Muss Arbeitgeber ein vorläufiges Arbeitszeugnis ausstellen?

motzi

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Hallo, ich war von Februar 2007 - Mai 2007 in der Ambulanten Krankenpflege in Beschäftigung und habe dann ein Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft erhalten. Aktuell befinde ich mich in Erziehungsurlaub. Ich habe in den letzten Wochen dreimal schriftlich bei meinem Arbeitgeber um die Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnises gebeten und bis heute keine Antwort erhalten.
Nun meine Frage: ist mein Arbeitgeber zur Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnisses verpflichtet?
 
Hallo,

Du kannst Dir nur, da Du ja eigentlich noch angestellt bist, ein Zwischenzeugnis verlangen. Ein Zwischenzeugnis bedeutet aber im "Arbeitgeberjargon", dass Du das Arbeitsverhältnis möglicherweise auflösen möchtest/wirst.
Du hast Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, aber der Arbeitgeber muss dafür keine gesetzllichen Fristen einhalten, (bis) wann er ein solches auszustellen hat.
Bei berechtigtem Interesse Deinerseits (und das musst Du haben, bspw. Du suchst derzeit einen anderen Arbeitsplatz) kannst Du dem Arbeitgeber eine Frist setzen, die nicht länger als 14 Tage sein sollte. Also am besten eine schriftliche Aufforderung mit Angabe der Frist.
Hält der AG diese Frist dann nicht ein, hilft Dir nur noch ein Anwalt.

LG
Trisha
 
Bei berechtigtem Interesse Deinerseits
Das sollte gegeben sein, da eine Beurteilung nach mehreren Monaten oder gar Jahren nicht mehr möglich ist. Evtl. hat sogar die PDL/Stationsleitung (oder wie auch immer das in der Ambulanten Pflege heißt:gruebel:) gewechselt und damit ist eine Beurteilung nach dem Erziehungsurlaub sicher nicht mehr möglich.

Ulrich Fürst
 
Laut Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NZA-RR 2000, 419) hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis immer dann, wenn ein besonderer Anlass bzw. trifftiger Grund vorliegt. Dazu gehört auch das längere Ruhen eines Arbeitsverhältnisses, was bei Dir ja durch den Erziehungsurlaub der Fall ist.
 
Hallo,

danke für Eure Antworten!

Ich habe jetzt nochmals schriftlich (per Einschreiben) Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufgenommen und wieder keine Antwort (trotz Fristsetzung) erhalten.

Ich habe mich nun auch bereits bei einem Rechtsanwalt erkundigt und dieser meinte, dass ich die Gebühren für das Anschreiben meines Arbeitgebers zu tragen haben und diese sich auf ca. 150-200 Euro belaufen werden.

Diese Unkosten möchte ich aber nicht tragen, da mir ja das Recht auf mein Zwischenzeugnis zusteht...

Gibt es für mich jetzt noch andere Möglichkeiten endlich an mein Zeugnis zu kommen???

Vor allem befürchte ich nun auch, dass das Zeugnis nicht ganz der Wahrheit entsprechen wird - wenn mein AG jetzt schon Streß macht überhaupt eines auszustellen...
 
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Mitgliedschaft im Berufsverband oder Gewerkschaft? Dann wird es natürlich teuer. Da würde ich mir schon sehr genau überlegen, wie dringend Du das Zeugnis brauchst. Kannst Du nicht mal Kontakt aufnehmen mit Deiner Mitarbeitervertretung - Personalrat - falls vorhanden? Die könnten evtl. vermitteln, auch wenn sie den Arbeitgeber nicht zwingen können. Ansonsten würde ich vielleicht mal ganz freundlich persönlich anrufen, um mit der Leitung zu sprechen. Andernfalls bleibt nur der Weg der Klage.
 

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