Krank durch Mobbing

Inwiefern ist ein Arbeitnehmer personell benachteiligt, wenn er z.B. von der Chirurgie auf die Gynäkologie wechseln muss? Oder vielleicht sogar nur von Chirurgie A auf Chirurgie B, gleicher Fachbereich, ein Stockwerk tiefer?
 
Inwiefern ist ein Arbeitnehmer personell benachteiligt, wenn er z.B. von der Chirurgie auf die Gynäkologie wechseln muss? Oder vielleicht sogar nur von Chirurgie A auf Chirurgie B, gleicher Fachbereich, ein Stockwerk tiefer?

AN will die Versetzung nicht, das Ganze drum herum ist alles andere als gut gelaufen. Das reicht doch schon mal aus.
Wie gesagt, passt dem AG die Argumentation des BR (im Fall der TE dürfte das aber keine Rolle spielen, da der BR sich ja scheinbar auf Seite des AG gestellt hat) kann er sich die Zustimmung des BR ja vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Kostet halt 'ne Kleinigkeit und kann in so einem Fall, eine Versetzung auch kippen, da der AG gar net erst vor Gericht geht.
 
Ich denke, der BR sieht hier eine Möglichkeit, die Userin aus dem krankmachenden Umfeld rauszuholen. Das manchmal auch gutgemeintes nach hinten los gehen kann, dass kann der BR net erahnen. Versuch macht klug.

Elisabeth
 
Ich liebe zwar §87 BetrVG, da man damit den AG so richtig ins schwitzen bringen kann, aber wie willst Du ihn diesem Fall einsetzen? Das Einzige, wäre über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und das halte ich in eine dienstplangeführten Betrieb für sehr weit hergeholt, zumindest bei Versetzungen!
Aber ich lasse mich gern auf den richtigen Weg bringen.

Hallo Jörg, kann leider erst jetzt antworten.
Zu deiner Frage, die ich fix beantworte und die dem Betriebsrat innerhalb von 8 Wochen zu zwei erfolgreichen Beschlüssen führte:

§87 BetrVG über §75, § 74/5, §78, §84, §99, § 23, § 101.
Nebenebei haben wir auch auf das StGB und das BGB § 612 hingewiesen.

Anmerkend noch, dass es zwischen einer Versetzung und einer Umsetzung sehr große Unterschiede gibt.
Ich liebe auch den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 83 ArbGG lieber Jörg und wer sich wehrt, ist nicht verkehrt. Nur Mut und weitermachen.

PS.: Sorry, bin schon wieder aufn Sprung; liebe Grüße unbedingt an Elisabeth. :wavey:
 
Hallo Jörg, kann leider erst jetzt antworten.
Zu deiner Frage, die ich fix beantworte und die dem Betriebsrat innerhalb von 8 Wochen zu zwei erfolgreichen Beschlüssen führte:

§87 BetrVG über §75, § 74/5, §78, §84, §99, § 23, § 101.
Nebenebei haben wir auch auf das StGB und das BGB § 612 hingewiesen.
...

§74 Abs5?? Bei mir hat der nur 3 Absätze?!
§75 das ist ein sehr interessanter Ansatz. Da kann man wirklich was versuchen! Danke!
§78 ist sehr gut, aber nur für einen kleinen Personenkreis.
§84 auch sehr wirkungsvoll, aber auch nur bei AN die sich wehren. Die meisten ziehen doch in so einem Fall auch wieder zurück. Dann schon eher über §85 versuchen.
§99 das ist ohnehin klar. Aber da sind die Ablehnungsgründe ja klar definiert, aber trotzdem kann man mit ein wenig Geschick war erreichen. Das habe ich ja schon geschrieben.
§§23 & 101 immer mal gut diese zu erwähnen, so weiß der Chef wenigstens was das Ganze kosten kann, wenn der BR auf stur schaltet! :mrgreen::mrgreen:
 
Ich stelle einmal mehr fest, wie gut es ist, einen funktionierenden, sich für die MA einsetzenden, Betriebsrat zu haben.

Elisabeth

PS Vielen Dank für die lieben Grüße.
 
Ich fühle mich seit einiger Zeit von meinen Stationsleitungen und meiner Abteilungsleitung gemobbt.Jetzt habe ich etwas getan, was nach Aussage meiner Kollegen auch jeder von ihnen getan hat (einen uns sehr gut bekannten, stark alkoholintoxizierten Patienten der erbrach, für einen kurzen Moment alleine gelassen um den AvD anzurufen um ihn weitere Medikamente geben zu können).
Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, weil ich angeblich einen Patienten in einer lebensbedrohnlichen Lage alleine gelassen habe.
Zusätzlich zu der Abmahnung teilte mir meine PDL mit, das sie nicht bereit wäre, mich weiter in ihrem Bereich arbeiten zu lassen und man nicht wisse, wo im Haus man mich einsetzen soll.
Sowohl unser PR als auch meine Kollegen (bis auf meine Stationsleitungen), sind der Meinung, das ich nichts falsch gemacht habe.
Trotzdem gibt man mir von seiten der Leitung zu verstehen, das man mich am liebsten loswerden wolle. Kündigen kann man mir aber schon alleine wegen meiner langen Betriebszugehörigkeit nicht. Zudem ist man sich darüber im klaren, das es sich im keinen so schwerwiegenden Fehler gemacht habe, der zu einer Kündigung führen kann.
Das ganze hat dazu geführt, das ich seit jetzt schon 5 Wochen krankgeschrieben bin und immer noch nicht arbeitsfähig bin.
Wenn es hier jemanden gibt, der ähnlich schlimme Erfahrungen gemacht hat, wäre ich über eine Mail sehr froh.
 
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