Komme ich aus dem Vertrag raus?

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NoOneKnows

Gast
Hallo ihr Lieben.
Und zwar habe ich bis jetzt die Möglichkeit ab September in Schmannewitz oder Wurzen anzufangen.
Könnt ihr sagen was besser ist?
Meine eigentliche Frage ist aber, wie es sich verhält wenn ich einen der beiden Arbeitsverträge unterschreibe und das Krankenhaus in meinem Ort stellt mich doch ein... Kann ich dann aus dem unterschriebenen Vertrag einfach raus und sagen ich hab was anderes?
 
Hallo,
ja kein Problem, kommt im Jahr hunderte Male vor.
Einfach anrufen und gut isses.
 
Hallo,
ja kein Problem, kommt im Jahr hunderte Male vor.
Einfach anrufen und gut isses.
Wenn man eine Kündigungsfrist hat, muss man (rechtlich gesehen) diese auch einhalten! Kommt also darauf an was im Vertrag steht, bezüglich Kündigungsfrist.Es gibt sogar Verträge die eine Kündigung nach unterschreiben und vor Arbeitsantritt ausschließen.
 
Wenn man eine Kündigungsfrist hat, muss man (rechtlich gesehen) diese auch einhalten! Kommt also darauf an was im Vertrag steht, bezüglich Kündigungsfrist.Es gibt sogar Verträge die eine Kündigung nach unterschreiben und vor Arbeitsantritt ausschließen.
ja soweit zur Theorie, in der Praxis genügt ein Anruf, die Schule sagt dann häufig, schicken sie den Vertrag zurück, oder sie verschickt eine Bestätigung zur Absicherung. Selbst wenn der Schüler am ersten Ausbildungstag nicht erscheint - klar nimmt er evtl. einem anderen den Ausbildungsplatz weg, da dieser nicht mehr so schnell nachbesetzt werden kann -
aber
was sollte denn der Arbeitgeber machen?
Selbst bei Examinierten kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitsplatz nicht angetreten wird, auch ohne Absage - dumm für den Arbeitgeber und fördert sicher nicht das Vertrauen -
aber
das ist halt Betriebsrisiko.
 
Ob das nicht antreten ohne Absage moralisch/ethisch vertretbar ist bleibt jedem selber überlassen!
 
...Es gibt sogar Verträge die eine Kündigung nach unterschreiben und vor Arbeitsantritt ausschließen.

Da wäre ich mir nicht sicher, dass so eine Klausel zulässig ist.
Selbst wenn, würde ich direkt am ersten Tag kündigen und gar nicht antreten. Was soll passieren? Nix, außer das die mich kündigen und das ist ja das Ziel.
Was den moralischen Faktor angeht, muss dass jeder selbst wissen und die Tür wäre in zu diesem Arbeitgeber sicher auch dauerhaft zugeschlagen, aber umgekehrt gehen die Arbeitgeber mit ihren Angestellten ja auch nicht immer fair um. That's life.
 
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@WildeSchwester Zu dieser Klausel hätte ich gerne eine belastbare Quellenangabe.
Oder auch die konkreten Inhalte aus solch einem Vertrag.
Bekannt ist, dass innerhalb der Probezeit jederzeit gekündigt werden kann, womit das (auch Tenor im link) auch für die Zeit vor Antritt der Ausbildung gilt.
Das gefunden:
Zwei Ausbildungsverträge unterschrieben – Was tun?

Zitat da draus:
"...Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1987. Das BAG entschied damals, dass ein Berufsausbildungsvertrag „bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden“ kann (Aktenzeichen: 2 AZR 654/86). „Entfristet“ meint: Ohne Einhaltung einer Frist.
Und Strafen für Azubis, die sich vorzeitig aus einem Ausbildungsvertrag verabschieden, sieht das Gesetz auch nicht vor. Schadensersatzforderungen können Azubis oder Ausbildungsbetriebe allenfalls bei Kündigungen nach Ablauf der Probezeit stellen. Zudem regelt das Gesetz, dass Vereinbarungen über Vertragsstrafen nichtig sind..."
 
