Krank und Amtsarzt

dann stehen meine chancen bestimmt sehr gut, denn mein chef hatte ja noch netmal zeit, mir nen neuen arbeitsvertrag zu schreiben :-DDD
 
Diese Formulierung" Das Arbeitsverhältnis endete am .... Wir wünschen Frau...alles Gute..." bedeutet im Fachjargon eine 4-5...
Ah ja- nun frage ich mich gerade, warum ein AG bei einer solch schlechtenverschlüsselten Benotung den AN nicht selbst gekündigt hat...
Und mal abgesehen davon: Auf was genau beziehst Du Dich bei dieser Entschlüsselung? Ich habe bisher nur zwei meiner Zeugnisse - inklusive wir wünschen Frau ...alles Gute von der Schule, die mich ausgebildet hat, gegenlesen lassen und dort wurden die Zeungisse mit jeweils glatt 2 bewertet, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass das Zeungnis nicht nur aus einer Abschiedsfloskel besteht...trotzdem:
irritiert ich bin...:verwirrt:
 
Ah ja- nun frage ich mich gerade, warum ein AG bei einer solch schlechtenverschlüsselten Benotung den AN nicht selbst gekündigt hat...

Weil der Arbeitgeber außerhalb der Probezeit diese Möglichkeit nur in sehr eingeschränktem Maße hat. Eine personenbezogene Kündigung ist nur bei krassem Fehlverhalten möglich.

(Ich hatte Arbeitsrecht in der Ausbildung, war das etwa nicht Pflicht?)
 
Ah ja- nun frage ich mich gerade, warum ein AG bei einer solch schlechtenverschlüsselten Benotung den AN nicht selbst gekündigt hat...
Und mal abgesehen davon: Auf was genau beziehst Du Dich bei dieser Entschlüsselung? Ich habe bisher nur zwei meiner Zeugnisse - inklusive wir wünschen Frau ...alles Gute von der Schule, die mich ausgebildet hat, gegenlesen lassen und dort wurden die Zeungisse mit jeweils glatt 2 bewertet, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass das Zeungnis nicht nur aus einer Abschiedsfloskel besteht...trotzdem:
irritiert ich bin...:verwirrt:

ich beurteile weder dich noch die Situation, noch dein gesamtes Zeugnis, nur die obengenannte Aussage. Und die Abschlussaussage ist schon sehr ausschlaggebend.
da dir die Aussage wahrscheinlich nicht reicht, das ich einen Personalchef in der Fam. habe, gib die Phrase mal in google ein und du bekommst zig Webseiten wo es so drin steht.
http://www.rhetorik.ch/Zeugnis/Zeugnis.html
Geheime Codes im Arbeitszeugnis?
JOBworld.de - Arbeitszeugnis, Zeugnissprache, Formulierungen
Arbeitszeugnis: Schlussformel - JOBTIPPS24.DE | Tipps zu Karriere, Bewerbung, Arbeitszeugnis, Existenzgrndung
Arbeitszeugnis und Abschlussformel
http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/Formulare/pdf/Schlussformulierung.pdf
FH Aachen: Schlussfloskel
http://www.bwr-media.de/Praemien/Formulierungen_Arbeitszeugnis.pdf

und hier nochmal ein intressanter Link zu den Thema das die Abschlussnote nicht schlechter sein darf als das komplette vorangegangene Zeugniss
Arbeitszeugnis Struktur | Personalmanagement Riemann Partner der ARUS Consulting | München - Greifenberg

und die Wichtigkeit der Abschlussformel.... Doch kein Anspruch auf Abschlussformel im Arbeitszeugnis? - Rechthaber


ich wuerde so einen Abschlusssatz bei mir im Zeugniss nicht stehen haben wollen.
 
Weil der Arbeitgeber außerhalb der Probezeit diese Möglichkeit nur in sehr eingeschränktem Maße hat. Eine personenbezogene Kündigung ist nur bei krassem Fehlverhalten möglich.

(Ich hatte Arbeitsrecht in der Ausbildung, war das etwa nicht Pflicht?)
Die Möglichkeiten sind nach der Probezeit zwar eingschränkt, aber dennoch gegeben...Abgesehen davon deutete nichts auf die Unzufriedenheit des jeweiligen AG hin...how ever: Doch Claudia, Arbeitsrecht war auch bei mir Pflicht- wie bei allen anderen Pflegekräften auch...dass uns dies nicht grundsätzlich zu Experten in Sachen legitime Kündigung...Arbeitszeungis...Arbeitzeiten...Arbeitsumstände...etc. macht, beweist dieses Forum doch tagtäglich...warum also bitte diese ironische ??? Anmerkung?
 
i

ich wuerde so einen Abschlusssatz bei mir im Zeugniss nicht stehen haben wollen.
Ich danke Dir für die Links- bisher habe ich zwar immer vollkommen Problemlos einen Job gefunden- auch mit diesem Satz...aber in Zukunft werde ich mich damit mal etwas gezielter befassen...
 
