Polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis?!

bluepink

Newbie
Registriert
19.12.2008
Beiträge
7
Ort
Düsseldorf
Beruf
Azubi Krankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Hallo an euch alle,
ich habe mich heute hier registriert, (ich kenne mich also nicht hier aus)

also ich habe mich am 26.11.08 um den Ausbildungsplatz zur Krankenpflegerin beworben. Ich habe 3 Wochen später angerufen, da ich noch keine schriftliche Zusage erhalten habe , und die Nachricht erhalten, dass ich den Ausbildungsplatz bekommen habe. Darüber freue ich mich immer noch riesig ;-)
Die Ausbildung beginnt am 1. August 2009. UNd nun meine große Frage an euch :
IN dem Schreiben steht folgendes drin:
,, Diese Zusage wird unter der Voraussetzung erteilt, dass Ihr GESUNDHEITSZEUGNIS und das POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS den BESTIMMUNGEN des KRANKENPFLEGEGESEZTZES ENTSPRECHEN.´´

Nun ist meine Frage an euch, wie das zu verstehen ist, mit dem des Krankenpflegegesetzes eintsprechen?
BItte dringend um Hilfe!
:-?
 
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führungszeugnis muss eintragungsfrei sein und gesundheitszeugnis vom arzt, dass er keine bedenken bei dir hat, was deinen physischen und psychischen zustand betrifft. beides darf meines wissens nicht älter als 3 monate sein
 
Ich brauche auch ein Führungszeugnis und frage mich gerade, ob ich das Führungszeugnis (das ja nicht älter als 3 Monate sein darf) jetzt schon anfordern kann oder muss ich bis 3 Monate vor Ausbildungsbeginn damit warten?
 

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