Muß Versetzung im Haus akzeptiert werden?

marley

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279
Beruf
Dipl. Krankenpflegepersonal
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo,

Ich habe eine Kollegin die gerne von einer Station im Haus in eine Ambulanz im Haus versetzt werden möchte da sie den Schichtdienst nicht mehr arbeiten kann. ( " zu anstrengend ")
Sie arbeitet in einem kleinen Privat Spital, nach Kollektivvertrag.

Nun, wenn man jetzt die Versetzung abgibt, kann man darauf bestehen innerhalb einer gewissen Zeit im Haus versetzt zu werden ?

Gibt es rechtliche Möglichkeiten auf Anspruch der Versetzung ?

Zur Info, wir sprechen von Österreich, vielleicht kennt sich ja jemand aus !

Danke im Vorraus

lg Marley
 
Deine Kollegin muss die normale Kündigungsfrist einhalten. Wenn es sich um eine Versetzung im Haus handelt, ist der Chef meist kulant. Wir hatten vor kurzem auch einen Pfleger, der sich in den OP versetzen hat lassen. Er durfte ein Monat bevor seine Kündigungsfrist um war, wechseln.

Rechtliche Möglichkeiten sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur die "Strafversetzung". Aber das ist ja wieder etwas anderes.

Gruß,
Lin
 
Habt ihr in Österreich Verträge mit einer bestimmten Station und nicht mit dem Haus?
 
Habt ihr in Österreich Verträge mit einer bestimmten Station und nicht mit dem Haus?

Was für Verträge??? Ich habe nur meinen Dienstvertrag und der ist natürlich mit der Station.

Gruß,
Lin
 
Hallo Lin,

also der Vertrag meiner Kollegin ( und auch meiner ) ist NICHT mit der Station, sondern mit dem Haus.

Was meinst Du mit "Kündigungsfrist", muß sie denn erst kündigen um dann versetzt zu werden ?

lg Marley
 
Deswegen fragte ich auch.
Wenn der Vertrag mit der Einrichtung und nicht mit der Station besteht, wie es wohl auch in Deutschland z.B. üblich ist, muss man einen Versetzungsantrag stellen.
Bei uns wird man dann auch versetzt. Vorausgesetzt auf der Wunschstation ist Bedarf und auf der eigenen Station ist für Ersatz gesorgt.
 
Hallo,

...tja, Bedarf in der Ambulanz wäre ja, aber Ersatz für die Stammstation gibt es keinen, deshalb auch meine Bedenken dass man sie versetzt.

..und gesetzliche Grundlagen gibt es wohl kaum...?

lg Marley
 
Der Vertrag mit dem Haus beinhaltet den Einsatz innerhalb des Hauses. Eine Versetzung bei Bedarf ist also jederzeit möglich- vorausgesetzt es gibt ein Stellenangebot und der AG hat ein Interesse an der Fachkraft.

Erzwingen kann man die Versetzung nicht. Selbst wenn eine Erkrankung vorliegen sollte, die ein Schichtarbeiten unmöglich macht, ist der AG nicht gezwungen eine Stelle extra einzurichten.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

nun ja, auf das wird es wohl rauskommen.

Danke auf jeden Fall für Euer Interesse
Marley
 

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