Pflegefall zuhause

Fearn

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13.04.2009
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845
Beruf
Krankenschwester /PA
Liebe Kollegen!

Seit Januar 2011 mußte ich neben meiner Berufstätigkeit die Pflege meiner Mutter (Pflegestufe 2 ) übernehmen.
Ich merke mittlerweile, daß dies mich bis ans Ende der Belastungsgrenzen gehen läßt.

Im Prinzip, wäre das alles zu bewältigen und zu planen, da ich morgens und abends einen Pflegedienst zur Kombipflege eingesetzt habe.
Vom Restgeld aus der Kombipflege finanziere ich eine Raumpflegerin.

Ich selbst übernehme, das Medikamentenstellen, baden und duschen, die Einkäufe,Bankangelegenheiten, die Arztbesuche, die Zubereitung ihres Mittagessens( Mutter weigert sich das Essen auf Rädern zu akzeptieren und zu sich zu nehmen), alle Angelegenheiten die sonst zu regeln sind ( Steuererklärungen, Rechnungen usw.)
In der letzten Zeit ging es mit Mutter gesundheitlich bergab und es stehen sehr viele Arzbesuche auf dem Programm.
Ich benötige ca 20 Stunden pro Woche für diese Aufgabe.( oftmal mehr)
Dabei lege ich meinen Dienstplan zugrunde und plane dann von Woche zu Woche die Versorgung meiner Mutter.

Alles würde prima funktionieren, wenn man nicht ständig wegen personellen Engpässen angerufen würde zum einspringen und wenn nicht ständig der Dienstplan geändert würde.

Ich hab meine Leitungen daraufhin schon angesprochen, die nehmen das zwar zur Kenntnis, aber kaum ist man zuhause, hängen die auch schon wieder am Telefon oder versuchen einem aus dem Frei zu rufen, oder es wird mal eben ein Mitteldienst mitten in der Woche in einen Nachdienst geändert.

Das bringt nicht nur Mutter in Gefahr, weil die diese kurzfristigen Umplanungen nicht realisieren kann und dann versucht alleine zu duschen. Sie ist auch schon hingefallen, weil ich wegen so einer Dienstplanänderung.
Mutter wird 89 Jahre alt und so flexibel wie ein Krankenpflegemitarbeiter funktionieren muß, funktioniert mein Pflegefall leider nicht.

Ich hatte das schon ernsthaft einige male angesprochen und wenn ich meine Kollegen, die natürlich auch einspringen müssen anspreche, dann halten die einen Pflegefall in der Familie für ein Privatvergnügen.

Das ist aber laut Pflegegesetz nicht so.


Würdet Ihr den Betriebsrat ansprechen und hat das überhaupt Sinn?

Wenn ich so weiter arbeite, dann werde ich das nicht mehr lange schaffen können mit der Pflege meiner Mutter, denn wenn ich nach 12 Diensten 2 -3 freie Tage habe, dann sind die noch lange nicht frei für mich.


Wie wird das Pflegezeitgesetz für die Mitarbeiter Eurer Klinik umgesetzt?

So ein Arztbesuch hört sich zb. nach nicht viel an. Ich muß aber erstmal zu ihr fahren. Mutter in den Rollstuhl packen, mit dem Rollstuhl zum Auto, Mutter in das Auto, Rollstuhl ( auseinanderbauen/ in das Auto packen, beim Arzt und zuhause wieder angekommen, dasselbe Spiel usw.
Alleine so ein neues Gebiß anfertigen lassen, oder ein Hörgerät, das ist mit 5-6 Terminen oftmals nicht getan. Das hört sich wirklich nach einen kurzen Termin an, aber so einfach wie sich das anhört, ist so ein Termin überhaupt nicht und bei den nötigen Terminen handelt es sich nicht um Einzelaktionen, wie die Arztbesuche, die wir als Arbeitnehmer im Jahr absolvieren.
Dann ist ein EKG fällig, oder das Digitalis zu hoch dosiert. usw.,usw.-

Ich denke das kann nur nachvollziehen, wer das selbst einmal durchexerzieren mußte. Von Privatvergnügen bin ich weit entfernt.

Liebe Grüße Fearn
 
Das Pflegegesetz bezieht sich nur auf eine akut auftretende Situation und eine damit verbundene Kurzzeitige Arbeitsbefreiung (bis zu 10 Tagen). Der Rest ist tatsächlich "Privatvergnügen"...
 
Das kann so nicht stimmen und ist der Irrtum, woran es leider die ganze Zeit hakt.

Die 10 Tage Freistellung für dringliche Notfälle steht auf einem anderen Blatt Papier.
Das ist nicht der einzige Punkt, den das Pflegezeitgesetz beinhaltet.
In Deutschland haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen wollen, seit dem 1. Juli 2008 nach dem (PflegeZG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch gegen ihren Arbeitgeber
  1. der Arbeit bis zu zehn Tage fern zu bleiben und
  2. für eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit von der Arbeit freigestellt zu werden.