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Um Himmels Willen,ganz entspannt bleiben.Ich habe doch nur geschrieben das evtl.(rechtlich gesehen) Kündigungsfristen einzuhalten sind.Ich habe mit keinem Wort gesagt dass man sich nicht anders einigen könnte oder ähnliches.
@amezaliwa Ob heute ein Urteil von vor fast 30 Jahren heute noch so rangezogen werden kann bezweifel ich ein wenig.Es gibt sicher inzwischen aktuellere Urteile.Aber gut.
Natürlich, wenn ich meinen 20 Jahre alten Vertrag finden sollte, fotografier ich dir gerne den Passus.Im übrigen habe ich nicht gesagt dass so eine Formulierung rechtens ist.Habe ich mich auch ehrlich gesagt nicht gefragt,als ich den Vertrag damals unterschrieb. :p

Nachtrag: Einmal gegoogelt und schon den passenden Link gefunden: Kündigung vor Arbeitsantritt | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO

Ist übrigens ein Urteil von 2010.
 
Das was Du da mal schnell gefunden hast, da geht es um einen regulären Arbeitsvertrag. Vergleichbar? Nein.
Hast mal gelesen, wer der Inhaber der Homepage ist, aus der ich zitiert hab, nö? Kannst ja noch nachholen.
Es ist ein sehr spezielles Urteil vom BAG warum sollte das nicht mehr gültig sein, interessanter Ansatz.
Urteile von 1933 bis 1945 würd ich auch anzweifeln, um es mal sehr drastisch zu formulieren, aber in dem Fall....
und gerne zum Verständnis: DU bist doch davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist, weil es so in Deinem Vertrag drin stand, so Deine vage Erinnerung an diese Passage. Nach dem Motto: Der Arbeitgeber - der Gute, macht immer alles richtig?
Solltest den Vertrag irgendwann mal finden, brauchst kein Foto davon machen. Zitier einfach draus.
O.k., auch der andere Part nochmals. Probezeit. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Das findest z.B. im hier anwendbaren BBiG. Woraus sich das selbe Vorgehen ableitet, nachdem man den Arbeitsvertrag unterschrieben hat und bevor man die Ausbildungsstelle antritt. In meinem link von #7 findet sich dazu noch folgendes:

"....Für die Situation vor Ausbildungsbeginn bedeutet das: Wenn ein Azubi schon zu Beginn der Ausbildung von heute auf morgen kündigen kann, dann muss das auch vor der Ausbildung gelten. Ein Kommentar zum Berufsbildungsgesetz nennt das einen „Erst-Recht-Schluss“. Das meint: Was in der Ausbildung rechtens ist, muss erst Recht vor der Ausbildung gelten. Denn für den Betrieb ist es allemal besser, wenn eine Kündigung – falls sie denn kommt – so früh wie möglich eingeht...."
Strafen oder Schadensersatz sieht das Gesetz ebenfalls nicht vor, bei Azubis. Steht ja weiter oben.
Jemand eines so gehörigen Schrecken einzujagen, ist - gar nicht nett. :confused:
 
Im Eingangsthread ist von Arbeitsvertrag die Rede.Nicht Ausbildungsvertrag.Also bin ich auch von einem Arbeitsvertrag ausgegangen. :wink:
Edit: Da die TE im Januar schrieb dass sie durch die Prüfung gefallen ist, ist es (denke ich) durchaus legitim davon auszugehen dass es sich nicht um einen Ausbildungsvertrag handelt.
 
...Nachtrag: Einmal gegoogelt und schon den passenden Link gefunden: Kündigung vor Arbeitsantritt | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO Ist übrigens ein Urteil von 2010.

