Nicht nachtdiensttauglich - kein Arbeitsvertrag?

Boggy

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10.06.2010
Beiträge
13
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Palliativpflege
Funktion
Wundbeauftragter
Hallo,
kann eine Nichttauglichkeit für Nachtdienste zu einer Ablehnung durch den Betriebsarzt führen? Tätigkeiten im Drei-Schicht-System wurden bislang ohne Schwierigkeiten erbracht. Im konkreten Fall wurde ein Arbeitsvertrag bereits beidseits unterschrieben, vorbehaltlich der betriebsärztlichen Untersuchung. Der angestrebte Arbeitsbereich ist eine Palliativstation.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen
Boggy
 
Wenn jemand für ein 3 Schichtsystem (früh - spät - Nacht) eingestellt wird, dann könnte der Betriebsarzt das k.o. Kriterium sein, bzw. in der Probezeit eine Kündigung kommen.
 
Kann mir nicht vorstellen, dass den Betriebsarzt das interessiert.

Der Betr.arzt untersucht nur die grundsätzliche gesundheiltiche Eignung.
Ein Betr.arzt kann auch keiner Einstellung wiedersprechen sondern nur eine Empfehlung aussprechen und das möglichst neutral.

Wenn ich das richtig lese, ist die gesund. Eignung für den Beruf grundsätzlich gegeben.
Im Tagdienst keine Einschränkungen nur Nachts?

Also ist das kein vorrangig gesundheitliches, sondern ein organisatorisches Problem.

Das ist Sache des AG ob er sich darauf einlässt.

Und wie Narde schreibt, 3Schichtsystem eingestellt, vorher nicht bekannt, könnte der AG die Probezeit nützen.
 
Also ist das kein vorrangig gesundheitliches, sondern ein organisatorisches Problem.
Das muss so nicht stimmen. Ich habe extreme Schlafstörungen, Nachtdienste wären dem zuträglich, so dass ich von vornherein abgelehnt habe, nachts zu arbeiten mit eben dieser Begründung. Die Stelle war zwar mit optionalen Nachtdiensten - im Rahmen von Urlaubs-oder Krankheitsbedingten Engpässen- ausgeschrieben, aber letztendlich ließ sich der AG auf meine Einschränkung
ein und nahm den Passus aus meinen Vertrag.
 
Warum besteht eine "Nichttauglichkeit für den Nachtdienst", wenn doch "Tätigkeiten im Drei-Schicht-System ohne Schwierigkeiten erbracht" werden? :gruebel:


Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Was mich eher interessiert... Warum ist dem Arbeitgeber die "Nichttauglichkeit" für den Nachtdienst nicht schon bekannt ?

So weit sollte man schon mit offenen Karten spielen...
Ich wäre als Arbeitgeber auch wahnsinnig begeistert, das später nebenbei zu erfahren.

Bei uns arbeiten auch mehrere [alleinerziehende] nicht im Nachtdienst...
Zu Beginn schon besprochen und gut war ...
 
Das hat neurologische Gründe und die behandelnde FÄ hat sich entsprechend geäußert. In der Vergangenheit wurde aber in allen drei Schichten ohne Schwierigkeiten gearbeitet.

Gruß
Boggy
 
Ich würd das trotzdem gleich zu Anfang bekanntgeben, hast Du ein Attest dafür?
 
Der BA guckt doch sowieso nur G42 und G24,wenn nicht gar bloß die 42 und da ist von "Nachtdiensttauglichkeit" überhaupt nicht die Rede.
Nun frag ich mich aber,was den AG gesundheitliche Probleme im Vorfeld schon angehen sollten ?
 
@zna-öse:

Nun frag ich mich aber,was den AG gesundheitliche Probleme im Vorfeld schon angehen sollten ?
Im Grunde hast du schon recht.
Aber - wenn ich einen Vertrag unterschreibe und mich zu einer bestimmten Leistung verpflichte, z.B. drei Schichten, aber genau weiß die Leistung kann ich gar nicht erbringen, dann geht das den AG schon was an.