Thema, was war das doch noch gleich? :verwirrt::verwirrt::verwirrt::verwirrt:
 
Doch Claudia, Arbeitsrecht war auch bei mir Pflicht- wie bei allen anderen Pflegekräften auch...

Die Frage war keineswegs ironisch gemeint. Ich hatte etliche Anteile in Theorie und Praxis, die zumindest nach dem damaligen Gesetz nicht Pflicht waren, von meiner Schule her aber als wichtig erachtet wurden. Angesichts mancher Fragen oder Meinungen hier bin ich eben nicht sicher, was ich an Grundkenntnissen erwarten könnte, und was eben nur ich und meine Kollegen das Glück hatten zu erfahren.

Dass Arbeitsrecht Pflichtbestandteil der theoretischen Ausbildung ist, begrüße ich. Bedauerlich, dass zum Teil nur wenig hängenzubleiben scheint - aber das ist ja in anderen Unterrichtsfächern ähnlich. :wink:

Und jetzt wirklich back-to-topic: Meines Wissens kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass für Krankmeldungen Sonderregelungen gelten. Wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen am ersten Tag oder eben auch das Hinzuziehen eines Amtsarztes. Was ich nicht weiß ist, wer in Betrieben ohne MAV oder BR darüber entscheidet, unter welchen Umständen ein solches Vorgehen begründet ist. Ich glaube nicht, dass eine einmalige Krankmeldung kurz vor Dienstbeginn dazu berechtigt (wobei ich den Wunsch nach einer früheren Meldung gut nachvollziehen kann).
 
Kann man sein Arbeitszeugnis einfach so selber schreiben?

Das nicht, aber Du kannst auf Änderungen bestehen.
Einem Kollegen von mir wurde im Zeugnis "großes Selbstbewustsein" bescheinigt. Unnötig zu erwähnen, dass er diese Passage raus haben wollte und sie nach kurzem Disput auch raus kam.
 
So kenne ich es auch - ich kann auf Änderungen bestehen.

Joerg, du unterstützt ja das Hospitieren im Krankheitsfall, was ich sehr kritisch sehe.

Was ist wenn der Alte AG davon Wind bekommt, die fristlose Kündigung ausspricht, der neue AG Black nicht anstellt?
Wird es dann gleich ALG 1 geben oder erstmal 3 Monate Sperre.

Black hat sich das hospitieren ja vom Arzt schriftlich genehmigen lassen und es auch vermutlich über ihre Krankenkasse geklärt. Von daher ist sie hoffentlich auf der sicheren Seite, wobei ich nicht weiss wie es bei einem Unfall beim hospitieren ist oder auf dem Weg dahin.
 
Kann man sein Arbeitszeugnis einfach so selber schreiben?
Immer dann, wenn Dein AG damit einverstanden ist, aus welchen Gründen auch immer.
Habe ich auch schon gemacht, hatte aber auch ein super Verhältnis zum Vorgesetzten, so dass keinerlei Probleme zu erwarten waren.
Letzten Endes entscheidet das somit der AG.
 
Hallo,

ich würde mir das Ok zur Hospitation vom HA schriftlich geben lassen (eine Art Attest).
Eine AUF sagt, dass man seine berufliche Tätigkeit für einen definierten Zeitraum nicht ausüben kann. Fü diesen Zeitraum erhält man trotzdem seinen Arbeitslohn- der AG kann diesen von der GKV bekommen.

In diesem Zeitraum hat man meines Wissens nach aber auch die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Genesungsprozess stört. Auch Nebentätigkeiten etc. sind meines Wissens nach in so einem Zeitraum untersagt.
Eine AUF in Betrieb x und eine zeitgleiche Tätigkeit in Betrieb y mit derselben beruflichen "Belastung" muss begründet sein ... schon in eigenem Interesse.
 
