Nicht zum Examen zugelassen - was nun?

Kotku89

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Hallo zusammen, ich bin im Oberkurs und würde dieses Jahr eigentlich mein Examen machen. Leider bekomme ich meine Zulassung nicht da ich die Fehlzeiten in der Praxis überschritten habe und weil ich in der Praxis in 2 Einsätzen im Zwischengespräch keine gute Beurteilung hatte konnte jedoch immer zum Endgespräch alles noch rumreißen. Jedenfalls ist mein Schulleiter nun nicht so gut auf mich zu sprechen und verwehrt mir die Zulassung. Kurzum: meine Ausbildung endet am 30.09.15 OHNE Examen. Geht das einfach so??? Steht mir denn nicht zu 6 Monate später mein Examen zu machen? Ich soll nun einen Härtefallantrag stellen wobei der sehr wahrscheinlich nicht durchgehen wird....bedanke mich im voraus herzlich für eure Antworten.
 
Wir hatten auch zwei im Kurs, denen es so ging damals. Du kannst entweder noch dein Glück versuchen mit dem Härtefallantrag oder bei meiner Kurskollegin wars dann so, dass sie die Ausbildung verlängern durfte und ihr Examen ca. ein halbes Jahr später nachgeholt hat.
 
Danke für die schnelle Antwort. Muss denn der Verlängerung zugestimmt werden? Und wer entscheidet das?
 
Hi kotku89,

mit Deiner Frage bist Du bei einem Arbeitsrechtler am besten aufgehoben. Auf Grund Deiner in die Ausbildung investierten Zeit und dem Risiko, rate ich Dir dringend einen solchen aufzusuchen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

LG Ben
 
Danke Ben, werde morgen mal bei einem anrufen. Bin sehr gespannt, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ausbildung einfach so ohne Examen enden kann.
 
Meines Wissens nach lassen sich Fehlzeiten - vor allem die in der Praxis - recht einfach nachholen, womit eine Zulassung zur Prüfung möglich sein sollte. Aber es wundert mich schon, denn Deine Schule sollte selbst ein Interesse daran haben.

LG Ben
 
hallo kotku89,
hast du denn mit deinem Schulleiter überhaupt schon mal zum Thema Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Prüfung gesprochen?? Immerhin hast du deine Kranktage nicht schuldhaft verursacht und normalerweise wirst du fast automatisch (kleiner Antrag auf Verlängerung der Ausbildung) eine Kurs zurückversetzt.

Hilfreich kann dir hier auch dein Personalrat sein. Den Rechtsanwalt (kostenpflichtig) zu beschäftigen, lohnt sich erst, wenn du konkrete Ablehnungen zu deinen Verlängerungsanträgen in der Hand hast.

Jedenfalls ist mein Schulleiter nun nicht so gut auf mich zu sprechen und verwehrt mir die Zulassung.
Hat er das wirklich gesagt? Ehrlich gesagt halte ich das für einen dummen Spruch deinerseits. Die Zulassung kann nur der Prüfungsvorsitzende verwehren.

Was er kann: Dir die Bescheinigung über den regelmässigen Besuch der Ausbildung verwehren, aufgrund der überschrittenen Fehlzeiten. Und darauf zu achten, ist seine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.

Fazit: Schön das man miteinander reden kann.....
 
Ja, das hat er so gesagt. Ich habe mich bezüglich der Zulassung wohl falsch ausgedrückt: also er wird mir die regelmäßige und erfolgreiche praktische Ausbildung nicht bescheinigen, aber sollte ich den Härtefallantrag stellen wird er diesem eine Beurteilung über mich beifügen und da diese nicht positiv sein wird wird wohl der Antrag abgelehnt werden und er und wohl angeblich auch der Geschäftsführer würden einer Verlängerung in meinem Fall nicht zustimmen. Ich weiß nicht ob jetzt einfach die Wut aus dem Mann gesprochen hat oder ob es wirklich so sein kann vor allem rechtlich gesehen.
 