Abgesehen davon, würde ich als AG dann vermutlich die Probezeit nützen.

Das zu Verschweigen bringt beiden Seiten wenig.
 
Hallo renje,
hast Recht,aber schon mit einer Bewerbung beim potenziellen AG erkläre ich mich mit dem dort üblichen Schichtsystem einverstanden.
Warum sollte man sich auf ne Stelle mit ND bewerben,wenn man weiß,das wird nix ? Und sollte man mit der Premisse des Verhandelns zum Vostellungsgespräch gehen und dabei dann sagen,was man alles nicht kann :schraube: ?
Da kann man sich auch gleich auf Stellen bewerben,die keinen ND voraussetzen,nur muß man sich eben informieren und Zeit investieren.
 
Die Einschränkung, dass man im ND nicht eingesetzt werden soll, kam sehr überraschend im Rahmen der Anforderung eines Attestes für den Betriebsarzt. Zuvor und damit im eigentlichen Bewerbungsverfahren war dies kein Thema und auch nicht absehbar. Der AG wurde gestern informiert. Die Aufnahme der Tätigkeit zum 01.07. ist dadurch vermutlich nicht gefährdet, sondern muss nur organisatorisch eingeordnet werden. Während der Einarbeitungsphase wären ohnehin keine ND fällig. Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Gruss
Boggy
 
hast Recht,aber schon mit einer Bewerbung beim potenziellen AG erkläre ich mich mit dem dort üblichen Schichtsystem einverstanden.
Nicht, wenn ich bereits in der Bewerbung formuliere, welche Arbeitszeiten ich zur Verfügung stellen kann. Dann bleibt es dem AG ja selbst überlassen, mich trotzdem oder eben nicht zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
 
Die Einschränkung, dass man im ND nicht eingesetzt werden soll, kam sehr überraschend im Rahmen der Anforderung eines Attestes für den Betriebsarzt.
Na das verstehe ich nun überhaupt nicht.
Ein Betr.arzt kann kein Attet anfordern. Wenn er weiteres wollte würde ich zu meinem HA gehen die Untersuchungen machen und ihn die Bescheinigung ausstellen lassen:

Frau XY ist ges. für den Beruf geeignet,

mehr geht den AG nicht an und mehr soll ein BA auch nicht feststellen.
Ich würde mir schon sehr gut überlegen, welche Infos ich an den BA gebe, denn ich weiß nie wo die überall landen - also Vorsicht.

Da zahle ich die ca. 40-60€ beim HA für das Attest gerne.
 
Die Frau ist eingeschränkt tauglich. Es liegt eine neurologische Erkrankung vor. ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Epilepsie handelt, die aktuell gut eingestellt ist. hier wird schon empfohlen keine Nachtdienste zu machen.

Wenn der BA eh nur einer Vorstellung á la "Hallo, ich wollt ihnen mal Guten Tag sagen" gleich kommen soll, dann sollten wir dies dringend abschaffen.

Und soweit mir bekannt, kann der Arbeitsmediziner sehr wohl auch eigene Einrichtungen beauftragen entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. z.B. Blutuntersuchungen. Das liegt also im Rahmen der Möglichkeiten. Ob du dies annimmst oder nicht, liegt in deiner Entscheidung. Wobei ein AG sicher hellhörig wird, wenn der BA darauf hinweist, dass hausinterne Untersuchungen abgelehnt wurden.

Der AG ist an einer belastbaren Arbeitskraft gelegen. dabei hat er net nur die Belastung des neu einzustellenden im Auge sondern auch die Belastungen der bereist angestellten. Wer will ihm verwehren auf Nummer Sicher zu gehen und sich net auf die Aussage des potentiellen MA zu verlassen, dass alles kein Problem ist.

Wer einmal einen Kollegen neben sich zusammenbrechen und krampfen gesehn hat, wird verstehen, was ich meine.

Btw. Wieso kommte eigntlich erst beim BA raus, dass da ein gesundheitliches Problem vorliegt? Hat der Bewerber dies bewusst unterschlagen?

Elisabeth
 

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