Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag

miela

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Hallo,
Ich hab mal eine dringende Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Zur Zeit bin ich in einem Krankenhaus mit einem Jahresvertrag beschäftigt (vom 1.4.2009 bis 31.3.2010)
Die Ausbildung habe ich in demselben Betrieb absolviert, wurde also direkt nach der Ausbildung übernommen.
Habe schon viel gegoogled, also mein Vertrag ist an tvöd angelehnt, laut diesem hätte ich wohl eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, bei Beschäftigung bis zu einem Jahr.
Nun ist meine Frage ob die Ausbildungszeit auch zur Beschäftigungszeit zählt, denn dann hätte ich wohl 6 Wochen Kündigungsfrist.
In der Ausbildung hatte ich 6 Monate Probezeit, in der direkt anschließenden Beschäftigung als Examinierte hatte ich die verkürzte Probezeit von 6 Wochen, die ja lange um sind.
Da ich eine neue Probezeit hatte, heißt es dann nicht auch dass die Beschäftigung erst ab dem Zeitpunkt zählt, und die Ausbildungszeit nicht bei der Kündigungsfrist hinzugezählt wird?
Also ich möchte gerne evtl. wenn es mit einer anderen Stelle klappt Ende November zum 1. Dezember kündigen, bin davon ausgegangen dass es gehen müsste, bis mir einfiel dass ich durch die Ausbildung ja schon länger als 1 Jahr im Betrieb bin.
Über 1 Jahr (bis 5 Jahre, was bei mir dann eintreffen würde) steht was von Kündigungsfrist 6 Wochen.

Falls jemand was weiß, bitte bitte melden.
Velleicht sollte ich auch mal einen Anwalt fragen, aber geht ja am Wochenende schlecht...
 
Es ist doch aber sicherlich so, das Du einen neuen Arbeitsvertrag erhalten hast und somit andere Vertragsbedingungen. Das Dein Arbeitgeber die Probezeit verkürzt hat bedeutet aber nicht, das sich Deine Kündigungsfrist verkürzt. Somit hast Du definitiv eine 4-wöchige Kündigungsfrist, die ja auch lt. Arbeitsrecht gilt. Außer es ist etwas anderes vereinbart.
 
Ja einen neuen Arbeitsvertrag habe ich erhalten, bzw. ist nur ein einzelnes Blatt, wo draufsteht dass es an tvöd angelehnt ist, oder so, den "großen" Vertrag habe ich nie gesehen.
Das macht mir ja Mut dass Du das auch so siehst, mir kamen nur Zweifel, falls es nach Betriebszugehörigkeit gehen sollte, die ja schon seit über 3 Jahren besteht.
Dann kann ich ja hoffentlich doch zum 1.12. kündigen falls es mit der anderen Stelle klappt, sind leider katastrophale Bedingungen zur Zeit bei mir auf Station.
Dann danke erstmal für deine schnelle Antwort :)
 
ABER mir fällt gerade ein, wie ist es denn, wenn jemand 2 befristete Verträge hintereinander bekommt, werden die nicht auch zusammengezählt?
Und Ausbildung ist da so was anderes?
 
Bei 2 befristeten Verträgen hast Du trotzdem eine 4-wöchige Kündigungsfrist, auch hier widerum nur, wenn nichts anderes vereinbart. Warum solltest Du eine längere Kündigungsfrist haben? Ich verstehe so langsam Deine Frage nicht mehr. :-? Schau doch einfach mal im Arbeitsgesetz nach, dort findest Du sicherlich noch weitere Antworten auf Deine Fragen.
 
Am besten du fragst direkt eure PDL. Sollte deine Kündigungsfrist länger sein, kannst du immernoch um einen Auflösungsvertrag bitten. Alles andere hier wäre Spekulation da wir deine Verträge nicht kennen.
 
Ich dachte dass vielleicht die gesamte Beschäftigungszeit zusammengezählt wird.
Aber habe natürlich auch weiter gegoogled und einen Auszug aus dem Tvöd gefunden, dass die Ausbildungszeit nicht mitzählt.
Auflösungsvertrag würde ich glaub ich nicht kriegen, da gerade akuter Personalmangel besteht.
Aber ein Monat geht ja noch.
 
Hallo,

die Kündigungsfrist richtet sich in deinem Fall nach § 30 Abs.5 TVÖD:

§ 30 Befristete Arbeitsverträge

(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats.

Gruß

medsonet.1
 
Aha, laut diesem Text gilt es aber für die aneinandergereihten Arbeitsverhältnisse - aber Ausbildung zählt da glaub ich doch nicht dazu, finde die Stelle gerade nicht mehr, aber hatte da mal was gefunden.
Morgen frag ich sicherheitshalber mal in der Personalabteilung nach - kommt vielleicht besser als bei der PDL..
Weiß nämlich noch nicht ob es mit dem anderen Job klappt
 
Hallo,

richtig, in diesem Fall zählt der Ausbildungsvertrag nicht mit, da es eine spezielle Regelung für befristete Verträge ist.

In anderen Fällen richtet sich die Kündigungsfrist nach Beschäftigungsdauer, da würden auch die Ausbildungszeiten mitgerechnet.

Gruß

medsonet.1
 
Hab gestern mal in der Personalabteilung sicherheitshalber gefragt, sie sagte 4 Wochen zum Monatsende, und hat auch bestätigt dass die Ausbildungszeit bei mir nicht mitzählt.
Hab allerdings sonst überall gelesen 1 Monat zum Monatsende, bei 4 Wochen hätte man ja noch 2,3 Tage mehr Zeit, also geh ich mal lieber von 1 Monat aus.

@medsonet
Du meinst bei einem Festvertrag im selben Betrieb zählt die Ausbildungszeit mit?
Auch wenn ein befristeter Vertag "dazwischen" lag? Oder nur wenn direkt nach der Ausbildung fest?
Betrifft mich jetzt erstmal nicht so, aber wer weiß was noch passiert...
schon ganz interessant zu wissen, vielleicht ja auch für andere
 
Hab gestern mal in der Personalabteilung sicherheitshalber gefragt, sie sagte 4 Wochen zum Monatsende, und hat auch bestätigt dass die Ausbildungszeit bei mir nicht mitzählt.
Hab allerdings sonst überall gelesen 1 Monat zum Monatsende, bei 4 Wochen hätte man ja noch 2,3 Tage mehr Zeit, also geh ich mal lieber von 1 Monat aus.

@medsonet
Du meinst bei einem Festvertrag im selben Betrieb zählt die Ausbildungszeit mit?
Auch wenn ein befristeter Vertag "dazwischen" lag? Oder nur wenn direkt nach der Ausbildung fest?
Betrifft mich jetzt erstmal nicht so, aber wer weiß was noch passiert...
schon ganz interessant zu wissen, vielleicht ja auch für andere

Hallo,

es sind, wie bereits oben zitiert, 4 Wochen (28 Tage) und nicht 1 Monat!
Sicherheithalber und auch aus Fairnis gegenüber meinem alten Arbeitgeber sollte man jedoch so frühzeitig wie möglich, sobald man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, die Kündigung einreichen.

Du hast richtig vermutet, bei einem "normalen" unbefristeten Arbeitsvertrag richtet sich die Kündigungsfrist nach der "Beschäftigungszeit". Hierzu werden alle Vorverträge (Ausbildungsvertrag, befristete Verträge) mitgerechnet, wenn es keine Unterbrechung zwischen den Verträgen gegeben hat.

Gruß

medsonet.1
 

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