Nachtdienst in ambulanter Pflege

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wolke77

Gast
Ist es zulässig Nachtdienst (ca.3 Stunden) fahren zu müssen,wenn man 3 Stunden später zum Frühdienst (6 Stunden) muss? Was haltet ihr davon? Wie ist das bei euch mit den Nachtdiensten geregelt?:gruebel:
 
Wann beginnt denn der Frühdienst? Normalerweise muss ja eine bestimmte Ruhezeit zwischen den Diensten liegen. Aber wenn man geteilten Dienst fährt, sind es manchmal auch nur 3 oder 4 Stunden, die dazwischen liegen. Ist aber eine eigenartige Dienstplanung. Kommt bei mir zum Glück sehr selten vor. Es sei denn, ein Patient benötigt mich im Rufdienst und es ergibt sich zeitlich so.
 
@wolke: Oben in der blauen Leiste gibt einen Button: Suchen. Mit ein bißchen rumprobieren bei den Suchwörtern findest Du hier im Forum massig Beiträge zu dem Thema - auch zum Arbeitszeitgesetz.
 
Hallo Wolke,
soweit mir das noch bekannt ist, sollten zwischen 2 Diensten mindestens
10 Stunden Ruhezeit liegen. Ich habe Deinen Beitrag so verstanden, daß Du um 3.00 Uhr Nachts nach Hause fährst , um dann um 6.00 Uhr wieder zum Dienst zu erscheinen.
ich bin mir sicher, daß das NICHT geht! :dudu:In der ambulante Pflege bist Du aktiv am Straßenverkehr teilnehmendes Mitglied und solltest Deine Mindestruhezeit einhalten können, zumindest in der regulären Arbeitszeit. Daß schon mal eine Ausnahme gemacht werden kann, finde ich persönlich nicht so furchtbar, wenn´s nötig ist. :emba:
 
Wie lange arbeitest du insgesamt: Nachtdienstbeginn bis Frühdienstschluss?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

Nachtdienstbeginn: 00:00 uhr
Frühdienstende: 12:00 uhr
 
Du darfst max. 12 Stunden am Tag arbeiten. Der Dienstbeginn ist sicher ungewöhnlich. Aber diese Dienstform ist m.E. nicht gesetzwidrig.

Elisabeth
 
Du darfst max. 12 Stunden am Tag arbeiten. Der Dienstbeginn ist sicher ungewöhnlich. Aber diese Dienstform ist m.E. nicht gesetzwidrig.

Elisabeth

Arbeitszeitgesetz
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten
werden.
Wenn sie keine Opt-Out-Regelung unterschrieben hat, was ich auf Grund der Frage nicht glaube, ist das Model nicht gesetzeskonform!
 
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
...
4.abweichend von § 6 Abs. 2
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
....
3.die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,
ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Die reine Arbeitszeit beträgt 9 Stunden.

Elisabeth
 

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