Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

M.Hartmann

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19.04.2008
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15
Ort
Hessen
Beruf
FKS Psychiatrie, Studentin Pflege- und Gesundheitswissenschaften, Dozentin
Akt. Einsatzbereich
Allgemeinpsychiatrische Station, Schwerpunkt Krisenintervention
Ich habe mal versucht, die Veränderungen zu verstehen, da ich die Möglichkeit interessant finde, als Einzelpflegekraft Verträge mit den Krankenkassen zu schließen, sowie heilkundliche Tätigkeiten ausführen zu dürfen. Aber letztendlich habe ich die Bedingungen nicht verstanden, die durch die Änderung des Krankenpflege- und Altenpflegegesetztes genannt werden. Ich finde auch nichts spezielles auf den Seiten des DBfK, bzw Deutschen Pflegerates.
Wie wirkt sich die Änderung auf die Ausbildung aus?
Wer kann mir da weiterhelfen?:gruebel:

Liebe Grüsse,

Marion
 
Hallo Marion,
grundsätzlich ist angedacht, dass speziell ausgebildete Pflegekräfte erweiterte Kompetenzen im Hinblick auf die Verordnung von Heilmitteln (pflegerisch) bekommen.
Diese Kompetenzen sollen in einem 4. Ausbildungsjahr erworben werden, welches entweder an Hochschulen oder den alten Ausbildungsstätten stattfinden soll.

Angedaht war, dass eben nur diese speziell geschulten Personen dieses Recht haben und es keine Übergangsregelung für bisher qualifizierte geben wird (ausser sie bilden sich nochmal ein Jahr fort).

In Zukunft sollen Pflegestützpunkte errichtet werden, in welchen diese Pflegekräfte dann eingesetzt werden....und auch beratend tätig sind.

Die Brisanz besteht darin, dass hierfür kein Ausbildungsentgeld
mehr vorgesehen ist und Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis aufghoben sind!

Es gab ja bisher auch schon Modellversuche, in welchen die Ausbildung an Hochschulen verlegt wurde...die Crux war aber eben immer der passus, dass die Schüler in einem Ausbildungsverhältnis stehen und Arbeitnehmehrrechte haben (auch im Hinblick auf Bezahlung).

Dadurch, dass dieses jetzt wohl aufgehoben wird, steht einer grundsätzlichen Verlagerung der Ausbildung an Hochschulen nicht mehr viel im Weg !

Ich denke, dass in 15-20 Jahren die Ausbildung le3diglich mit dem Abi und im Rahmen eines Studiums möglich sein wird!
 
Hallo

Vielleicht findest Du hier auf deine Fragen eine Antwort.

Ansonsten bleibt es wohl abzuwarten, wie sich das neue Gesetz entwickelt.
Ich bin da nicht so euphorisch. Laut dem Gesetz sollen viele neue Stellen entstehen, die vorallem für Pflegefackräfte gedacht sind. Aber woher diese nehmen. Sind ja keine mehr da !!!

Pflegeberater, mehr Kontrollen.... diese Stellen müssen besetzt werden. Aber wer ist operativ überhaupt dann noch da ?

Dass es eventuell bald nur noch mit Abi die Ausbildung gemacht werden kann, halte ich für nicht durchführbar.
Schon jetzt bewerben sich immer weniger für die Ausbildung. (Bei uns momentan 25 Bewerbungen für 50 Azubi-Stellen).
Wenn man dann nur Leute mit Abi nehmen wird. Oh jee sage ich da nur.

Gruß Patrick
 
Hallo Patmuc,
doch wird es....es wird wahrscheinlich 30-40 % (geschätzt) studierte Bachelor (mit den erweiterten Kompetenzen) sowie 60-70% Assistenten mit einer 1-2 Jährigen Ausbildung geben.
In DE haben knapp 50 % der Schulabgänger ein Abi oder Fachabi...
 
Hallo Lillebrit

Auf geschätzte Zahlen verlasse ich mich nicht so. Ich "schätze" nur das, was wirklich Fakt ist. Und Fakt ist, das nur noch wenige diesen Beruf machen wollen und viele aus der Pflege gehen oder gehe wollen.
Außer man startet von heute auf morgen eine groß angelegte Imagekampagne für den Pflegeberuf. Dann vielleicht glaube ich den geschätzten Werten.

Patrick
 

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