Krank durch Mobbing

Und der AG wird sich auf den Arbeitsvertrag berufen, den er mit dem AN eingegangen ist. Dieser sieht explizit keinerlei speziellen Arbeitsplatz vor.

Und der BR kann diesen Arbeitsvertrag außer Kraft setzen? Auf welcher Rechtsgrundlage tut er dies?

Elisabeth
 
Und der BR kann diesen Arbeitsvertrag außer Kraft setzen? Auf welcher Rechtsgrundlage tut er dies?

Der BR setzt keinen Arbeitsvertrag außer Kraft, er kann mur mitbestimmen und eine Versetzung unwirksam machen. Siehe dazu § 87 oder § 99 BetrVG. Bei Uneinigkeit seitens BR und AG kann eine Einigungsstelle oder ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht klärend sein.
 
Vielen Dank für deine Informationen. Vor allem §99 finde ich sehr interessant.

Mich würde hier interessieren, ob es Kollegen gibt, die net extra einen Anwalt beschäftigen mussten um eine Versetzung in einen anderen Bereich. zu verhindern.

Elisabeth
 
Mich würde hier interessieren, ob es Kollegen gibt, die net extra einen Anwalt beschäftigen mussten um eine Versetzung in einen anderen Bereich. zu verhindern.

Der AN muss sich keinen Anwalt nehmen, wenn der BR für den betreffenden Mitarbeiter in ein Beschlussverfahren geht. Die Kosten trägt der AG. Das Beschlussverfahren ist ein probates Verfahren in der Arbeitsgerichtbarkeit zwischen AG und BR.
 
*seufz* Warum sind net alle Mitglieder eines BR/MAV so engagiert wie du und z.B. auch Jörg. Das würde so manchem Kollegen viel ersparen.

Elisabeth
 
*seufz* Warum sind net alle Mitglieder eines BR/MAV so engagiert wie du und z.B. auch Jörg.

Weil der Wille zum Kampf leider immer wieder auf eine harte Probe gestellt wird und das Engagement der Betriebsräte
natürlich beim AG nicht unbemerkt bleibt......
 
Aber natürlich kommt ein Mitbestimmungsrecht des BR bei zusätzlicher Veränderung des Arbeitsbereichs oder unter der Voraussetzung von §87 Abs. 1 BetrVG in Betracht. :besserwisser:
...

Ich liebe zwar §87 BetrVG, da man damit den AG so richtig ins schwitzen bringen kann, aber wie willst Du ihn diesem Fall einsetzen? Das Einzige, wäre über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und das halte ich in eine dienstplangeführten Betrieb für sehr weit hergeholt, zumindest bei Versetzungen!
Aber ich lasse mich gern auf den richtigen Weg bringen.
 
Der AN muss sich keinen Anwalt nehmen, wenn der BR für den betreffenden Mitarbeiter in ein Beschlussverfahren geht. Die Kosten trägt der AG. Das Beschlussverfahren ist ein probates Verfahren in der Arbeitsgerichtbarkeit zwischen AG und BR.

Und da unsere lieben AG wissen was eine Einigungsstelle oder ein Beschlussverfahren kosten, kann man durchaus auch ohne dieses seinen Willen bekommen. :mrgreen:
 
Warum nutzen eigentlich so einige BRs/MAVs diese Möglichkeiten so wenig? Zu aufwändig? Zu unsicher? Oder zu wenig Kenntnisse zu dem Thema?

Welche Erpressungsmethoden gegen den BR wären denkbar? Bossing?

Elisabeth
 
Warum nutzen eigentlich so einige BRs/MAVs diese Möglichkeiten so wenig? Zu aufwändig? Zu unsicher? Oder zu wenig Kenntnisse zu dem Thema?

Es ist schon sehr aufwendig und vor allem stressig. Außerdem sind es nicht so wenige BR die das nutzen. Wenn man in die freie Wirtschaft guckt. Auch im Gesundheitswesen gibt es durchaus BR die nicht mehr lange fackeln.

Welche Erpressungsmethoden gegen den BR wären denkbar? Bossing?

Elisabeth

Eigentlich keine! Behinderung der BR-Arbeit kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Wenn man dass dem AG klar machen kann ist man schon ein Stück weiter. Aber daran knabbern nun wirklich viele BR. Das Einzige was ein schlauer AG seine BR antun kann ist, dass er ihn mit Arbeit "bombadiert" und zwar welcher, die die BR-Mitglieder von den MA fern hält. Unser AG z.B. fährt die Schiene uns nur das aller aller wichtigste mitzuzeilen, wenn überhaupt. So sind wir gezwungen uns halt selbst täglich Hause umzuschauen was denn so passiert. Dabei kommt man mit den MA ins Gespräch ist präsent. Also alles was einem BR gut tut.
 
Vielen Dank für deine Informationen. Das bringt mich auf die Idee. Warum net mal einen Thread eröffenen mit einer Beschreibung:was macht ein Betriebsratsmitglied so und wie profitiert der MA davon? Sind bestimmt noch mehr so unwissend wie ich und nutzt deshalb die Möglichkeiten net.

Elisabeth
 
Vielen Dank für deine Informationen. Das bringt mich auf die Idee. Warum net mal einen Thread eröffenen mit einer Beschreibung:was macht ein Betriebsratsmitglied so und wie profitiert der MA davon? Sind bestimmt noch mehr so unwissend wie ich und nutzt deshalb die Möglichkeiten net.

