Kündigungsausspruch wegen Verweigerung der Handynummer - Darf der Chef das?

Anna86

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5
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Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo zusammen !

Laut dem Thema könnt Ihr euch sicherlich schon denken worum es geht. Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst (50% Stelle, befristet bis 31.12.2010). Habe jetzt das WE+3 Tage frei gehabt. Gestern hat mich mein Chef angerufen 19Uhr- ich war aber nicht zu Hause-als ich heute dann auf Station kam hat er mich gefragt wo ich gewesen wäre,da hab ich ihm gesagt das ich weg wahr. Daraufhin hat er dann zu mir gesagt ich solle erreichbar sein -- sollte mir ein Anrufbeantworter anschaffen oder Ihm meine Handynummer geben das er mich erreichen könnte. Da hab ich mich geweigert. Daraufhin hat der dann gesagt das ich mir am 1.1.2011 ne neue Arbeitsstelle suchen solle.
Die Arbeit hatte meine alte Nummer haben aber dann Telefonterror gemacht daraufhin hab ich mir dann eine neue NUmmer geholt.

Darf er das überhaupt ?? Das ist doch Erpressung oder nicht ??
Was kann ich nun tun ??

Wäre nett wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
 
Mal ganz davon ab, dass du dir umgehend selber eine neue Arbeitsstelle suchen solltest, denke ich, die Zeit der Leibeigenschaft dürfte vorbei sein.

Was steht eigentlich in deinem Arbeitsvertrag zu diesem Thema?

Elisabeth
 
Auf das Them hab ich ehrlich gesagt nichts gefunden.Im AV steht nur das ich verpflichtet bin den dienstlichen Anornungen nachzukomme habe.
 
Also wenn nix in deinem Vertrag drin steht dann darf er dies nicht tun du hast ihm eine nummer gegeben und da du nicht da warst kann er nix machen.
ich an deiner stelle würde mir eine neue Stelle suchen weil wenn das jetzt so schon anfängt dann wird es nicht besser
 
Behaupte du hättest kein Handy und such dir nen neuen Job ;)
 
Daraufhin hat der dann gesagt das ich mir am 1.1.2011 ne neue Arbeitsstelle suchen solle.
Interessante Kündigungsfrist:wut:

Dein Frei gehört dir - ob du nun ein Telefon hast oder AB ist völlig egal.

Wenn dein Chef will, dass du immer für ihn erreichbar bist, soll er dir eine Rufbereitschaft bezahlen, aber nicht nur dir, sondern allen anderen auch noch.

Lass dir das bitte schriftlich geben, was er von dir verlangt. Im Zweifelsfalle kannst du gegen ihn klagen.
 
mmh eigentlich wollte ich nicht wieder die Arbeitsstelle wechseln. Denn mit den Patienten un einigen MA komme ich gut zurecht. Denn heute was finden ist ja auch nicht so einfach.

zu Narde2003: Es gibt ja die Rufbereitschaft aber die teilt der ja auch schon zum Dienst im Dienstplan mit ein. Also wenn jem.krank wird muss jem aus dem frei kommen weil die Bereitschaft schon Dienst hat.
Ich persönlich möchte auch keine Bereitschaft machen denn wirklich lohnen vom Geld her tut die sich nicht da hab ich lieber freie Tage.
 
und wie sieht es aus mit Dienst telefon das haben ja viele häusliche oder so
naja das musst du für dich selber entscheiden ob du dir was neues suchst oder nicht nur ich würde dies mit mir nicht machen lassen diese reaktion sagt dir doch alles
ich persönlich würde nicht bleiben aber das muss jeder für sich selber entscheiden
 
Diensthandys haben wir auch-- diese müssen aber nur an sein wenn wir Dienst haben.Die Leute die frei haben haben dann keins-- weil die ham ja kein Dienst.
Naja ich glaube ich muss mal sehen wie ichs machen werde. Auf jeden Fall weis ich schon mein Chef wird es merken. Denn wies letzte lass ich mich nicht beahndeln.
Und so eine reaktion vom Chef aus einem kirchlichen Pflegedienst.
 
Interessante Kündigungsfrist:wut:
Er kündigt ihr doch gar nicht, weil er das nicht muss, da ihr Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft.
Ich denke er wusste auch, dass das kein Kündigungsgrund sein wird, also hat er ihr lediglich offiziell bereits jetzt mitgeteilt, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
 
ok, ich hatte die Befristung überlesen.
 
Kirchlicher AG? Schreib das doch mal ner Zeitung...die Kirche kann gute Presse grad so richtig gebrauchen.

Ehrlich: Ich find das zum Ko*tzen was sich manche PDL inzwischen so einbilden. Diese Sache hier, oder wie im anderen Thread die Stunden bei Krankheitsfall, etc.
Leider finden sie immer wieder genug Leute - und ich fürchte die Gesamtsituation wird nicht besser werden.
Man sollte eine "Blacklist" von *******-AG aufbauen. Damit jeder gleich weiß: Da nicht!

Pffff....

DS (den die ganze Pflegebranche grad wieder echt anwidert)
 
Ja kirchlicher Träger-- Diakoniestation
 
Hallo,

wenn der Chef verlangt dass Du immer erreichbar ist, dann bedeutet das ja theoretisch auch, dass Du dann auch jederzeit "verfügbar" wärst. Also quasi innerhalb einer bestimmten Zeit die Arbeit aufnehmen könntest...

Das würde bedeuten, dass ein Handy alleine nichts bringt, da Du ja theoretisch 200 km weit weg sein könntest.

Dieses würde auch für mich bedeuten, dass er quasi Rufbereitschaft verlangt (wie von anderen Usern festgestellt). Frag ihn konkret, wie er sich das weiterhin vorstellt und was er gedenkt, Dir hierfür zu zahlen....
8)

Ich würde mich von ihm nicht einschüchtern lassen; such Dir am besten gleich was neues!
 
Hallo zusammen !

Laut dem Thema könnt Ihr euch sicherlich schon denken worum es geht. Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst (50% Stelle, befristet bis 31.12.2010). Habe jetzt das WE+3 Tage frei gehabt. Gestern hat mich mein Chef angerufen 19Uhr- ich war aber nicht zu Hause-als ich heute dann auf Station kam hat er mich gefragt wo ich gewesen wäre,da hab ich ihm gesagt das ich weg wahr. Daraufhin hat er dann zu mir gesagt ich solle erreichbar sein -- sollte mir ein Anrufbeantworter anschaffen oder Ihm meine Handynummer geben das er mich erreichen könnte. Da hab ich mich geweigert. Daraufhin hat der dann gesagt das ich mir am 1.1.2011 ne neue Arbeitsstelle suchen solle.
Die Arbeit hatte meine alte Nummer haben aber dann Telefonterror gemacht daraufhin hab ich mir dann eine neue NUmmer geholt.

Darf er das überhaupt ?? Das ist doch Erpressung oder nicht ??
Was kann ich nun tun ??

Wäre nett wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

nur bedienstete müßen jeder zeit erreichbar sein.
kein arbeitgeber in deutschland kann verlangen das man zu jeder tageszeit erreichbar sein muß.außerdem hat er nicht das recht dich nach deinen freizeitaktivitäten zu fragen. das geht ihn gar nichts an.

mich wundert es doch immer wieder, wie gesetzestreu doch die arbeitgeber sind.

mmh eigentlich wollte ich nicht wieder die Arbeitsstelle wechseln. Denn mit den Patienten un einigen MA komme ich gut zurecht. Denn heute was finden ist ja auch nicht so einfach.

zu Narde2003: Es gibt ja die Rufbereitschaft aber die teilt der ja auch schon zum Dienst im Dienstplan mit ein. Also wenn jem.krank wird muss jem aus dem frei kommen weil die Bereitschaft schon Dienst hat.
Ich persönlich möchte auch keine Bereitschaft machen denn wirklich lohnen vom Geld her tut die sich nicht da hab ich lieber freie Tage.
jemand aus dem frei zu holen ist nicht rechtens. es sei denn der arbeitnehmer stimmt zu.
es gibt nur einen einzigen grund mitarbeiter aus dem frei zu holen.
der grund ist der notfall.nun ist es aber kein notfall wenn ein mitarbeiter sich krank meldet und ausfällt.
der beriff des notfalles ist im arbeitsrecht sehr eng zu verstehen.also mehr in richtung katastrophenfall.

Kirchlicher AG? Schreib das doch mal ner Zeitung...die Kirche kann gute Presse grad so richtig gebrauchen.

Ehrlich: Ich find das zum Ko*tzen was sich manche PDL inzwischen so einbilden. Diese Sache hier, oder wie im anderen Thread die Stunden bei Krankheitsfall, etc.
Leider finden sie immer wieder genug Leute - und ich fürchte die Gesamtsituation wird nicht besser werden.
Man sollte eine "Blacklist" von *******-AG aufbauen. Damit jeder gleich weiß: Da nicht!

Pffff....

DS (den die ganze Pflegebranche grad wieder echt anwidert)

nicht die pflegebranche widert mich an sondern solche vorgesetzten die meinen gott gleich entscheidungen treffen.
 
Solche AG``s wird es so lange geben, wie es MA gibt, die so etwas mit sich machen lassen! Erst mal Respekt, Anna86, dass Du Dich gewehrt hast. Ich fürchte nur, Dein Chef wird darauf bauen, nach Dir eine MA zu finden, die da gefügiger ist...:angry:
 
Hast du keine Rechtsschutzversicherung ? Da gibt es ein kostenloses Anwaltstelefon, wo du dich vorab informieren kannst, wie deine Chancen stehen, um gegen deinen Chef vorzugehen.

Habe am 18.5.2010 eine Gerichtsverhandlung beim Arbeitsgericht.
AG hat mir fristlos gekündigt Ende März. Mußte abartiges Wochenende arbeiten, 2 x geteilt Sa, So, mit 24 Std. Rufbereitschaft, Dienst von 6 bis 12:30 und 15 bis 22:30. Zwei neue Pat., in 10 km entferntem Ort, kannte ich nicht, mußte lang suchen, hatte Verspätung.
Massive Kundenbeschwerden wegen zu spät kommen, Konflikt mit Zeitvorgabe von Büro und gewohnter Einsatzzeit bei Patienten, war
nicht machbar. Hatte bis dahin keine Abmahnung. AG wollte Kündigung rückdatieren auf 30.3., als ich am 1.4. ins Büro gerufen wurde. Als ich Bestätigung wollte, daß ich Kü erst 1.4. bekam hat er es in fristlose Kü umgewandelt. Anwalt meinte = Sozialversicherungsbetrug. Soll Kündigungsschutzklage einreichen. Ordentl.Kü sei in befristetem Averhältnis nicht machbar, und fristlos nur nach Abmahnung. Anwalt hat KüSchutzkl. eingereicht und daß Arbverhältn. bis Ende Befristung weiterbesteht, auch wegen schlampigem Zeugnis. Kann mich nicht bewerben bzw. zusagen, Beschäftigungsende ist offen.

Es liegt nicht immer an unserer Inkompetenz, wenn die Dinge nicht so laufen wie sie sollen. Ein Blick hinter das System läßt uns manchmal zu ganz unerwarteten neuen Einsichten gelangen. Wir sind viel qualifizierter und kreativer als man uns einzuschüchtern versucht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ fabayo
Dumm nur, daß es beim Threadersteller keine Kündigung ist, sondern er ihr keinen neuen Vertrag mehr gibt.
 
Nun die Arbeitgeber, im besonderen kirchliche und sozialcaritative legen die Wohlverhaltenspflicht im Gesetz sehr weit aus. Rein rechtlich kann der AG nicht einmal eine Telefonnummer verlangen, weil kein Bürger zu Besitz eines Telefons verpflichtet ist. Nur wer hat keine?
Wenn jetzt eine Telefonnummer vorliegt und der Bewerber oder Angestellte diese nicht bekannt gibt, kann der Arbeitgeber von einem unüberbrückbaren Beschäftigungshindernis ausgehen, weil die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers zu hinterfragen ist und solange es mehr Bewerber als freie Arbeitsplätze gibt, werden sie sich darauf hinaus reden. Hier ist aber nur eine ordentliche Kündigung möglich und der AG wird den Sachverhalt in der Kündigung nicht erwehnen, sondern von Diskrepanzen in weiten Bereichen der Arbeit unter Berücksichtigung der Teambildung in einer kirchlichen der Nächstenliebe verpflichteten Gemeinschaft sprechen, wenn überhaupt.
In diesem Fall wurde nur gesagt, dass die weitere Beschäftigung nach Ablauf der Befristung, bei einem mangelnden Wohlverhalten nicht möglich ist und dies darf der AG und solange er neue "Arbeitssklaven" findet wird er es machen.
 
Ergo: die TE hat zwei Möglichkeiten:

1. neuen Job suchen:zunge:

2. sich entschuldigen:beten:, Telefonnummer rausgeben und alles mit sich machen lassen...
 

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