Pflegende übernehmen Heilkunde

Die Ärzte sind im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten, haben diese Richtlinie also mit beschlossen.

Ob der einzelne Stationsarzt das für eine gute Idee oder eine Majestätsbeleidigung hält, müsst ihr selbst im Gespräch mit ihm herausfinden!
 
Nun wollen wir den Ball mal schön flach halten.

G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
Berlin, 20. Oktober 2011– Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V).
Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger.

Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.
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Pressemitteilungen - Gemeinsamer Bundesausschuss


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Die Richtlinie sieht vor, dass dafür speziell ausgebildete Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger/-innen und Altenpfleger/-innen in Modellen in der Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung bisher Ärzten vorbehaltene Aufgaben übernehmen können. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, hat das BMG zwei Monate Zeit zur Prüfung.

Deutscher Pflegerat - G-BA verabschiedet Richtlinie zu Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen

Es gibt bereits laufende Modelle in diesem Bereich: http://www.kvbb.de/content/kvbb/kvbb002000/Statement-Schmitt.pdf . Das dürfte ungefähr vorgeben, in welche Richtung es gehen wird.

Im Klinikbereich werden die aktuell üblichen Sachen wie BE, Flexülen legen u.ä. nun zum Modellprojekt und erhalten damit eine offizielle Legitimation. Ich denke, dass wird so einige Häuser dazu bringen mehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten frei zu geben.


Das eigentliche Hauptproblem ist und bleibt aber: welche Quali soll es denn sein. Allein beim Wundmanagement gibt es mehrere Möglichkeiten. Und eine noch größere Frage: wer kontrolliert die Fachkompetenz dann? Bin ich als Pflegefachkraft dann der Medizinischen Fachkraft gleichgestellt und unterliege der Ärztekammer wenn ich in so einem Modell arbeiten will?

Wo bleibt die Pflegekammer, die Pflichtregistrierung für alle Pflegekräfte bundesweit?

Elisabeth
 
Was ist denn nun daran sooooooo neu ?
Wir haben unsere "Wundmanager",welche als KS / KP bei uns im Haus chronische Wunden (Ulcus cruris,diab.Fußsyndrom etc.) alleinverantwortlich versorgen und Empfehlungen in Form einer Epikrise an Hausärzte oder weiterbehandelnde Kliniken erstellen.
Wir haben unsere "Diabetes-Fachkraft",die bei neu diagnostiziertem oder bestehendem Diabetes das gesamte Procedere,inclusive Insulineinheiten-Anordnungen,sowie Ernährungsberatung und Konsile ebenfalls eigenverantwortlich macht.
Und "eigenverantwortlich" heißt hier auch eigenverantwortlich,denn unsere Doc's kümmern sich nicht darum,im Gegenteil,sie sind diejenigen,welche die Konsile für die genannten Kollegen ausstellen und sich dann nach deren Empfehlungen richten !
Ich frage mich,speziell bei diesem Thema,warum diese, seit Jahren gängige Praxis,nun vom DPR sowie der Politik als das "Ei des Columbus" dargestellt und angepriesen wird :schraube::angryfire: ?
Ist doch nun wirklich absolut nix Neues !!
 
Die Leistung kann dein Krankenhaus nur als ärztl. leistung abrechnen. Das Problem wird im ambulanten Bereich noch deutlicher. Da braucht es eine ärztl Anordnung damit du dein geld vond er Kasse bekommst.

Elisabeth
 
Einspruch... :

Unsere Wundmanager und die "Diabetes-Tante" sind genauso,wie die "Ernährungsberaterin",welche auch eigenverantwortlich PEG-Nahrungen und deren Um-und Einstellung macht,als unabhängige Fachkräfte angesiedelt,deren Tätigkeit als eigene Praxis im Auftrag des KH läuft und die ebenfalls eigenverantwortlich mit den Kassen abrechnen.
Deshalb müssen die verschiedenen Stations-und Fachärzte ja die Konsile schreiben !
Nee nee,unsere "Spezialisten" sind dem ärztlichen Dienst nicht untergeordnet oder angegliedert,sondern gleichgestellt.

