Kindkrank - fertiger Dienstplan

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skimarion

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23.02.2009
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6
Beruf
Kinderkrankenschwester
Funktion
Praxisanleiterin, Kinderkrankenschwester, Wundmanagerin
eine alleinerziehende Mutter hat ein fast 6 jähriges Kind, arbeitet seit ca. 20 Jahren im gleichen Krankenhaus als Krankenschwester.
Als das Kind ca 2 Jahre alt war, ist sie bereits in den Beruf zurück gekehrt, 20 std -woche, seit Januar nun wieder Vollzeit. Das Kind muss nun dringend operiert werden, die OP ist im April geplant. Der Dienstplan steht bereits fest. Die Krankenschwester teilt der Leitung rechtzeitig mit, an welchen Tagen sie ausfallen wird, und das sie für die Zeit des Ausfalles " Kind-Krankgeschrieben sein wird. Dies wäre in alle den Jahren das aller erste Mal, dass sie diese Art Krankmeldung in Anspruch nimmt. Bisher hat sie das immer mit Familie regeln können und nie wegen Kind krank ausgefallen. ( bei single Mama enorm)
Auf dem Diesntplan sind u.a zwei Nachtschichten eingeplant gewesen. Die Leitung ist nun entsetzt und fodert die Mutter auf, selbst für Ersatz zu sorgen, und sogar ihre Nachtdienste an anderen Tagen ersatzweise zu leisten.
Die Mutter ist fix und fertig, und überlegt sich eine Beschwerde über dieses Verhalten zu machen. Abgesehen davon, das die Leitung keine Ahnung hat, oder nur bösartig ist.
Welche Möglichkeiten hat sie?
 
Habe jetzt nicht nachgelesen, aber besteht der Anspruch auf "Kind krank" in diesem Fall überhaupt? Dabei geht es doch darum, dass das Kind betreut werden muss und sonst niemand dafür in Frage kommt. In diesem Fall muss Das Kind aber doch nicht betreut werden - es IST versorgt.

Könnte mir aber vorstellen, dass man sich dort etwas ausstellen lassen kann, dass man als Begleitperson benötigt wird...?
 
Was lernen wir daraus?

Fairness lohnt sich nicht.
Ich habe ähnliches erlebt und spreche daher nichts mehr ab. Kind krank - Schein abgeben - nach mir die Sintflut.

Traurig, aber nicht anders machbar.

@Maniac - Selbstverständlich muß ein Zweijähriger von der Mutter bei einem Krankenhausaufenthalt begleitet werden.
Die Zeiten haben sich glücklicherweise geändert und es wird kein Kind mehr an der Krankenhaustür abgegeben und darf nur zu bestimmten Zeiten besucht werden.
 
In diesem Fall muss Das Kind aber doch nicht betreut werden - es IST versorgt.

Könnte mir aber vorstellen, dass man sich dort etwas ausstellen lassen kann, dass man als Begleitperson benötigt wird...?


Ich bin jetzt mal von einer ambulanten OP ausgegangen
 
was ist das denn für eine PDL? sie hat keinerlei nachteile bei KK,nur das man für ersatz sorgen muss-wie sonst auch?! bei KK zahlt den Ausfall die Kasse.

ich würde mich KK melden und abwarten!

Ich sag ja,es Dankt dir eh keiner,wenn man sich für seinen chef aufopfert,der kommt nicht am monatsende mit nem umschlag und bedankt sich für die arbeit...
 
Den Betriebsrat darauf ansprechen.
 
@Maniac - Selbstverständlich muß ein Zweijähriger von der Mutter bei einem Krankenhausaufenthalt begleitet werden.
Die Zeiten haben sich glücklicherweise geändert und es wird kein Kind mehr an der Krankenhaustür abgegeben und darf nur zu bestimmten Zeiten besucht werden.
eine alleinerziehende Mutter hat ein fast 6 jähriges Kind,
Ich lag damals auch mit Anfang 6 im KH wegen ner Mandel-OP. Denke nicht dass es mir geschadet hat.
Meine Eltern hatten mich, trotz dem sie nicht in der Nacht neben mir geschlafen haben, lieb...
 
@Maniac - Selbstverständlich muß ein Zweijähriger von der Mutter bei einem Krankenhausaufenthalt begleitet werden.
Die Zeiten haben sich glücklicherweise geändert und es wird kein Kind mehr an der Krankenhaustür abgegeben und darf nur zu bestimmten Zeiten besucht werden.

Erst einmal ist das Kind fast 6 Jahre und der Einwand von Maniac ist durchaus berechtigt.

