- Registriert
- 19.12.2008
- Beiträge
- 7
- Ort
- Düsseldorf
- Beruf
- Azubi Krankenpflege
- Akt. Einsatzbereich
- Chirurgie
Hallo an euch alle,
ich habe mich heute hier registriert, (ich kenne mich also nicht hier aus)
also ich habe mich am 26.11.08 um den Ausbildungsplatz zur Krankenpflegerin beworben. Ich habe 3 Wochen später angerufen, da ich noch keine schriftliche Zusage erhalten habe , und die Nachricht erhalten, dass ich den Ausbildungsplatz bekommen habe. Darüber freue ich mich immer noch riesig
Die Ausbildung beginnt am 1. August 2009. UNd nun meine große Frage an euch :
IN dem Schreiben steht folgendes drin:
,, Diese Zusage wird unter der Voraussetzung erteilt, dass Ihr GESUNDHEITSZEUGNIS und das POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS den BESTIMMUNGEN des KRANKENPFLEGEGESEZTZES ENTSPRECHEN.´´
Nun ist meine Frage an euch, wie das zu verstehen ist, mit dem des Krankenpflegegesetzes eintsprechen?
BItte dringend um Hilfe!

ich habe mich heute hier registriert, (ich kenne mich also nicht hier aus)
also ich habe mich am 26.11.08 um den Ausbildungsplatz zur Krankenpflegerin beworben. Ich habe 3 Wochen später angerufen, da ich noch keine schriftliche Zusage erhalten habe , und die Nachricht erhalten, dass ich den Ausbildungsplatz bekommen habe. Darüber freue ich mich immer noch riesig

Die Ausbildung beginnt am 1. August 2009. UNd nun meine große Frage an euch :
IN dem Schreiben steht folgendes drin:
,, Diese Zusage wird unter der Voraussetzung erteilt, dass Ihr GESUNDHEITSZEUGNIS und das POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS den BESTIMMUNGEN des KRANKENPFLEGEGESEZTZES ENTSPRECHEN.´´
Nun ist meine Frage an euch, wie das zu verstehen ist, mit dem des Krankenpflegegesetzes eintsprechen?
BItte dringend um Hilfe!
