Nur Mut
Hallo ela80,
lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Zunächst ist es per Gesetz so geregelt
§ 5 Entgeltforzahlungsgesetz
Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. ....
Wenn also in Deinem Arbeitsvertrag nichts anders steht, Du auch noch nie von Deinem Arbeitgeber aufgefordert worden bist ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, dann hat der Arbeitgeber kein Recht für einen einzelnen Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzufordern.
Alles klar ?? Sonst nochmal melden.
P.S. Warst Du denn an dem Tag beim Arzt ??
Viel Erfolg