Kündigungsfrist 4 Wochen ab Kündigungsdatum?

Registriert
02.03.2007
Beiträge
21
Ort
Bremerhaven
Beruf
examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr mein Examen gemacht und arbeite seitdem im ambulanten Pflegedienst. Nun habe ich gestern die Zusage für eine Vollzeitstelle auf der Intensivstation erhalten. :)
Das KH möchte gern das ich zum 1.5. anfange, aber normal hat man ja eine 4 wöchige Kündgungsfrist wenn nichts anderes im Vertrag geregelt ist,oder? Der Pflegedienst ist nicht bereit mir einen Aufhebungsvertrag zu geben und die wollten mir "anschnacken" bis zum 1.6. zu bleiben da sie kein Personal haben. Ich habe aber gestern gekündigt, so dass ich den Betrieb zum 15.5. verlassen kann und dann im KH arbeiten kann. Das KH ist damit auch einverstanden.

Nun habe ich angst, dass mir der Pflegedienst Steine in den Weg legen könnte, aber ich habe jetzt gekündigt und somit ist doch alles klar,oder? Ich meine, man kann doch an jedem beliebigen Datum kündigen und ab dann zählt doch die Kündigung,oder?

Außerdem habe ich noch ca. 65 Überstunden...und der Pflegedienst meint das sie zur Zeit "andere" Soregn hätten als über meine Überstunden nachzudenken.


Wäre für ein paar Tipps oder Anregungen wie ich mich jetzt verhalten soll sehr dankbar...




LG Davina
 
Hallo australianurse,

die Kündigung zum 15.5. ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung, sie entspricht den Regelungen des BGB: Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Du hast auch Urlaubsanspruch für 4 volle Monate (also 4/12 des Jahresurlaubes) sowie die Abgeltung der Überstunden in Geld oder Freizeit.
 
hallo,

danke für die schnelle antwort. in meinem arbeitsvertrag ist nur die kündigungsfrist für die probezeit geregelt, ansonsten steht dort nichts. Ich habe einen befristeten 1- Jahresvertrag.
und die Überstunden muss mir der Pflegedienst also ausbezahlen oder abbummeln lassen?
 
hallo,

danke für die schnelle antwort. in meinem arbeitsvertrag ist nur die kündigungsfrist für die probezeit geregelt, ansonsten steht dort nichts. Ich habe einen befristeten 1- Jahresvertrag.
und die Überstunden muss mir der Pflegedienst also ausbezahlen oder abbummeln lassen?


Hallo,
es ist jetzt schon ein paar Monate her das du das geschrieben hast. Mich würde mal interessieren was jetzt draus geworden ist?
Selbstverständlich muß dir dein AG die Überstunden und den Urlaub vergüten. Entweder du hast dafür frei wenn das nicht geht muß er dich auszahlen. Du hast ja auch die Gegenleistung dafür erbracht. Nämlich gearbeitet.
Andrea
 

Ähnliche Themen