§ 3 Pflegezeit
(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen,
wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen
(Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der
Regel 15 oder weniger Beschäftigten

(4) Wenn nur teilweise Freistellung in Anspruch genommen wird, haben Arbeitgeber und
Beschäftigte über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche
Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu
entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

§ 8 Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten
abgewichen werden.

Und für die Nachtdienste sagt das Arbeitszeitgesetz

(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen
auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen,
wenn.....
c) der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu
versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden
Angehörigen versorgt werden kann,


Ich weiß, daß die allgemeine Annahme der Kollegen und Mitarbeiter so aussieht, daß
sich das um ein " Privatvergnügen" handelt, und aus genau diesem Grund wird das
nämlich den Pflegenden auch so schwer gemacht.

Es besteht aber nach dem neuen Pflegegesetz ein Rechtsanspruch, der nur nicht zur Kenntnis
genommen wird , vor allem seitens der Kollegen und Vorgesetzten, die den Dienstplan
schreiben.


Liebe Grüße fearn
 
PflegeZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Soweit ich das Gesetz verstehe, muss alles schriftlich erfolgen. Beantragen unter Vorlage des Nachweises der Pflegebedürftigkeit. 10 Tage hat der AG Zeit sich darauf einzustellen. Max. 5 Monate darfst du die Pflegezeit nutzen, danach wird es zum Privatvergnügen.

Du hast schon schriftlich eine Pflegezeit beantragt? Wenn net, dann würde ich es jetzt tun. Dann hättest du bis Ende des Jahres einen Anspruch auf die Pflegezeit.

Elisabeth
 
Das kann so nicht stimmen und ist der Irrtum, woran es leider die ganze Zeit hakt.

Die 10 Tage Freistellung für dringliche Notfälle steht auf einem anderen Blatt Papier.
Das ist nicht der einzige Punkt, den das Pflegezeitgesetz beinhaltet.
In Deutschland haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen wollen, seit dem 1. Juli 2008 nach dem (PflegeZG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch gegen ihren Arbeitgeber
  1. der Arbeit bis zu zehn Tage fern zu bleiben und
  2. für eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit von der Arbeit freigestellt zu werden.


Okay, wenn du richtig freigestellt werden willst ist das natürlich was anderes. Ich hatte es so verstanden, dass du den Dienstplan nach deinen Wünschen geschrieben haben möchtest und dir die Dienste so eintteilen möchtest wie du sie brauchst.
Die Freistellung muss dann aber schriftlich beantragt werden, wie Elisabeth schon schrieb.
 
Es besteht aber nach dem neuen Pflegegesetz ein Rechtsanspruch, der nur nicht zur Kenntnis
genommen wird , vor allem seitens der Kollegen und Vorgesetzten, die den Dienstplan
schreiben.


Liebe Grüße fearn


Zur Kenntnis nehmen nützt nichts wenn du das nicht beantragt hast.
 
Ich möchte die vollen 6 Monate nicht in Anspruch nehmen, um mich freistellen zu lassen, sondern nur die Arbeitszeit so verringern, daß ich die Pflege gewährleisten kann.

Das Problem ist doch auch, wenn man nicht ständig einspringen und Dienste verschieben muß, daß man keinen Pflegefall 15-16 Tage hintereinander nicht duschen kann, weil man kein Zeitfenster dazu findet und dann dafür 5 mal hintereinander duscht.

Das macht ja keinen Sinn. Zudem müßte Mutter auch mal spazieren gefahren werden, aber man schafft wirklich immer nur das gerade notwendige, wenn man immer wieder umplanen muß.
Die Pflege habe ich schriftlich schon vor 3 Monaten durch ein MDK Formular nachgewiesen, leider ohne irgendein Entgegenkommen, eben weil die Ansicht herrscht, daß die Pflege ein Privatvergnügen ist und mitgeteilt, wie schwer die ständigen Mehrarbeitstunden sind die geplant werden und das ständige Hinterhertelefonieren im Frei.

Normalerweise plant man das als pflegender Angehöriger so, daß die reibungslos laufen kann nach seinem Dienstplan.

Das würde mir ja normalerweise schon ausreichen ohne daß ich eine Extra-Wurst gebraten bekommen möchte.

Solange aber die Meinung vorherrscht, daß das ein Privatvergnügen ist, da wird dann eben ständig der Dienstplan kurzfristig umgeschrieben ohne Rücksicht auf Verluste.
Und wenn man sagt, daß das nicht geht, dann werden die Kollegen und Mitarbeiter stinkig oder eben frech.

