Kündigung vor Arbeitsantritt

Tiffy1970

Junior-Mitglied
Registriert
01.06.2007
Beiträge
58
Ort
Schleswig-Holstein
Beruf
Krankenschwester
Hallo,ich fange am 01.08.einen neuen Job in einer kirchl.Einrichtung an.Da dort,wie überall,Personalmangel besteht,habe ich mich bereit erklärt,diesen Monat schon auf Aushilfsbasis dort zu arbeiten. Leider mußte ich bereits jetzt nach 2 Diensten feststellen,dass nicht alles so ist, wie ich es erwartet hatte.Außerdem hätte ich auch die Möglichkeit,bei einer anderen Firma,die ich bereits kenne,sofort anzufangen. Nun meine Frage: Darf ich noch VOR Antritt meines regulären Dienstes kündigen? Laut Vertrag gibt es keine Klausel,die das verbietet.Im AVR konnte ich,wenn ich richtig gelesen habe,auch nichts finden.
Für Antworten,evtl.mit Hinweis auf irgendwelche Paragraphen,wäre ich sehr dankbar.

Heike
 
Tachchen,


du kannst ja versuchen dich gütlich mit deinem Arbeitgeber zu einigen, vielleicht ist er ja damit einverstanden und dann kann man den Vertrag natürlich annulieren.
In wie weit man vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag aussteigen kann, kann ich leider nicht beurteilen. Flexi kennt dazu vielleicht rechtliche Hintergründe.


Gruß
Dennis
 
Hallo zusammen,
tiffy hats doch schon geschrieben:
Laut Vertrag gibt es keine Klausel,die das verbietet.Im AVR konnte ich,wenn ich richtig gelesen habe,auch nichts finden.
Also, einfach die Kündigung abschicken, damit jemand anderes die rare Chance auf einen Arbeitsplatz im Krankenhaus bekommen kann. Deine Aushilfe kannst du dann auch gleich mit kündigen.
Meist geht solche Vertragslösung unproblematisch vor sich, im Detail musst du das vor Ort klären.
 
Naja und am Anfang wärst du ja eh in der Probezeit.

Da kann man eh kündigen ohne Gründe.

Ausserdem wie es schon gesagt wurde, wenn du jetzt noch absagst hat jemand anderes die Chance auf den Job....

Viel Erfolg für Deine Entscheidung
 

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