Ja, das hat er so gesagt. Ich habe mich bezüglich der Zulassung wohl falsch ausgedrückt: also er wird mir die regelmäßige und erfolgreiche praktische Ausbildung nicht bescheinigen, aber sollte ich den Härtefallantrag stellen wird er diesem eine Beurteilung über mich beifügen und da diese nicht positiv sein wird wird wohl der Antrag abgelehnt werden und er und wohl angeblich auch der Geschäftsführer würden einer Verlängerung in meinem Fall nicht zustimmen. Ich weiß nicht ob jetzt einfach die Wut aus dem Mann gesprochen hat oder ob es wirklich so sein kann vor allem rechtlich gesehen.

Ein Härtefallantrag bezieht sich hier darauf, eine Zulassung zur Prüfung trotz Überschreiten der Fehlzeiten zu bekommen, weil die Ausbildungsverlängerung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Zu einem solchen Antrag muss meines Wissens auch die Schulleitung Stellung nehmen. Die unzumutbare Härte muss nachvollziehbar begründet werden; dass eine Krankheit kein schuldhaftes Verhalten darstellt, reicht zur Begründung nicht aus!

Willst Du einen solchen Antrag stellen oder nicht doch einen auf Verlängerung der Ausbildung?
 
Ich habe alleine 323 Stunden aufgrund von Unfällen gefehlt, das entspricht 6 Wochen. Und 78 Stunden auf Grippe, Norovirus und Kardiologentermine. Ich finde schon, dass die Fehlzeiten nachvollziehbar sind. Zudem 3 Mädels aus meinem Kurs auch zugelassen sind trotz überschreiten der stunden aufgrund von Unfällen. Mit Sicherheit waren die auch mal so krank.

Also ist aber generell eine Verlängerung möglich wenn der Härtefallantrag nicht durchgeht? Meine Ausbildung endet nicht ohne Examen?
 
Hallo kotku,

... also er wird mir die regelmäßige und erfolgreiche praktische Ausbildung nicht bescheinigen, aber sollte ich den Härtefallantrag stellen wird er diesem eine Beurteilung über mich beifügen und da diese nicht positiv sein wird wird wohl der Antrag abgelehnt werden und er und wohl angeblich auch der Geschäftsführer würden einer Verlängerung in meinem Fall nicht zustimmen.

Das hört sich ja nun so an, als ob es nicht nur die Fehlzeiten ursächlich sind, sondern dir auch andere Mängel in Leistung und Verhalten (die auch nicht gerade geringfügig scheinen) angelastet werden. Ich empfehle dir dringend, den für dich zuständigen Personal-/Betriebsrat zur Hilfestellung heranzuziehen

Nachtrag:
KrPflG § 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses... (2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
 
Also ist aber generell eine Verlängerung möglich wenn der Härtefallantrag nicht durchgeht? Meine Ausbildung endet nicht ohne Examen?

Nach meinem Wissen ist die Verlängerung der Ausbildung eher möglich (und auch häufiger) als ein erfolgreicher Härtefallantrag. Du scheinst die erlaubte Zahl an Fehlstunden weit überschritten zu haben (wenn das wirklich nur Praxisstunden wären, hättest Du 141 Fehlstunden zuviel und die Ausbildung geht noch ein Dreivierteljahr.

Bis jetzt hast Du noch keinen Grund genannt, warum es für Dich unzumutbar sei, ein halbes Jahr oder Jahr dranzuhängen und das Versäumte so aufzuholen. Dass andere zugelassen wurden (bzw. die Schule ihnen die erfolgreiche Anteilnahme bescheinigt) ist für das zuständige Regierungspräsidium oder Gesundheitsamt sicher kein zündendes Argument. Warum also ein Härtefallantrag?
 
Und was ist nun?
 
Also ein ehemaliger Kurskollege von mir war auch längere Zeit krank und in Kur und hatte somit auch die Fehlzeiten überschritten.

Nach einem Gespräch mit der Schulleitung und der PDL wurde beschlossen, dass er in dem Kurs (der damals im 2. Jahr war) wieder mit einsteigen kann und dann eben 1 Jahr später sein Examen machen kann. Lief alles problemlos und er hat sein Examen auch bestanden :)
 

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