M
Michl
Gast
Vorab Info: Ich arbeite in einem chirg. Bereich. Der Patient ist ein Mitte 30-jähriger Akademiker, der in den ATLs (mit Gehstützen und Rollstuhl) selbstständig ist.
Die Frage: Darf ein (nicht im herkömmlichen Sinn psychisch Erkrankter) Patient das Personal beleidigen, anschreien, betiteln, durch ständiges unangebrachtes Klingeln schikanieren und bei nicht sofortigen Erscheinen mit Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen... ohne dass es eine Konsequenz hat?
Gehen wir davon aus, dass ärztlicher Dienst und PDL die Variante "Augen zu und durch" wählen. Wie sieht es aus mit der "kleinen" jungen Nachtschwester, die die Tyrannei auf sich alleine gestellt 10 Std. ertragen muss?
Darf sie ihre Pflege in so einem Fall verweigern?
Vllt. kennt einer die juristischen Hintergründe für so einen Fall.
LG
Michl
Die Frage: Darf ein (nicht im herkömmlichen Sinn psychisch Erkrankter) Patient das Personal beleidigen, anschreien, betiteln, durch ständiges unangebrachtes Klingeln schikanieren und bei nicht sofortigen Erscheinen mit Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen... ohne dass es eine Konsequenz hat?
Gehen wir davon aus, dass ärztlicher Dienst und PDL die Variante "Augen zu und durch" wählen. Wie sieht es aus mit der "kleinen" jungen Nachtschwester, die die Tyrannei auf sich alleine gestellt 10 Std. ertragen muss?
Darf sie ihre Pflege in so einem Fall verweigern?
Vllt. kennt einer die juristischen Hintergründe für so einen Fall.
LG
Michl
