Pflegestufe 3+

Serena2010

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29.10.2010
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Mein Bruder pflegt schon seit Jahren seine Frau! Mittlerweile geht es ihr so schlecht, dass sie Tag und Nacht Hilfe braucht! Mein Bruder ist fix und fertig von der Pflege! Der Pflegedienst kommt, auch nachts, aber es reicht mit Pflegestufe 3 nicht aus! Die Kasse lehnt weitere Kostenübernahme ab!
Echt traurig!
Ist es denn so schwer den Härtefall zu kriegen?????
Ich konnte eben nur kurz mit ihm telefonieren. Scheinbar hat ein Gutachter nur telefonisch Kontakt aufgenommen und meinte, die Pflege reiche aus!!!
Was kann man noch tun???
 
meine erste Vermutung wäre in Widerspruch gehen, wenn dies noch möglich ist, gar nicht telefonisch darauf eingehen (woher will derjenige das hinterm dem Telefon sehen wie schlecht es seiner Frau geht) sondern einen Besuch vom MDK einfordern und den betreffenden Pflegedienst mit einspannen bei der Begutachtung.
Ist das ein ambulanter Intensivpflegedienst oder ein "unspezialisierter"?
Dann wäre noch die Möglichkeit einen Pflegeberater der Kasse hinzuzuziehen, der deinen Bruder ordentlich beraten muss.
 
Ansonsten könntest du noch eine weitere Kostenübername über das Sozialamt beantragen. Wenn die Pflege teurer wird als der Überschuß des Grundeinkommens deines Bruders (was bei dem Pflegeaufwand nicht so hoch seien dürfte) muß das Sozialamt die zusätzlichen Kosten übernehmen. Ich würde einfach einen Antrag stellen.

lg
 
Soweit mir bekannt ist wirst du im ambulanten Bereich keine Härtefallregelung bekommen den diese ist ausschließlich für den Vollstationären Bereich vorgesehen. Wie aber schon geschrieben steht es deinem Verwandten frei beim Sozialamt nachzufragen. Meine Erfahrungen mit dem Sozialamt sind sehr gut und dort wird z.T. sehr umfassende Pflege möglich...

SGB 11 - Einzelnorm

mfg Akhran
 
Leistungen 2011

Härtefallregelung entsprechend den Richtlinien (HRi) der Pflegekassen

Mitunter wird dafür auch der Begriff Pflegestufe 3+ verwendet.

Der Pflegeaufwand wird bestimmt durch die Art, die Dauer und den Rhythmus der erforderlichen Pflegemaßnahmen. Dieser kann sich aufgrund der individuellen Situation des Pflegebedürftigen als außergewöhnlich hoch bzw. intensiv darstellen, wenn die täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen das übliche Maß der Grundversorgung der Pflegestufe 3 quantitativ oder qualitativ weit übersteigen.

In besonders gelagerten Einzelfällen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand, z.B. bei:
  • Körpergewicht über 80 kg, z.B. Einsatz eines Hebekrans,
  • Kontrakturen,
  • hochgradiger Spastik,
  • Endstadien von Krebs, AIDS, Mukoviszidose,
  • hohen Querschnittslähmungen,
  • apallischen Syndrom,
  • schwerer Demenz,
  • Mehrfacherkrankungen,
  • Fehlbildungen im Säuglings- und Kindesalter,
  • Schluckstörungen während der Hilfe zur Nahrungsaufnahme,
  • stark eingeschränkter Sinneswahrnehmung,
  • starken Schmerzen,
  • Zustand nach schweren Schädel-Hirn-Verletzungen,
  • pflegebehindernden räumlichen Verhältnissen,
  • kardiopulmonal bedingt eingeschränkter Belastbarkeit, usw.
können Sie eine Einstufung als Härtefall und daher zusätzliche Pflegesachleistungen beantragen.
Die Sachleistung der Pflegekasse bei dieser Einstufung beträgt:
  • bei häuslicher Pflege 1.918,-- € monatlich,
  • bei teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1.918,-- € monatlich,
  • bei vollstationärer Versorgung 1.825,-- € monatlich.
Voraussetzungen

  • Erfüllung der Kriterien der Pflegestufe 3
    • Grundpflege: mehr als 240 Minuten
    • Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 300 Minuten
    • Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr
Ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand liegt vor, wenn:
  • Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht erforderlich ist. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege berücksichtigt.
oder:
  • die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann.
    Das zeitgleiche Erbringen der Grundpflege des Nachts durch mehrere Pflegekräfte erfordert, dass wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Pflegeperson, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (z. B. Angehörige), tätig werden muss.
Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.

Diese Härtefallregelung darf bei jeder einzelnen Pflegekasse auf nicht mehr als 3 % der bei ihr versicherten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III, die häuslich gepflegt werden, angewendet werden.

Hammer, haben die schon 3% dann fällst du unter den Tisch.

Hier gefunden:
Pflege ABC -Härtefall
 
dazu kommt noch, das auch wenn eine Fachkraft ihren eigenen Angehörigen zu Hause ohne Pflegedienst versorgt gibt es keine 3+.

Es wird unterstellt, das ohne Pflegedienst zu Hause dieser Aufwand nicht möglich ist. Es zählt nicht, das jemand diese Ausbildung gemacht hat.


silverlady
 
Ich schließe mich Neo 57 voll an, sehr gut zitiert!
Jedoch ist es möglich, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen, um in eine Lücke der 3% Quote vorzudringen.
Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Pflegeleistungen von einem Pflegedienst übernommen werden! Jedoch findet nur bei Sachleistungen eine Erhöhung statt. Wird nur Pflegegeld gezahlt, würde es auch im Härtefall bei z.Z. 685 Euro bleiben. Anders ist es bei Kombi-Leistung. Hier verschiebt sich der prozentuale Anteil, so dass es evtl. mehr Pflegegeld gibt.
Beste Grüße
Sr. Claudia:besserwisser: