Kündigung wegen zu vieler Fehlstunden?

KiiWii

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11.02.2014
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Hallo Ich (M20J) bin neu hier und mich belastet was ziemlich sehr.

Und zwar befinde ich mich zur zeit in meiner Ausbildung zum GUk (Mittelkurs). So nun sind es noch ca 17 Monate zum Examen und ich bin mal heute wieder Krank geworden. Eins vorweg Ich bin wenn ich Krank bin wirklich Krank. Naja habe mir mal meine Fehlstunden ausgerechnet .
Mit dem Faktor 7,7 komme ich auf Insgesammt 146,3 Fehlstunden, 250 darf man sich ja laut Gesetz erlauben. Habe nun total angst, das die Schule sagt , naja zu viele Fehlstunden sie sind gekündigt. Können die sowas eigentlich wegen Krankheit machen?

Was wäre das schlimmste was mir passieren kann?


Danke für eure Hilfe :(((((
 
Ich hab mal den Titel deinem Fragen Inhalt angepasst.

Benutze vielleicht mal unsere Suchfunktion mit "Fehlstunden" oder "Fehlzeiten", da gibts schon diverse Einträge.
 
Okay danke dir :) kannst du mir denn eventuell eine Antwort geben?
Ich bin halt ein ******er.
 
Ja na klar aber verstehe das so nicht ganz. Wegen Kurs zurückstufung etc.
 
Du wirst zunächst bei Überschreitung der Fehlzeiten ggf. einen Kurs zurückgestuft. Krankheit ist in der Ausbildung zunächst kein ausreichender Kündigungsgrund.
 
Also kann mir bis jetz eigentlich noch gar nichts passieren? Ich meine ich werde natürlich versuchen nicht mehr krank zu werden.
 
Im normalen Arbeitsleben ist ja bekanntlich auch eine Kündigung wegen Krankheit möglich... zu viele Kurzkrankschreibungen und eine schlechte Prognose bei der Erkrankung sind da die Begrünungen. Trifft das in der Ausbildung nicht zu?

Unterbrechen und sich auskurieren kann manchmal die bessere Lösung sein.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
du hast es wohl nicht verstanden, dass hier gefragt wurde, ob man wegen Überschreitung der höchstzulässigen Fehlzeiten (u.a. bedingt durch Krankheit) gekündigt werden kann, und nicht wegen Krankheit schlechthin...
Was meinst du mit "unterbrechen"? Bei Überschreitung der Fehlzeiten wird als erstes die Verlängerung der Ausbildung in Frage kommen.
 
Es gibt Erkrankungen, da glaubt der Erkrankte, dass er mit Kurzkrankschreibungen klar kommt. Er kuriert sich dabei aber nicht aus. Die nächste AU ist dann nur eine Frage der Zeit.

Nun kann man sicher alles ausreizen, was geht bis hin zur Verlängerung der Ausbildung. Aber ist es nicht auch möglich, die Ausbildung zu unterbrechen um ausreichend Zeit für eine nachhaltige Genesung zu bekommen?

Kann man sich die bisherigen Leistungen bestätigen lassen und dann nach der Genesung wieder einsteigen? Oder muss man gänzlich von vorne beginnen?

Mir geht es also um die Auffächerung aller Möglichkeiten. Welche der TE nutzt, dass bleibt ja seine Sache. Aber manchmal kann es hilfreich sein, viele Möglichkeiten zu haben aus denen man dann wählen kann.

Elisabeth

Elisabeth
 
Man muss überhaupt nichts,
man kann sich zu jeder Zeit auch über längere Zeit AU schreiben lassen und nach Genesung mit evtl. einer Rückversetzung, wenn die Fehlzeiten überschritten sind, im anderen Kurs weiter machen, das sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor.

Kündigung wegen Fehlzeiten - nein sieht der Gesetzgeber für Schüler nicht vor - deshalb auch die Möglichkeit der Verlängerung und Höchstausbildungsdauer nach APrV.
 
Hallo Leute, habe ein ähnliches Problem. Bin seit Oktober 2013 in Ausbildung und seit Januar im ersten Praxiseinsatz. Insg. Bin ich schon drei Wochen krank gewesen mit AU, meine Noten liegen zwischen 2 und 3. Wie oft darf man in der Probezeit fehlen? Kann mir hier jemand helfen? Bin hier noch nicht so lange, sorry wenn ich den falschen Thread erwischt habe...
Lg Tanja
 
...
man kann sich zu jeder Zeit auch über längere Zeit AU schreiben lassen und nach Genesung mit evtl. einer Rückversetzung, wenn die Fehlzeiten überschritten sind, im anderen Kurs weiter machen, das sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor.
...

Danke. Genau das meinte ich. Manchmal fehlen einem einfach die passenden Worte.

Elisabeth
 
Naja du bist doch noch weit von den Maximalfehlstunden entfernt wieso machst du dir jezz so ein Kopf? Und eigentlich sind es ja 210 stunden in der Theorie und nochmal weitere 250 Stunden in der Praxis. Gekündigt wirst du nicht aber bei Überschreitung der Fehlstunden besteht die Gefahr das du nicht zu den Examensprüfungen zugelassen wirst. Bei mir fangen die Examensprüfungen jetzt im Juli an, sind zwei in meinem Kurs die die Fehlzeiten überschritten haben, bezweifel aber das die nicht zum Examen zugelassen werden (sind beides Mütter).
Entspann dich und kurier dich erstmal aus, zurzeit musst du dir keine Sorgen machen.
 

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