Elisabeth

Klingt interessant, nur sehe ich da einige Probleme. Erstens die Unterscheidung zwischen Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung. Alle 3 haben unterschiedliche Rechte, wenn das jemand durcheinander kommt, könnte es zu unnötigen Ärger führen.
Dann, was wenn ich z.B. einen BR habe der eben nicht so schnell die Messer wetzt. Du sagst es ja schon, nicht wenige BR/PR scheuen eher den Weg über Gericht. Weiterhin muss man sich den Fall wieder sehr genau anschauen. Sobald es in den individualrechtlichen Bereich geht, hat der BR/PR keine Macht mehr, da ist der MA dann wieder selbst auf sich angewiesen, bzw. zusammen mit seinem Rechtsbeistand.
 
z.B. ist auch jeder Anästhesiearbeitsplatz anders und trotzdem gibt es Tätigkeitsberichte hier im Forum. *fg*

Und net jeder MA ist gleich engagiert an seinem Arbeitsplatz. Das weiß wohl jeder.

Warum also net mal beschreiben, was man da so macht. Ist vielleicht auch eine Anregung für den einen oder anderen, deinem Vorbild zu folgen.

Elisabeth
 
Aber natürlich kommt ein Mitbestimmungsrecht des BR bei zusätzlicher Veränderung des Arbeitsbereichs oder unter der Voraussetzung von §87 Abs. 1 BetrVG in Betracht. :besserwisser:
Und zwar nämlich auch dann noch, wenn die Zuweisung des anderen Arbeitsbereiches die voraussichtliche Dauer von einem Monat überschreitet und/oder dieser Bereich mit erheblichen Änderungen der Umstände verbunden ist, unter denen die ("neue") Arbeit zu leisten ist.

Versetzung in ein anderes Team heißt ja nicht zwangsläufig nur, dass man sich "nur" mit neuen Gesichtern auseinandersetzen muss. :verwirrt:

Hallo, wollte einen kurzen Zwischenbericht abgeben. Gestern Gespräch mit PDL, EL und BR. Sie erwirken eine Änderungskündigung gegen mich. Bis das geklärt ist, verbleibe ich an Ort und Stelle.
Ich frage mich, ob die PDL und der BR nicht einen trifftigen Grund brauchen, um eine Änderungskündigung zu erwirken? Den gibt es nicht, sie stützen sich darauf, dass das "Team" mich nicht mehr dort haben möchte. Wer kennt sich da aus?

Es ist irgendwas faul an der ganzen Geschichte. Heute habe ich mehrere Kollegen angesprochen, dass ich es begrüßt hätte, wenn sie mir persönlich mitgeteilt hätten, dass ich im Team nicht mehr willkommen bin. Die Kollegen ( darunter auch die Kollegin, mit der ich den zwischenmenschlichen Konflikt hatte) sind überrascht, dass ich versetzt werden soll.

Gleich darauf sprach ich meine EL an, warum meine Versetzung damit begründet wird "das Team möchte mich nicht mehr", wenn das Team das gar nicht befürwortet? Sie meinte, die Kollegen (mit denen ich gerade gesprochen hatte) hätten das unterschrieben....

Nun bin ich vollends verwirrt. Trauen kann ich keinem mehr.

Wünsche euch allen schönes WE!
 
Zuckertante, ich finde, Du solltest zum Anwalt gehen. Es liegen eindeutig Mobbinghandlungen vor. Vielleicht hast Du sogar Anspruch auf eine Entschädigung oder Schmerzensgeld. Gerade gegenüber Schwerbehinderten hat der Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht. Das gilt auch für eine Stationsleitung. Oft werden Kollegen von den Leitungen beeinflusst und mit aufgehetzt. Lass Dich einfach mal von einem Fachanwalt für Arbeitrecht beraten, oder wenigstens von einer Gewerkschaft, Berufsverband o.ä. Alles Gute wünsche ich Dir !
 
Angelegentlich der Suche zu einem anderen Thema ff. gefunden:
Anwendung.
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung(1) 1 Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.
2 Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu Absatz 1:
1. Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsver-hältnisses.
...
(2) 1 Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
2 Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
3 Die Rechtsstellung der Beschäftigten bleibt unberührt.
4 Bezüge aus der Verwendung nach Satz 1 werden auf das Entgelt angerechnet.

http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf

Gibt es eigentlich überhaupt was, was der AG net zu seinen Gunsten auslegen kann? *grmpf*

Elisabeth
 
Angelegentlich der Suche zu einem anderen Thema ff. gefunden: Anwendung.
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung ... 2 Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Gibt es eigentlich überhaupt was, was der AG net zu seinen Gunsten auslegen kann? *grmpf* Elisabeth
Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ohne den Kommentar zum TVöD würde ich da jetzt eigentlich keine Aussage machen wollen. Vom Verständnis her würde ich, im Bereich des BetrVG, die Verweigerungsgründe an dieses Gesetz anlehnen und da ist das Ganze schon wieder klarer.
§ 99 BetrVG ... (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde, 2. die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde, 3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, 4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist, 5. eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder 6. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.
 
..., sie wollen mich in eine andere Station versetzen....

Welcher der Punkte würde hier konkret zutreffen?

Sie behält ihre unbefristete Anstellung, die Eingruppierung, usw.. Lediglich der Arbeitsplatz ändert sich.

Der AG hätte auch einen anderen Weg einschlagen können- sie in dem krankmachenden Bereich belasse. Krankheitsbedingte Kündigung- 1. häufige Krankschreibungen die 2. den Betriebsablauf stören. Lediglich am dritten Punkt beißt er sich aktuell noch die Zähne aus: ungünstige Prognose. der AG scheint gewillt zu sein, es net bis zum letzten kommen zu lassen.

Elisabeth
 
4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,

darüber würde ich es versuchen. Passt es dem AG nicht, kann er ja gern vor's Arbeitsgericht gehen.
 

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