Einspruch fertig.... :D
 
Wennn der Arzt ein Konsil schreibt, dann delegiert er die Tätigkeit. Die Ansetzung kommt also vom Doc.

Elisabeth
 
Wieder nich richtig...
Wenn ein Internist ein chirurgisches oder HNO-Konsil schreibt,dann ist auch keine Delegation der Tätigkeit. Ein Konsil zu besagten Kollegen ist das selbe,es unterscheidet sich in keiner Weise vom "innerärztlichen" Konsil.
Zum Beispiel schreibt ein Doc ein Wundkonsil,die Kollegin von den Wundmanagern guckt sich Pat. und Wunde an und entscheidet anschließend,was auf den Ulcus cruris oder Dekubitus etc. drauf soll. Diese Empfehlung greift der Doc auf und ordnet diese Wundtherapie auf Station an,wo die Stationskollegen dann nach der Empfehlung des Wundmanagers arbeiten.
Also nix da "Delegation" :dudu:.
Bitte versuch doch nicht immer,Deinen Kopf durchzusetzen,liebe Elisabeth,es klappt nicht immer. In meinem Haus wird wie beschrieben schon jahrelang gearbeitet und ich kenn diese Verfahrensweise in-und auswendig,weswegen der Vorschlag im Ausgangsbeitrag expliziet auf mein Haus bezogen, ein "alter Hut" ist.
Wenns in anderen Häusern anders läuft,ist das halt so,speziell bei uns läuft's eben so.

Im übrigen bin ich der Meinung,daß der DPR bzw. andere Institutionen bei der Erarbeitung "neuer" Verfahrensweisen prüfen sollten,ob nicht diese schon irgendwo praktiziert werden. Solche Presseveröffentlichungen wie die hier gezeigte sorgen nämlich in Häusern,die schon lange haargenauso arbeiten,für nicht geringe Verwirrung !
 
Doch, ZNA-Öse: Bisher unterliegt die gesamte Verantwortung der Versorgung im Krankenhaus dem behandelnden Arzt. Er kann bestimmte Aufgaben delegieren, was ihn aber nicht von der Verantwortung entbindet.

Wenn ein Arzt ein Konsil schreibt, egal ob dem ärztlichen Kollegen oder der pflegerischen Fachkraft für Wundbehandlung, holt er sich jemanden zur Beratung ins Boot, mehr nicht. Die Verantwortung bleibt immer noch bei ihm.
 
So,Feierabend...:boozed:.
Hab mich heute mal sowohl mit einer Wundmanagerin sowie unserer Diabetesfachkkraft unterhalten. Es ist unverrückbar so,wie ich schon schrieb :
Die Kollegen sind als selbstständige Fachkräfte beim KH angesiedelt und erbringen ihre Leistung im Auftrag des KH.
Heißt also,sie sind nicht beim Haus angestellt und unterliegen somit auch nicht der medizinischen Weisungsbefugnis der KH-Ärzte.
Sie bearbeiten die Konsile als Aufträge des KH und stellen diesem ihre erbrachte Leistung in Rechnung. Wenn,z.B.also die Wundbehandlung bei chronischen Wunden im Auftrag des KH erfolgen soll,so schreibt der KH-Arzt das Konsil,sprich den Auftrag und die Wundmanagerin übernimmt die Wundversorgung,welche die Entscheidung zur Therapie enthält,völlig eigenständig und ohne gebundene Verantwortlichkeit des Arztes,welcher das Konsil ausstellt.
Die Kollegen arbeiten alle als Freiberufler in ihrer Sparte,gehören nicht zum KH und unterliegen nicht der Weisungshoheit des KH bzw. des KH-Arztes.
Ergo : sie üben in ihrem Spezialgebiet die Heilkunde selbstständig aus !
 
