Das dürfte aber schon eher die Ausnahme als die Regel darstellen! Und wer pfiffig genug ist, mehrere Schuljahre zu überspringen, sollte mit dem Niveau der pflegerischen Ausbildung zurecht kommen können.Stimmt so auch nicht ganz - meine 10. Klasse schloss ich mit 15 ab. Wer besonders früh eingeschult wird oder ein oder mehrere Schuljahre überspringt, kann auch diese Regelung aushebeln.
Eine Fünfzehnjährige wird dennoch niemand einstellen, da 80 - 120 Stunden Nachtdienst gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung sind, das Jugendarbeitsschutzgesetz jedoch Nachtdienst untersagt.

