PEG ablehnen

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01.07.2008
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Hallo, ich hoffe, dass ich im richtigen Forum gelandet bin. Ist bei der Auswahl gar nicht so einfach..


Es geht um eine 95-Jährige Patientin die sämtliche Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigert. Sie wurde deshalb in die Gerontopsychatrie eingeliefert. Doch dort hatten sie auch keinen erfolg.

Nun soll sie von dort aus ins Krankenhaus verlegt werden um eine PEG zu erhalten.
Der Betreuer, ihr Neffe, lehnt dies jedoch ab.

Wie geht es dann weiter?
Der Arzt hat angekündigt, dass dies vorm Amtsgericht landet?
Und dann?
Wie sieht allgemein die Chance aus, dass die PEG nicht angelegt wird?
Wenn die Patientin nicht mehr in ein Heim zurück geht, sondern zu Hause betreuet werden würde, dürfte sie dann sterben?
Wer trägt die Kosten dafür?
 
Ist die Pat. besachwaltet und ist der Neffe der gesetzliche Vertreter?

Gruß,
Lin
 
Nun, dann glaube ich nicht, das ein Amtsgericht zugunsten des Arztes und der PEG-Anlage entscheiden wird, v.a wenn auch noch eine Patientenverfügung vorliegt.
Laut Gesetzgebung ist die Ablehnung grundsätzlich als allgemeine Entscheidungsfreiheit und als Recht auf körperliche Unversehtheit anzuerkennen.
 
Dann wird der Arzt mit einer Klage nicht weit kommen.

Ich denke mit 95 Jahren hat man wohl das Recht menschenwürdig sterben zu dürfen, egal ob zuhause oder im Heim. Natürlich wäre es wahrscheinlich für die Pat. schöner, wenn sie ihre letzten Tage noch zuhause bei ihren Angehörigen verbringen darf. Wenn die Möglichkeit besteht, warum nicht.

Die Kosten für den Heimtransport übernimmt die Krankenversicherung. Wird die Pflege zuhause weiterübernommen, bekommt die Pat. bzw. die Angehörigen das Pflegegeld, was bisher das Heim bekommen hat.

Gruß,
Lin
 
Auch der Betreuer darf diese Entscheidung (in Deutschland) nicht treffen. Die Sache ist bei Amtsgericht richtig aufgehoben. Das ist übrigens keine Klage, das ist ein Entscheidungsverfahren, bei dem der mutmaßliche Patientenwille festgestellt wird.

Wenn eine Patientenverfügung vorläge, hätten wir ja den Willen der Patientin, dann ginge es auch ohne Gerichtsbeschluss - wenn der Arzt die Verfügung akzeptiert. Hier vertritt aber der Neffe den mutmaßlichen Willen der Patientin - und es ist rechtmäßig, dass sowohl der Arzt als auch das Gericht andern mutmaßt.
 
Genau WENN der Arzt es akzeptiert:knockin: wozu eine Patientenverfügung wenn das Papier bei den "Göttern in weiss" nichts wert ist:gruebel:
95 Jahre und der Arzt will eine PEG notfalls per Gerichtsbeschluss:eek1:

Ich pers halte nichts von Zwangsmaßnahmen wenn der Patient nicht mitspielt.
Es ist doch absurd das ein Richter über das Leben entscheidet aber der Betroffene darf seinen Willen nicht durchsetzen.
 
Der Arzt hält sich an die Gesetzeslage und überlässt die Entscheidung dem Richter. Ich halte eine PEG in diesem Fall zwar auch nicht für sinnvoll, und wäre ich der Betreuer, würde ich genauso entscheiden wie der Neffe. Aber ich kann dem Arzt keinen Vorwurf daraus machen, dass er sich regelkonform verhält.
 
das Thema haben wir heute auf meiner Station auch diskutiert und waren uns einig.
Manche ältere Menschen sollten wenn sie nicht mehr essen wollen, selbst entscheiden, dass sie sterben wollen. Wieso also gegenkämpfen. Der Betreuer hat es doch auch abgelehnt.
ich denke der Arzt wird auch vor Gericht nicht viel erreichen, da der Pat. ja betreuet ist.
 
Hallo,

vielen Dank für eure antworten :)
Dann besteht also doch noch Hoffnung.

Leider ist eine Patientenverfügung oft doch nicht mehr als ein Stück Papier,.
Werd mich über den Ausgang noch mal melden.

LG
 
Naja, wenn sie eine Patientenverfügung hat, ist die Sache klar. Hast du aber im 1. Beitrag nicht erwähnt.

Gruß,
Lin
 

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