OP-Weiterbildung

Sili83

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08.09.2008
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Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe,
und zwar habe ich eine Weiterbildung zur Fachkrankenschwester im Funktionsdienst gemacht (2005-2007).
Jetzt habe ich mich entschieden in der Klinik zu kündigen und frage mich jetzt ob ich für diese Weiterbildung im Nachhinein etwas bezahlen muß.
Weiß jemand ob es im TVÖD eine Klausel gibt die das regelt? Ich für meinen Teil habe nichts zusätzlich unterschrieben in dem ich mich Verpflichte noch für einige Jahre in der Klinik zu bleiben.
Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir helfen.
Vielen Dank
 
Hallo Sili,

bin zwar momentan in einem AVR-Haus und kenne die entsprechende Stelle im TvÖD nicht, kann Dir aber trotzdem weiterhelfen.

Es ist üblich, dass man sich nach einer Fachweiterbildung, bei seinem Arbeitgeber verpflichtet. Hierzu musst Du nichts unterschrieben haben, da dies in TvÖD, AVR etc. geregelt ist. Die Verpflichtungen erstrecken sich im Normalfall über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die Höhe der Verpflichtung orientiert sich an den Kosten die Dein Arbeitgeber durch Deine Weiterbildung hatte. Kündigst Du nun innerhalb der 3 Jahre, wird Dir die abgeleistetet Zeit von der Ablösesumme abgezogen.

Mach Dir aber wegen der Ablöse keinen Kopf, die zahlt normalerweise Dein neuer Arbeitgeber, da er froh ist eine fitte Schwester mit Fachweiterbildung einstellen zu können. (ging mir zumindest zwei mal so.)

Grüssle

Raute
 
hallo
kann mich raute so anschliessen und möchte ergänzen, dass du die konditionen auch in deinem weiterbildungsvertrag finden müßtest. wenn die weiterbildung mehr als 3 jahr her ist, sollte es sich aber erledigt haben.
die andere variante, dass der neue ag die kosten übernimmt kenne ich mehrfach.

schönen abend
 
Hallo und ersteinmal Danke für eure schnellen Antworten

leider steht in meinem Weiterbildungsvertrag nichts dergleichen drinne, weder wieviel die Ausbildung gekostet hat noch wieviel ich zurückzahlen muß.
Eine Freundin von mir hat im gleichen Haus die Intensivweiterbildung gemacht und die mußten eine Verpflichtung unterschreiben in dem dies alles geregelt ist.
Im TVöD steht es (hab es gegoogelt) Sinngemäß das vorher eine Vereinbahrung getroffen wird inwiefern das Geld dann zurückgezahlt werden muß. Aber dieses "Juristendeutsch" versteht man ja kaum...
Aber schön zu hören das es Häuser gibt die das Geld evtl. übernehmen würden.

MFG
 

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