Versuchen wir es mal anders: Kann die Fachkraft ohne Konsil aktiv werden?
Ein Konsil entspricht übrigens net einer Überweisung: Konsil .

Modellprojekte gemäß SGB V §63/3c sind übrigens schon länger möglich. Meiner Erinnerung nach gibt es z.B. AGneS schon mehr als 5 Jahre. Aber auch diese Kollegen arbeiten ebenfalls ausschließlich im Auftrag eines Arztes- suchen sich also ihre Klientel net selber.

Wenn die Richtlinie greift, dann könnten sie sich analog zum Heilpraktiker niederlassen und eine eigene Praxis eröffnen. Es könnte jeder, der sie in Anspruch nehmen will zu ihnen kommen ohen das vorher ein Arzt um eine Beratung bittet.
Die Abrechnung der erbrachten Leistung würde durch sie direkt mit der Krankenkasse erfolgen. Es bräuchet keinen Nachweis, dass da ein Konsil gewünscht wurde.

Elisabeth
 
Stimmt,Elisabeth.
Unser "Modellprojekt",so es denn eines ist,das weiß ich noch nicht,da muß ich mich nochmal schlau machen,existierte schon,als unser Haus noch unter kommunaler Trägerschaft stand,die R***-Kliniken AG hat uns ja "erst" vor 5 Jahren übernommen.
Die Fachkollegen arbeiten im Auftrag des KH bzw. des Klinikkonzerns und rechnen ihre erbrachte Leistung wie jeder Handwerker per Rechnung ab.
Wie das mit den Krankenkassen laufen würde...naja,hab ich auch noch keine Ahnung,werd ich aber gleich morgen mal erfragen.
Aber egal wie rum,Fakt ist,daß die Kollegen ohne ärztlichen Hintergrund,also ohne Abgabe der Verantwortung,arbeiten. Ist doch,so gesehen,haargenau das Gleiche,wie im Ausgangsthread als Vorschlag dargestellt,würd ich meinen.
 
AGneS macht gar nichts selbstständig. Sie erspart dem Arzt nur den Hausbesuch, indem sie den Computer bedient. Das würde ich nicht als selbstständiges Arbeiten bezeichnen.
 
Hallo,
bei mir in der Klinik läuft es genau so, wie bei ZNA Öse.
Der einzige Unterschied ist, dass die einzelnen Experten im Haus angestellt sind und nicht unabhängig vom KH-Träger in der eigenen Praxis arbeiten. Ergo läuft die Abrechnung wie immer..
Die Leistungen der Fachkräfte werden in Anspruch genommen (Konsilanforderung) und die jeweilige kompetente Empfehlung (AO) der Fachkraft wird auch vom anfordernden Arzt nicht hinterfragt.
Dieser ist sich seiner Verantwortung für die "fremd-empfohlene" Therapie im Idealfall bewusst, aber sind wir doch mal ehrlich....Wo macht sich ein Arzt die Mühe, die Empfehlungen zu überprüfen, da kann er es auch gleich selber machen (oft gehörtes Argument auf die Bitte während des Konsiles anwesend zu sein).

Ausnahmen bestätigen die Regel, es soll auch Stationsärzte geben, die bei einem Konsil mit am Bett stehen.
@ Elisabeth
Versuchen wir es mal anders: Kann die Fachkraft ohne Konsil aktiv werden?
Bei uns nicht.
Wenn die Richtlinie greift, dann könnten sie sich analog zum Heilpraktiker niederlassen und eine eigene Praxis eröffnen.
wenn,.... dann könnte...würde...vielleicht..
Das sind ja noch ungelegte Eier, wenn ich den Post #7 richtig verstanden habe:
Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.
VG lusche
 
....wenn,.... dann könnte...würde...vielleicht..
Das sind ja noch ungelegte Eier, wenn ich den Post #7 richtig verstanden habe...

Und da schließe ich mich an. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Und vielleicht kommt es ja doch so: Advanced nursing practice . Wenn net heute, dann vielelicht morgen oder übermorgen.

Elisabeth
 

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