Pflegestufe 3 nur bei Nachtbetreuung möglich?

Ennasus

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29.07.2007
Beiträge
57
Ort
Berlin
Beruf
Krankenschwester,
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo,

haben bei Euch auch nur Patienten die PS 3 wenn z.B. die Angehörigen mit im Haushalt wohnen um auch nachts sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern?
Bei uns ist es generell so, dass nur Pat. die PS 3 genehmigt bekommen wo jemand da ist um sich nachts zu kümmern!

Wie bekommt ihr die PS 3 für eure Patienten durch die keine Angehörigen in der Nähe wohnen haben??:gruebel:

Gruß Ennasus
 
Hallo,

haben bei Euch auch nur Patienten die PS 3 wenn z.B. die Angehörigen mit im Haushalt wohnen um auch nachts sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern?
Bei uns ist es generell so, dass nur Pat. die PS 3 genehmigt bekommen wo jemand da ist um sich nachts zu kümmern!

Wie bekommt ihr die PS 3 für eure Patienten durch die keine Angehörigen in der Nähe wohnen haben??:gruebel:

Gruß Ennasus

ja dies steht in der Definition der Pflegestufe 3.
ich kann dir nur aus eigener Erfahrung berichten.

Wir hatte eine Patientin PS 3 die hat alleine zu Hause gewohnt: aber...
- wir waren bis zu 3 x tgl. 1h dort um sie zu versorgen, mehrmals wöchentlich kamen ehrenamtliche Helfer um ihr Bsp: Kaffeetrinken zu reichen
- die Tochter kam täglich nach jeder Versorgung zu Mutti und hat sich weitergekümmert (die Tochter wohnte aber auch nicht im nächsten Hauseingang, sondern ein paar Minuten Fahrtweg von Ihr entfernt)-sie hat sie nach den Mahlzeiten zu Bett gebracht
- sie hatte ein Notrufgerät, welches sofort unseren Beritschaftdienst aktiviert hat
-(sie hatte ab und an Halluzinogene Momente, Parkinson und war zu gar nichts selbständig in der Lage)


So, ich weiß ja nicht wies um die Konstitution deiner Patientin steht, aber vielleicht wäre es eine Möglichkeit für euch:

- die Versorgung so zu planen das ihr mehr als dreimal am Tag in zeitnahen Abständen die Patientin anfahrt (Mindestpflegezeit PS 3 beachten)
- mit den Kindern redet, wenn sie den welche hat und mit denen besprecht, wie die Versorgung mit PS 3 sichergestellt werden soll- evtl sind sie bereit am Tag 1-2 mal vorbeizuschauen und kleinere Tätigkeiten zu übernehmen.
- ehrenamtliche Helfer zu finden die sich in euren Versorgungspausen um die Patientin kümmert- Essen reichen, beschäftigen etc.
- ein Notrufgerät zu besorgen, dass sie nachts um Hilfe rufen kann, wenn sie welche braucht.
- ne sehr gute Pflegeplanung
- und alle an der Versorgung beteiligten Personen sollten bei der Begutachtung dabei sein, sofern sich das terminell vereinbaren lässt.

Ansonst weiß ich jetzt auch nicht weiter... ist halt immer so ne Taktik von den Kassen.
 
Is nicht nur von den Kassen so ausgedacht, sondern geltendes Gesetz:
Zitat:

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

SGB 11 - Einzelnorm

lg
 
Hallo, danke für die Antworten,

diese Pat. hat keine Kinder, nur einen Neffen der sich bisschen kümmert, der aber auch Gehbehindert ist. Die Pat. ist fast 100 Jahre alt und somit der Neffe auch schon an die 70, wohnt ca. 30 km entfernt.
Notrufsystem wäre noch eine Lösung aber ich denke nicht, dass sie es bedienen kann. Sie ist sehr verwirrt zur Zeit der der körperl. Zustand hat sich in den letztenTagen stark verschlechtert.

Ich glaube nicht das sie auf Dauer um die 600€ privat zuzahlen kann....(bei der PS 2 )

Die Pflegeplanung hat bei uns noch nie ein Gutachter sehen wollen! (Brandenburg)


Gruß Ennasus
 
Ist es auch so in Brandenburg???!
Die "Nacht" ist von 22-6 d.h. eine 4. Versorgung nach 22Uhr und die Nachtversorgung ist gewährleistet und das wäre abgehakt..

mfg
 
ja aber wenn sie niemanden hat außer ihren auch nicht mehr sehr taufrischen Neffen, ist es nicht besser sie erstmal in die Kurzzeitpflege zu geben und mit dem Neffen zu besprechen wie es weitergehen soll. Ich weiß wie sehr ein Patient mit PS 3 einem Pflegedienst fehlen kann aber irgentwann müssen wir uns auch geschlagen geben.

Bei der Patientin die ich beschrieben habe, war ich unter der Woche häufiger anwesend als bei meiner eigenen Familie. Das zerrt dann irgentwann mal an den Substanzen.
 
Hallo Schwester 01,

also von uns aus kann diese Patientin gerne in die Kurzzeitpflege oder Heim, wir halten niemanden auf, im Gegenteil den Angehörigen wurde es schon nahegelegt! Zumal wir im Moment da bestimmt eher ein Minusgeschäft machen da die Pflege ewig dauert. Also von den Pflegezeiten her wäre damit sicher die vorgabe der PS 3 erreicht nur die Nachtbetreuung ist nicht gewährleistet.

Die Pat. wollte noch nie ins Heim und das will sie jetzt auch nicht. Sie hat gelgentlich noch klare Momente. Die Angehörigen respektieren ihren Wunsch.

Gruß Ennasus
 
ja das versteh ich voll und ganz..aber wenigstens für 1-2 Wochen um Luft zu holen und einen Plan zu schmieden. Wer weiß vielleicht gefällt ihr ja das "es ist immer jemand" da dann letzendlich doch.
Man muss es versuchen und vor allem immer den Dialog mit dem Neffen aufrechterhalten, ihr dürft auch eure Bedenken äußern, was den immensen Umfang an Pflege angeht.
 
Hallo,
für PS 3 muss nachts pflege notwendig sein und zwar tätigkeiten im Sinne des Pflegegesetzes. Dazu zählt nicht aufpassen o.ä.
 

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