PEG-Ernährung in Förderstätte für Behinderte

audiatur

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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und dass, weil ich eine dringende Frage habe:
Ich arbeite als Gruppenleiter in einer Tagesförderstätte für Schwerstbehinderte. Unsere Besucher bekommen auch Frühstück und Mittagessen bei uns. Bei einigen sind PEG-Sonden gelegt und sie bekommen Sondennahrung oder püriertes Essen mit einer Blasenspritze über die PEG appliziert.
Bei einer Rechtsfortbildung meinte der Jurist, dass Sondenernährung Behandlungspflege sei und nur von examinierten KrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen und evtl. auch von HeilerziehungspflegerInnen durchgeführt werden dürfte. Wir haben daraufhin eine 3-Stündige Fortbildung durch eine Lehrkrankenschwester gehabt, die auch bestätigte, dass Sondenernährung nur von Examinierten durchgeführt werden dürfte.

Unser Einrichtungsleiter meinte, das wäre eine Grauzone und höchstens Fahrlässigkeit, wenn es ein Angelernter machen würde. Ich sehe das anders. Was meint Ihr?

LG
 
Bei einer Rechtsfortbildung meinte der Jurist, dass Sondenernährung Behandlungspflege sei und nur von examinierten KrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen und evtl. auch von HeilerziehungspflegerInnen durchgeführt werden dürfte. Wir haben daraufhin eine 3-Stündige Fortbildung durch eine Lehrkrankenschwester gehabt, die auch bestätigte, dass Sondenernährung nur von Examinierten durchgeführt werden dürfte.

Du hast zwei Aussagen, eine davon sogar von einem Juristen....warum fragt Ihr da nicht nochmal nach wie es gewertet wird, wenn Ihr es macht? Welchen Beruf hast Du eigentlich?
 
Das würde ich aber auch empfehlen, wenn du schon einen Juristen an der Hand hast.

Du brauchst ihn doch bloß zu Fragen mit welchen Gesetzestexten er das begründet.

Genauer kanns dir hier keiner sagen und rechtssicher sowieso nur der Anwalt.
 
Ich hänge hier mal wieder diesen Artikel zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten an.

Gibt dir nen Ansatz
 

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Was ich nur bestätigen kann: Behandlungspflege darf nur von examiniertem Fachpersonal ausgeübt werden.

Allerdings steht meines Wissens nach nirgens im SGB V, dass das Verabreichen von Sondennahrung via PEG Behandlungspflege ist. Als Behandlungpflege wird nur die Parenterale Ernährung gesehen, also i.v Infusionen oder Portversorgung.

Hast du mal bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt?
 

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