Man sollte sich die Mühe machen, Inhalte eines Urteils zu lesen, ist nicht von Nachteil, man weiß ja nie, wann so etwas mal relevant werden könnte. IST erledigt.
Mitnichten ist das Urteil des BAG passend zur Situation des TE, weil es um einen Arbeitnehmer geht, der WÄHREND der Probezeit, nach 5,5 Monaten begründet fristlos gekündigt hat. Der Arbeitgeber wollte dafür 1 Monatsgehalt vom Arbeitnehmer haben.
Ergebnis - nix gibt's. Die höhere Instanz folgte damit dem vorangegangenen Urteil des LAG.
Die Vertragsstrafe, im Arbeitsvertrag unter §4, wurde für unwirksam erklärt.
Ist ja auch eine Frechheit, so eine Drohgebärde in einem Arbeitsvertrag.
In der 6-monatigen Probezeit galt die 2-Wochenfrist zur Kündigung.
Was ebenfalls beschrieben wird: Die maßgebliche Probezeit fängt am 1. Arbeitstag an, nicht mit dem früheren Datum des Vertragsabschlusses (Gründe, B III. 2b).
BAG, Urteil vom 23. September 2010 - Az. 8 AZR 897/08
 
1. Habe ich den Link in erster Linie reingesetzt um dir zu zeigen dass eine Klausel, die besagt eine Kündigung ist nicht möglich vor Arbeitsantritt, durchaus rechtens ist.

2. Steht da auch ganz klar dass eine Klausel über eine Vertragsstrafe nicht generell unzulässig ist.Der springende Punkt ist dass der Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden darf. Sowas ist dann natürlich immer individuell im Einzelfall zu prüfen.In dem Fall war es eben unverhältnismäßig. :wink:
 
Auf der Suche nach einem vergleichbaren Urteil, einer Kündigung vor Antritt der Arbeitsstelle
hat das LAG Hamm geurteilt. Befunden, dass es NICHT zulässig ist, eine Vertragsstrafe einzufordern.
Das Urteil ist aus dem Jahr 2004 und ging durch mehrere Instanzen.
HENSCHE Arbeitsrecht: 8 AZR 196/03

Das Argument des BAG (s. #11) hat mit dem Urteil aus dem Jahr 2010 festgestellt, dass es -JA- nicht generell unzulässig ist eine Vertragsstrafe zu fordern. Allerdings eben auch sehr deutliche Grenzen aufgezeigt.
Eben nicht während der Probezeit, wenn fristgerecht gekündigt wird.
Fristlos ist an sich nicht o.k., aber der Arbeitnehmer hatte triftige Gründe.
Was an sich, wenn man drüber nachdenkt, auch ohne ein weiteres Urteil zu ähnlichem Schluss führt, wie das LAG Hamm von 2004:
Wenn es schon in der Probezeit nicht rechtmäßig ist, eine Strafe zu fordern wenn ein Arbeitnehmer da fristgerecht kündigt, dann kann das erst recht nicht gelten, wenn der Arbeitnehmer die Stelle noch gar nicht angetreten hat und ebenfalls fristgerecht vorher kündigt.
Was wiederum auch die Ansicht des BAG von 1987 ist, wo es um einen angehenden Azubi ging (s. #7), da hatte zwar der Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn gekündigt, aber so ist es, beide Seiten haben das Recht dazu.
Soweit weg ist das somit überhaupt nicht von den späteren Urteilen.

Dass Arbeitgeber so einen Mist in Arbeitsverträge reinhauen, um Arbeitnehmer davon abzuhalten das Weite zu suchen, es bleibt dreist. Auch wenn es nicht generell unzulässig ist, das reinzuschreiben, wenn man es richtig formuliert.
Von mehreren Gerichten wurde der Vertragstrafenparagraph - einkassiert.

Wenn er gar nicht im Arbeitsvertrag drin steht - bleibt eine fristgerechte Kündigung VOR Antritt einer neuen Arbeitsstelle ebenfalls in aller Regel folgenlos für den Arbeitnehmer.
 
Für den TE.
Weitere mit selbigem Anliegen.
 
Hallo,
ja kein Problem, kommt im Jahr hunderte Male vor.
Einfach anrufen und gut isses.
Meines Wissens muss eine Kündigung (in diesem Fall: eines Arbeitsvertrages) schriftlich erfolgen.
 
Mit Sicherheit nicht, aber ein Anruf allein, wie vorgeschlagen, tut es in diesem Fall eben nicht.
Habe ich persönlich auch schon erlebt, dass ein Anruf ausreicht! Wenn der AG dann eine schriftliche Kündigung fordert, dann isses so, aber ein zwingendes Muss ist es auch nicht!
 

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