Durch eine Gesetzesänderung ist in NRW seit dem 01.01.08 das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Münster (Sitz des LPA ist Düsseldorf) für das Anerkennungsverfahren und die Feststellung der objektiven Gleichwertigkeit zuständig.
Die örtlichen Gesundheitsämter führen nur noch Sprachtests durch und erteilen die jeweilige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Nur in bestimmten Fällen entscheiden die einzelnen Gesundheitsämter selbständig über einen Anerkennungsantrag.
Ich helfe euch gerne weiter, falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt.
Liebe Grüße
wilmi
Die örtlichen Gesundheitsämter führen nur noch Sprachtests durch und erteilen die jeweilige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Nur in bestimmten Fällen entscheiden die einzelnen Gesundheitsämter selbständig über einen Anerkennungsantrag.
Ich helfe euch gerne weiter, falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt.
Liebe Grüße
wilmi