Eigentlich ist das ein Armutszeugnis, daß man gezwungen wird das "volle Programm" durchzusetzen, gerade wenn man es mit Menschen zu tun hat, die in der Pflege arbeiten.
Die PDL ist da verständnisvoller, als die Kollegen die den Dienstplan schreiben und ständig verändern müssen.
Ich habe gerade den Beirat informiert, damit der nun die Sache in die Hand nimmt.-

Ungern, weil das nicht ohne "lange Gesichter" abgehen wird.
Also hab ich nun beantragt die Wochenarbeitszeit auf unter 30 Stunden zu verringern und gebeten das kurzfristige Dienstplanändern zu unterlassen,
sowie das ständige Rufen aus dem Frei und Mehrarbeit planen.
Mir wurden ständig 2 Schichten mehr geplant, als ich zu leisten hatte und seit Januar stehen dort nun ununterbrochen nahezu 100 Stunden, die wenn ein paar
weg geplant werden am Ende des Abrechnungsmonats immer wieder hinzugekommen sind: " Mit dem Satz: " Das geht nicht anders."

Mitten in den Diensten muß man dann plötzlich Nachtdienste ausgleichen, und das geht dann nun irgendwie kräftemäßig gar nicht mehr, wenn ich die
Pflege meiner Mutter noch halbwegs gewährleisten möchte.
Meine normalen geplanten Nachtdienste würde ich ja ableisten, weil man dann eben die gesamte Woche von vorne herein mit dem Mittagessen-kochen usw. ganz anders plant. ( Mama kann nicht einfach mal aus der Pommesbude essen oder vom Pizzataxi, das ist zu salzig, dann lagert sie Wasser in die Lunge ein.)

Es ist eigentlich schade, daß man nur das volle Programm durchziehen kann, also dann ganz eng festgelegte Arbeitszeiten, ohne Nachtdienste, wenn die die Finger nicht
vom Dienstplanändern lassen.
Mir tut das eigentlich sogar leid, wenn z.b mein Anteil an den Nachtdiensten dann auf andere verteilt werden müssen, nur weil die nicht in der Lage sind ihren Dienstplan vernünftig zu schreiben und da mal die Finger von zu lassen.

Im Normalfall würde ich an meinem Arbeitsvertrag gar nichts ändern lassen müssen, weil ich wenn der Dienstplan kommt,SO plane, daß alles abgedeckt werden kann.
Bei mir funktioniert das mit der Planung.

Nur bei der Stationsleitung nicht!





Allerliebste Grüße Fearn
 
Ich möchte die vollen 6 Monate nicht in Anspruch nehmen, um mich freistellen zu lassen, sondern nur die Arbeitszeit so verringern, daß ich die Pflege gewährleisten kann.


Hast du denn die Verringerung deiner Arbeitszeit schriftlich beantragt ?
 
ja, und es ist dem auch entsprochen worden , und diese ständigen Dienstplanänderungen waren auch Teil des Schriftverkehrs,sowie die ständige Mehrarbeit, die geplant wird.

Es macht ja wenig Sinn, auf unter 30 Wochenstunden zu reduzieren und dann mehr geplant umgeplant oder ständig angerufen zu werden damit man einspringt.
Kaum ist man mal zuhause, dann geht auch schon das Telefon oder der AB.

Mit etwas mehr Vernunft hätte ich die Pflegezeit gar nicht beantragen müssen und etwas weniger "Privatvergnügen-Einstellung."


Liebe Grüße Fearn
 
Wieso fällt mir ff. Titel ein? Silly - Ich sag nicht ja - Video

Du hast die Pflegezeit schriftlich vereinbart. Warum nutzt du net das Gesetz, wenn da jemand am Telefon hängt? Warum verbietest du dir net entsprechende Belästigungen? 6 Monate muss der AG die Füße still halten, dann darf er mal anklopfen. Und vielleicht hats Glück und er hat bis dahin begriffen: Nein heißt Nein und net Jein.

Elisabeth
 
1. also Fearn zu den ganzen Änderungen gibt es ein Wort das heisst "Nein" und das hilft nur wenn man es benutzt.
2. Anrufbeantworter wegwerfen
3. auch am Telefon "das Wort" benutzen oder nicht rangehen

lt. Gesetz müsstest du ja mit deinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben über den Zeitraum der Pflegezeit die Verringerung der Arbeitszeit und vor allem die Einsatzzeiten.
und nach spätestens 6 Monaten ist es vorbei.
Im Hinblick auf das Ende der Pflegezeit solltest du vielleicht darüber Nachdenken alles möglichst jetzt schon zu regeln wie es dann machbar ist angefangen vom Mittag kochen bis zum Duschen...
Damit sich auch deine Mutter daran gewöhnen kann und dir Arbeit abgenommen wird.


mfg
 

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