Ich glaube ich schreibe doch Chinesisch.
Die Rechtsprechung sagt wenn ein Schaden entstanden ist,
Oben schon geschrieben und wer stellt abschließend fest ob dem so ist, wenn ich diesen selbst nicht anerkenne?
Abschließend - die Gerichte - oder?
Der AG hat schlichtweg das Recht, wenn der AN ihm etwas aus dem Vertrag schuldet den Anteil vom Gehalt zurückzubehalten.
Nein hat er grundsätzlich nicht, sondern Anspruch auf Schadenersatz, den er aber nicht einfach mit Lohnpfändung einseitig abgelten darf, es sei denn z.B. unentschuldigtes Fehlen vom Dienst, beim zuviel genommen Urlaub oder Minusstunden wirds schon eng für den AG, je nach Vertragsgestaltung, Stundenverteilung, Stundenkonto etc.
Und wer soll meinen Chef schon daran hindern mir weniger Lohn auszuzahlen?
Das ist jetzt nicht dein Ernst?
Nach deiner Argumentation müsste ich Rechnungen erst bezahlen wenn mich ein Gericht dazu verdonnert.
Nein, wenn du meine Argumentation genaus durchgelesen hättest...
Ach nö - Bitte - der Kaufvertrag entsteht spätestens beim Verlassen des Ladens und die Pflicht zur Gegenleistung, indem ich das Geld auf den Tisch lege oder einen Vertrag unterschreibe und den Anspruch des Verkäufers anerkenne.
Die Anlagoie für die geschilderte Situation würde erst daraus entstehen, wenn ich feststelle, dass etwas im nachhinein Mangelhaft wäre und da gibts nicht ohne Grund, je nach Sachlage ganze Heere von Gutachtern, die das Beweisen oder Wiederlegen um den Anspruch oder nicht Anspruch vor Gericht zu begründen, lassen wir mal die Garantie aussen vor, sonst passt das Beispiel nicht mehr.
Derartige Verfehlungen wie nicht Kürzeln ist so schnell und einfach Nachweisbar.
Es geht doch nicht um die Verfehlung nachzuweisen, die ist doch unbestritten
Mensch - es geht hier um den entstanden Schaden in der Höhe und dem Grunde nach nachzuweisen.
Mir geht hier viel zu viel ineinander das miteinander fast bis gar nix zu tun hat.
Hier gehts nicht um das HGB oder BGB etc. sondern im Verhältnis von AG und AN primär um das Arbeitsrecht und die arbeitsrechlichen Entscheidungen von Gerichten.
Auch nicht dass ich Schadenersatzpflichtig wäre wenn... sondern ob und wie dies zu begleichen wäre.
Ok ich denke ich habe meinen Standpunkt ausreichend klar gemacht.
Heutzutage ist es ja kein Problem im inet die Behauptungen nachzulesen und festzustellen, dass jeder von uns hier irgendwie irgendwo Recht hat, dass aber die Hürden sehr, sehr, sehr hoch sind für Lohnkürzungen oder sogar Lohnpfändungen und ein Anspruch anerkannt werden muss, entweder dass ICH diesen anerkenne oder eben durch ein Gericht festgestellt wird.
Damit habe ich ALLES geschrieben, was ich schreiben wollte.
Schönes Wochenende