Hallo, ich war von Februar 2007 - Mai 2007 in der Ambulanten Krankenpflege in Beschäftigung und habe dann ein Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft erhalten. Aktuell befinde ich mich in Erziehungsurlaub. Ich habe in den letzten Wochen dreimal schriftlich bei meinem Arbeitgeber um die Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnises gebeten und bis heute keine Antwort erhalten.
Nun meine Frage: ist mein Arbeitgeber zur Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnisses verpflichtet?
Nun meine Frage: ist mein Arbeitgeber zur Ausstellung eines vorläufigen Arbeitszeugnisses verpflichtet?