Hallo,
Ich hab mal eine dringende Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Zur Zeit bin ich in einem Krankenhaus mit einem Jahresvertrag beschäftigt (vom 1.4.2009 bis 31.3.2010)
Die Ausbildung habe ich in demselben Betrieb absolviert, wurde also direkt nach der Ausbildung übernommen.
Habe schon viel gegoogled, also mein Vertrag ist an tvöd angelehnt, laut diesem hätte ich wohl eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, bei Beschäftigung bis zu einem Jahr.
Nun ist meine Frage ob die Ausbildungszeit auch zur Beschäftigungszeit zählt, denn dann hätte ich wohl 6 Wochen Kündigungsfrist.
In der Ausbildung hatte ich 6 Monate Probezeit, in der direkt anschließenden Beschäftigung als Examinierte hatte ich die verkürzte Probezeit von 6 Wochen, die ja lange um sind.
Da ich eine neue Probezeit hatte, heißt es dann nicht auch dass die Beschäftigung erst ab dem Zeitpunkt zählt, und die Ausbildungszeit nicht bei der Kündigungsfrist hinzugezählt wird?
Also ich möchte gerne evtl. wenn es mit einer anderen Stelle klappt Ende November zum 1. Dezember kündigen, bin davon ausgegangen dass es gehen müsste, bis mir einfiel dass ich durch die Ausbildung ja schon länger als 1 Jahr im Betrieb bin.
Über 1 Jahr (bis 5 Jahre, was bei mir dann eintreffen würde) steht was von Kündigungsfrist 6 Wochen.
Falls jemand was weiß, bitte bitte melden.
Velleicht sollte ich auch mal einen Anwalt fragen, aber geht ja am Wochenende schlecht...
Ich hab mal eine dringende Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Zur Zeit bin ich in einem Krankenhaus mit einem Jahresvertrag beschäftigt (vom 1.4.2009 bis 31.3.2010)
Die Ausbildung habe ich in demselben Betrieb absolviert, wurde also direkt nach der Ausbildung übernommen.
Habe schon viel gegoogled, also mein Vertrag ist an tvöd angelehnt, laut diesem hätte ich wohl eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, bei Beschäftigung bis zu einem Jahr.
Nun ist meine Frage ob die Ausbildungszeit auch zur Beschäftigungszeit zählt, denn dann hätte ich wohl 6 Wochen Kündigungsfrist.
In der Ausbildung hatte ich 6 Monate Probezeit, in der direkt anschließenden Beschäftigung als Examinierte hatte ich die verkürzte Probezeit von 6 Wochen, die ja lange um sind.
Da ich eine neue Probezeit hatte, heißt es dann nicht auch dass die Beschäftigung erst ab dem Zeitpunkt zählt, und die Ausbildungszeit nicht bei der Kündigungsfrist hinzugezählt wird?
Also ich möchte gerne evtl. wenn es mit einer anderen Stelle klappt Ende November zum 1. Dezember kündigen, bin davon ausgegangen dass es gehen müsste, bis mir einfiel dass ich durch die Ausbildung ja schon länger als 1 Jahr im Betrieb bin.
Über 1 Jahr (bis 5 Jahre, was bei mir dann eintreffen würde) steht was von Kündigungsfrist 6 Wochen.
Falls jemand was weiß, bitte bitte melden.
Velleicht sollte ich auch mal einen Anwalt fragen, aber geht ja am Wochenende schlecht...