Ich hatte verstanden, dass der Hausarzt dies Blackcat schon schriftlich bestätigt hatte:gruebel:
 
Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Wer hospitieren kann, kann auch arbeiten. Wenn ich als Arbeitgeber erfahren würde, dass einer meiner Mitarbeiter während meiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Vorstellungsgespräche führt und hospitiert, würde ich mich nicht nur auf eine fristlose Kündigung beschränken. Auch eine Schadensersatzforderung wäre denkbar.

Der ehrliche gerade Weg wäre aus meiner Sicht das Arbeitsverhältnis selber ordentlich zu kündigen, wenn ich da eh nicht mehr arbeiten will. Das würde ich auch so offen kommunizieren und mich sauber von meinem Arbeitgeber verabschieden.

Gruß KGK
 
...

Joerg, du unterstützt ja das Hospitieren im Krankheitsfall, was ich sehr kritisch sehe.
...

Ich unterstütze es nicht, ich habe nur in diesem speziellen Fall, die Möglichkeit nicht völlig ausschließen will. Denn welchen Sinn macht es für Blackcat noch dort zu arbeiten? Sich bis ins absolute Burnout zu bringen?
 
Das ging für mich eben nicht so deutlich daraus hervor.
kann auch sein, dass ich es falsch interpretiert habe.

Ich unterstütze es nicht, ich habe nur in diesem speziellen Fall, die Möglichkeit nicht völlig ausschließen will. Denn welchen Sinn macht es für Blackcat noch dort zu arbeiten? Sich bis ins absolute Burnout zu bringen?
Um das geht es doch nicht - dass sie dort schnellstens weg gehen sollte haben wir ihr doch schon vor vielen Beiträgen in anderen Threads empfohlen.
Du weisst doch selbst wie klein die Welt ist - was wenn der neue Chef den alten Chef kennt und man sich nach dem Tennis bei einem Bier austauscht? (reine Hypothese, aber nix ist unmöglich).
Gut Black hatte ja schon mal den Fall, dass sie den Sachbearbeiter des Arbeitsamtes leicht erklären konnte, dass es keine Sperre gab, von daher besteht hier auch kein Problem.

Aber als Betriebsrat solltest dir deiner Vorbildsfunktion bewusst sein und wissen wie die TamTams funktionieren. Der Betriebsrat hat gesagt, dass das voll und ganz ok ist, wenn ich krank bin kann ich ruhig schnuppern...

Dabei hat Joerg dies nur speziell auf diesen Fall und auch nicht als Betriebsrat gesagt...
 
...

Aber als Betriebsrat solltest dir deiner Vorbildsfunktion bewusst sein und wissen wie die TamTams funktionieren. Der Betriebsrat hat gesagt, dass das voll und ganz ok ist, wenn ich krank bin kann ich ruhig schnuppern...

Dabei hat Joerg dies nur speziell auf diesen Fall und auch nicht als Betriebsrat gesagt...

Hmm, vieleicht sollte ich demnächst bei solchen Aussagen wirklich hinschreiben, dass diese ganz speziell sind und keines Fall eine Aussage eines Betriebsrates ist, sondern die eines Kollegen, der sich Gedanken um eine Kollegin macht die im ICE-Tempo auf ein Burnout zusteuert.
 
Ich hab mal bzgl. der Eingangsfrage ein bißchen gegoogelt:

Der frühere Amtsarzt ist heute der MDK. Und ja, den kann der AG einschalten, wenn er Zweifel an der Krankmeldung hat. Das Vorgehen ist also rechtens. http://www.dehoga.org/mdm.nsf/55f38...99cefe5af00d71a441257099003cb4e3?OpenDocument

BlackCat wird sicher keine Probleme wegen der Krankmeldung an sich bekommen (mit Übelkeit und Erbrechen kann man nicht arbeiten). Inwiefern ihr Verhalten bzgl. Vorstellungsgespräch und Hospitation während der Arbeitsunfähigkeit dem MDK plausibel erscheint, wird sich zeigen. Sie geht bei der Hospitation ebenfalls einer pflegerischen Tätigkeit nach, insofern dürfte es schwer zu begründen sein, dass sie beim neuen AG dazu fähig sein sollte, beim alten AG jedoch nicht.

Meinereine wäre nach einer Nacht über der Toilettenschüssel keinesfalls in der Verfassung für ein Vorstellungsgespräch, aber nun ja.

Ich hoffe sehr, dass es nicht auf eine fristlose Kündigung hinausläuft. BlackCats jetziger AG verhält sich in vielerlei Hinsicht sehr fragwürdig, aber hier hätte er mal das Recht auf seiner Seite (und wahrscheinlich wenig Skrupel, dies auszunutzen).
 

Ähnliche Themen