intelligenz des Mitarbeiters zu schließen
.Wo bitte habe ich das getan? Es ging um nicht vorhandenes Fachwissen, dies hat nichts mit Intelligenz zu tun. Ich könnte auch keinem Chirurgen im OP assistieren, weil mir das dazu nötige theoretische und praktische Wissen fehlt. Und allein darum geht es ja.
Wenn ich die vorrangegangenen Postings richtig interpretiere, dann drängt sich mir nun die Frage auf: Wenn ihr der Meinung seit, dass Behandlungspflegen von jedem ausgeführt werden dürfen, egal welche Qualifikatione er hat oder nicht, Wozu brauchen wir dann noch ein Kranken- oder Altenpflegeexamen? Wieso müssen in einem ambulanten PD mindestens drei examinierte arbeiten? Könnte man doch auch drei Pflegekräfte oder Arbeitskräfte aus anderen Berufen mit mindestens ... Jahren Berufserfahrung einstellen?
Zeigst Du mir bitte mal das Gesetz, in dem steht, was eine Pflegekraft und nur eine Pflegekraft darf?
Vorrausgeschickt: Hilfskraft - alle ohne Kranken-, Alten-, KPhilfe, APhilfe-
Ausbildung
Pflegekraft - Alle ausgebildeten Kanken- und
Altenpflegehelfer
Pflegefachkraft - Exam. GuKP, Altenpfleger

Nachzulesen im Kranken- und Altenpflegegesetz bzw. Im Gesetz für Berufe der Kranken- und Altenpflegehilfe der jeweiligen Bundesländer bzw. in den Versorgungsverträgen der ambulanten Pflegedienste mit den Krankenkassen. Bei uns in Sachsen ist es so das laut § 72 SGB XI u. § 132 SGB V, Hilfskräfte überhaupt keine Behandlungspflegen durchführen dürfen.

ich verweigere übrigens das Austeilen von Medis, die nicht kontrollierbar sind. Zählen alleine reicht mir nicht.
Im Klartext würde das heißen wenn ich frei hatte und eine Kollegin die Medikamentendosierer gesetzt hat, dürfte ich kaum einem Patienten seine Medikamente verabreichen.




Im übrigen ging es mir nur darum aufzuzeigen warum mMn ein Laborassistent - der sich zweifellos mit sämtlichen Laborwerte auskennt und vllt besser Blutentnahmen durchführen kann als ich - ohne Weiterbildung oder ähnliches, keine Behandlungspflege ausführen sollte und schon garkeine Portversorgungen, wobei es bei dem aktuell diskutierten Fall ja nicht nur um die Versorgung des Ports an sich geht sondern auch um das Anhängen von Infusionen mit hochwirksamen Medikamenten.
 

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