- Registriert
- 14.02.2009
- Beiträge
- 110
- Ort
- Schwarzwald-Baar
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- amb. Pflege
Ich weiß, dass der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub nur aus triftigen Gründen widerrufen und dem Arbeitnehmer die dadurch angefallenen Kosten plus ggf. Schadenersatz erstatten muss.
Wie sieht das denn bei den regulären Frei-Wochenenden aus?
Beispiel: ich habe an diesem Wochenende EIGENTLICH beide Tage frei - auf dem genehmigten Dienstplan so eingetragen - muss aber morgen ab 5:45 aus zwingenden Gründen arbeiten. Gefällt mir nicht, ist aber nicht zu ändern und in DIESEM Fall hätte auch ein 'Nein' nichts gebracht
Angenommen, ich hätte für heute Abend teure Karten für ein Konzert in mehreren 100 km Entfernung, die Bahnfahrt hin und zurück sowie ein Hotelzimmer gebucht - würde ich auf diesen Kosten sitzenbleiben oder hätte ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Aufgekommen ist die Frage dadurch, dass ich tatsächlich heute Abend etwas vorhatte - allerdings hier in der Nähe und so, dass die Absage keine Kosten verursacht hat.
Wie sieht das denn bei den regulären Frei-Wochenenden aus?
Beispiel: ich habe an diesem Wochenende EIGENTLICH beide Tage frei - auf dem genehmigten Dienstplan so eingetragen - muss aber morgen ab 5:45 aus zwingenden Gründen arbeiten. Gefällt mir nicht, ist aber nicht zu ändern und in DIESEM Fall hätte auch ein 'Nein' nichts gebracht
Angenommen, ich hätte für heute Abend teure Karten für ein Konzert in mehreren 100 km Entfernung, die Bahnfahrt hin und zurück sowie ein Hotelzimmer gebucht - würde ich auf diesen Kosten sitzenbleiben oder hätte ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Aufgekommen ist die Frage dadurch, dass ich tatsächlich heute Abend etwas vorhatte - allerdings hier in der Nähe und so, dass die Absage keine Kosten verursacht hat.