Die Bestimmungen sind eindeutig und es geht in erster Linie um die Versorgung des Kindes bei Krankheit. Liegt das Kind im Krankenhaus ist es per se erst mal versorgt. Bescheinigt aber der HA oder das Krankenhaus, dass aus psychologischer Sicht die Anwesenheit der Mutter/Vater/ einer Betreuungsperson erforderlich ist, dann zahlt in aller Regel die Krankenkasse. Ich persönlich würde es immer vorher abklären, damit es hinterher nicht ein böses Erwachen gibt und niemand etwas zahlt.

Ob die hier beschriebene Mutter gegen das Verhalten der STL vorgehen sollte oder nicht muss sie selbst entscheiden. Ich würde gar nicht mehr diskutieren und, wie viele hier auch raten, am entsprechenden Tag mich KK melden und fertig.
 
Ist ja eigentlich komfortabel, dass die Leitung frühzeitig informiert wird..
...letztendlich kommt die KK-Meldung und die Leitung kann eh nichts dagegen tun und muss für Ersatz sorgen...
Ich habe schon ähnliche Situationen als Planer erlebt und war in solch einem Fall der Mutter dankbar, dass sie mich so frühzeitig informiert hat und ich planerisch dann schon drauf reagieren konnte... ist immer noch einfacher als für "spontanersatz" zu besorgen...

grüße
outsch :)
 
Es gibt viele Dinge, die früher anders gemacht wurden und nur weil sie manchen nicht geschadet haben, sind sie nicht automatisch gut.

Es ist erwiesen, das Anwesenheit eines Elternteils bei Krankenhausaufenthalten für das Kind die bessere Alternative ist und aus diesem Grund nehmen Kinderkrankenhäuser ein Elternteil mit auf.
Mein Kind bliebe nicht alleine im Krankenhaus.

Die Krankenkassen bezahlen die Kindkranktage, daher hat der Arbeitgeber keinen Nachteil. Das es für die Leitung unbequem ist, ist bedauerlich, aber nicht zu ändern und wenn Absprachen, Rücksichtnahme und Fairness nicht gewürdigt werden, dann bleibt einer Mutter eben nichts anderes übrig, als das nächste Mal einen anderen Weg einzuschlagen und die Krankmeldung, ohne Diagnose und Erklärung, einen Tag vorher auf den Tisch zu legen.

Es steht einem einfach zu, man muß dafür keinen Urlaub nehmen oder Überstundenfrei.

Wenn das Kind im regulären Überstundenfrei krank werden würde, bekäme man die Stunden auch nicht wieder gutgeschrieben, dann wäre es persönliches Pech.
Andersherum wird eben auch ein Schuh draus und der Arbeitgeber drückt dann auch kein Auge zu.
 
Die Freistellung für ein krankes Kind gilt bei folgenden Vorraussetzungen, wenn diese Arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen ist:
- Das kind darf nicht älter als 12 Jahre sein.
- Es darf keine andere Person im Huahalt leben, daß das Kind betreuen könnte.
- beide Elternteile müssen berufstätig sein. ( Auch dem Vater würden dann diese Tage zustehen, -also die doppelte Anzahl kann zugebilligt werden pro Jahr.)
- Sind beide Eltern berufstätig, so können die Eltern frei wählen, wer diese Tage in Anspruch nimmt.
-Das Kind muß bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
-Der Arzt muß bescheinigen, daß eine Betreuung notwendig ist.
-Die Bezahlung erfolgt je nach Vertrag über die Kankenkasse oder den Arbeitgeber.
- Sie beträgt jedoch nur ca 70 % des Endgeldes und darf nicht höher als 90 % liegen.

Ohne daß eine Bescheinigung des Arztes vorliegt ist die Handhabung also zunächst einmal warscheinlich gerechtfertigt.
Die müßtest Du also zunächst besorgen,bevor Du tätig wirst.
CLICK

Eine bloße Ankündigung, daß das Kind krank ist reicht nicht aus.

Liebe Grüße Fearn

Die
 
Die Freistellung für ein krankes Kind gilt bei folgenden Vorraussetzungen, wenn diese Arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen ist:
...

Bitte, bitte genau lesen! Im § 45 Abs. 3 SGB VI steht drin, dass das Ganze nicht durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden kann! Das würde ja auch gar keinen Sinn machen und gegen die Normenpyramide im Arbeitsrecht verstoßen, wenn ich durch einen untergeordneten Vertag ein Bundesgesetz aushebeln kann und dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen.
Ich kann aber mit meinem AG vereinbaren dass das die Gesetzesbeschränkung nicht mit dem vollendeten 12 LJ des Kindes endet, sondern erst mit dem vollendeten 15 LJ. Dass geht, nur schlechter als im Gesetz geschrieben geht nicht, auch in keinem anderen Fall.
 
