J
joanna1976
Gast
Hallo an alle,
hab hier diesen Beitrag gefunden:
Durch eine Gesetzesänderung ist in NRW seit dem 01.01.08 das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Münster (Sitz des LPA ist Düsseldorf) für das Anerkennungsverfahren und die Feststellung der objektiven Gleichwertigkeit zuständig.
Die örtlichen Gesundheitsämter führen nur noch Sprachtests durch und erteilen die jeweilige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Nur in bestimmten Fällen entscheiden die einzelnen Gesundheitsämter selbständig über einen Anerkennungsantrag.
Ich helfe euch gerne weiter, falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt.
Liebe Grüße
wilmi
Möchte etwas über mich sagen.
Ich möchte hier meine Ausbildung anerkennen.Habe in 1995 Abitur, und 1996 Diplom Krankenschwester-Ausbildungszeit war 5 Jahre.Wohne in NRW.
In Deutschland seit 2002. Antrag noch nie gestellt.
Wie gehe ich vor? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Wo soll ich mich wenden?
Wer weiss Rat?
LG
Joanna, dankbar für jede Antwort

hab hier diesen Beitrag gefunden:
Durch eine Gesetzesänderung ist in NRW seit dem 01.01.08 das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Münster (Sitz des LPA ist Düsseldorf) für das Anerkennungsverfahren und die Feststellung der objektiven Gleichwertigkeit zuständig.
Die örtlichen Gesundheitsämter führen nur noch Sprachtests durch und erteilen die jeweilige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Nur in bestimmten Fällen entscheiden die einzelnen Gesundheitsämter selbständig über einen Anerkennungsantrag.
Ich helfe euch gerne weiter, falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt.
Liebe Grüße
wilmi
Möchte etwas über mich sagen.
Ich möchte hier meine Ausbildung anerkennen.Habe in 1995 Abitur, und 1996 Diplom Krankenschwester-Ausbildungszeit war 5 Jahre.Wohne in NRW.
In Deutschland seit 2002. Antrag noch nie gestellt.
Wie gehe ich vor? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Wo soll ich mich wenden?
Wer weiss Rat?
LG
Joanna, dankbar für jede Antwort




