Mir fehlt ein Schuljahr?

schwäbin71

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Köln
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo zusammen,

ich bin gerade fassungslos!

Hab alles in trockenen Tüchern Ausbildungsvertrag erwartet, dann sagt mir die Schulsekretärin:

Es fehlt ein Schuljahr!!

In NRW ist es so das man nur mit 10 Schuljahren zum Examen angemeldet werden darf.

Nur ich hab doch 10 Schuljahre

- 9 Jahre Hauptschulabschluss ( damals 1992 gab es in BAWÜ ) noch kein 10 er Zug
- 3 Jahre Ausbildung incl. Berufschule

Da bin ich doch schon bei 12 Jahren Schuljahren

Hab sogar gesehen das ich mit dem 9+3 Modell die bundesweiten Voraussetzungen habe für die Mitlere Reife

Kennt jemand das Problem?

Werde gleich mal im Regierungsbezirk Köln anrufen.

LG Tina
 
In NRW ist es so das man nur mit 10 Schuljahren zum Examen angemeldet werden darf.

Das Krankenpflegegesetz gilt bundesweit. Du hast Hauptschulabschluss plus einer dreijährigen Berufsausbildung, damit müsstest Du die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

[h=3]§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung[/h] Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 ist, 1.dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet ist und
2.der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
2a.den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
3.der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mita)einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
 
Achso Claudia,

es geht dabei nicht um den Zugang zur Ausbildung sondern nach 3 Jahren zur Zulassung zum Examen da wird in NRW 10 Schuljahre erwartet so habe ich die Dame verstanden aus dem Sekretariat

Liebe Grüße
TIna
 
@Tina: Aber was sollte es bringen, wenn man lt. Krankenpflegegesetz zwar zur Ausbildung aber nicht zum Examen zugelassen wird? Sobald du die Voraussetzungen für die Ausbildung mitbringst, bist du doch automatisch auch zum Examen zugelassen, wenn du die Ausbildung ordnungsgemäß durchläufst und auch nichts anderes dagegen spricht wie eventuelle Vorstrafen, oder hab ich da einen riesigen Denkfehler?
 
Du hast 1992 deinen Hauptschulabschluss gemacht. Welche Beruf hast du danach gelernt? Welchen Abschluss kannst du aktuell nachweisen?
Wenn da nix ist, dann musst wohl oder übel den Umweg über die Krankenpflegehilfeausbildung nehmen.

Elisabeth
 
Bitte nix verwechseln:

Die Voraussetzung zum Examen ist die dreijährige Ausbildung

Die Voraussetzung zur Ausbildung ist wie oben geschrieben Realschule oder Hauptschule plus mind. 2jährige abgeschl. Berufsausbildung.

Also welche Berufsausb. hast du gemacht mit welchem Abschluss, hat sie länger wie 2Jahre gedauert?
 
Hallo Ihr Lieben,

also die Sache hat sich fast erledigt :-)

Muss morgen zu meiner ehemaligen Berufsschule zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule, Abschlusszeugnis der Berufschule und das Prüfungszeugnis danach wird mir durch das 9+3 Modell der Mittlere Schulabschluss bescheinigt.

Zur Erklärung:

Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Schulen Tuttlingen, Chirurgiemechanik, Medizintechnik

Das Problem ist der 9er Abschluss ist nur Hauptschulabschluss aber in NRW ist der 10 also der qualifizierte Hauptschulabschluss wichtig.

Uff so ich hoffe das morgen alles durch geht, den ein Zeugnis habe ich nur noch in Kopie vorliegen *zitter*

Drück mir die Daumen die Pfelgeschule hat mir zugesagt das Sie noch 2-3 Wochen warten würde.

Liebe Grüße
Tina
 
Sag mal schwäbin, verstehst du das nicht, du brauchst keinen Quali, der Hauptschulabschluss reicht + 2jährige abgeschl. Berufsausb.

und auch in NRW gilt das KrPflG denn das ist ein Bundesgesetz und den Hauptschulabschluss hat man nach 9Jahren auch in NRW.

KrPflG - Einzelnorm
 
Hallöchen,

so gerade habe ich die Bescheinigung zur Mittlere Reife meinem hoffentlich baldigen Ausbildungsbetrieb zu geschickt.

Also ich habe jetzt dank des guten 9+3 Modell mit meinen zarten 36 Jahren die Mittlere Reife *gg*

Liebe Grüße
Tina
 
Niemand hat was anderes behauptet. VOR Beginn der Ausbildung müssen 9 Jahre Schule + Ausbildung nachgewiesen werden. Wobei lt. KrPflG sogar nur eine zweijährige Ausbildung nachgewiesen werden muss.

Oder rechnest du 9 Jahre Schule + 3 Jahre GuK-Ausbildung?

Elisabeth
 
mal ergänzt habe..
Niemand hat was anderes behauptet. VOR Beginn der Ausbildung müssen 9 Jahre Schule + abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden. Wobei lt. KrPflG sogar nur eine zweijährige abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden muss.

Oder rechnest du 9 Jahre Schule + 3 Jahre GuK-Ausbildung?

Elisabeth
 
Hallöchen nein ich war ja von Anfang an ausgegangen das es ausreicht was ich mit bringe

9 Jahre Hauptschule
3 Jahre Ausbildung zur Fleischereifachverkäuferin ( IHK Abschluss )
2 Jahre Umschulung zur Bürokauffrau ( IHK Abschuss)

daher war ich ja so überrascht das ich noch den Nachweis erbringen musste

GUK ist dann meine dritte Ausbildung
 
Und die ganze Aufregung völlig umsonst. Und das nur wegen eines klitzkleinen Mißverständnisses. Ich drück dir ganz feste die Daumen, dass es klappt mit der Ausbildung.

Elisabeth
 
MMMM Elisabeth aber es kam ja von der Schulsekretärin

Ich dachte Sie wüsste was fehlt und was net

Na egal ich rufe heute noch an und frag ob alles so Ok ist