Ich kann dazu nur zwei Dinge sagen:
Auch in den Kinderkliniken ist der Personalschlüssel runtergeschraubt worden, so dass der betreunde Elternteil die Versorgung des Kindes übernimmt. Also gibt es, jedenfalls in den Kliniken die ich kenne, immer eine "Krankschreibung" auch für Mütter, bzw. den betreuenden Elternteil.

In unserem Krankenhaus gibt es wenige Mütter, die sich wegen Krankheit ihres Kindes offiziell krankschreiben lassen. Sie holen sich, weil sich einzelne Bereichsleitungen und vor allem Kolleginnen immer über so eine Krankmeldung aufgeregt haben, einfach eine normale Krankmeldung vom Hausarzt und sagen, sie wären selbst krank.

Und komischerweise sagt da keiner was, selbst die Hausärzte machen da mit.
Schlimm, wenn man nicht einmal rechtlich zustehende Dinge offen einfordern darf.
 
Tutut, da stimme ich Dir voll und ganz zu. :hicks:
 
Auch in den Kinderkliniken ist der Personalschlüssel runtergeschraubt worden, so dass der betreunde Elternteil die Versorgung des Kindes übernimmt.
Das kann ja nun nicht wirklich der Grund sein, warum Eltern eine Bescheinigung erhalten wenn das Kind im Krh. ist. Mit Sicherheit sind diese KK-Tage dafür auch nicht gedacht.
Man führe das nur mal weiter. Auch im Erwachsenenbereich ist der Personalschlüssel niedrig, wenn jetzt Pflegefälle von zu Hause ins Krankenhaus kommen erhält der Versorgende eine von der Krankenkasse bezahlte Freistellung um seinen Angehörigen richtig zu versorgen?
Und komischerweise sagt da keiner was, selbst die Hausärzte machen da mit.
Schlimm, wenn man nicht einmal rechtlich zustehende Dinge offen einfordern darf.
Natürlich darf man sie offen einfordern, niemand kann diese Tage verweigern, da gesetzlich verankert. Dass es manchen Kollegen nicht gefällt, oder sie denken sich ei Urteil darüber erlauben zu können ob es notwendig ist oder nicht ist deren Problem.
Ich finde die Taktik sich selbst auch eine AU zu holen (bei KK) unmöglich.


und die Taktik sich selbst krank zu melden (bei KK) finde ich unmöglich.
 
Hm, okay, vielleicht bin ich da die einzige, aber wenn ich die freien Tage für KK nicht kriegen würde, hätte ich auch keinerlei Skrupel, mich selbst krank zu melden und mir bei meinem Doc die AU dafür zu holen. Tut Mir Leid, aber Offenheit scheint sich in diesem Fall ja ncht auszuzahlen und ich würde als Mutter mein 6-jähriges Kind auch nicht allein lassen im Krankenhaus, ernsthaft. Natürlich ist es dort versorgt, aber nimand ist in solch einer Situation so wichtig, wie ein Elternteil.
 
Hm, okay, vielleicht bin ich da die einzige, aber wenn ich die freien Tage für KK nicht kriegen würde, hätte ich auch keinerlei Skrupel, mich selbst krank zu melden und mir bei meinem Doc die AU dafür zu holen.
Die Tage können gar nicht verwehrt werden.
Und die einzige, die trotz KK sich selbst krank meldet, bist Du nicht, befindest Dich in bester Gesellschaft. Dennoch finde ich es unmöglich.
 
Erst einmal ist das Kind fast 6 Jahre und der Einwand von Maniac ist durchaus berechtigt.

Die Bestimmungen sind eindeutig und es geht in erster Linie um die Versorgung des Kindes bei Krankheit. Liegt das Kind im Krankenhaus ist es per se erst mal versorgt. Bescheinigt aber der HA oder das Krankenhaus, dass aus psychologischer Sicht die Anwesenheit der Mutter/Vater/ einer Betreuungsperson erforderlich ist, dann zahlt in aller Regel die Krankenkasse. Ich persönlich würde es immer vorher abklären, damit es hinterher nicht ein böses Erwachen gibt und niemand etwas zahlt.

Ob die hier beschriebene Mutter gegen das Verhalten der STL vorgehen sollte oder nicht muss sie selbst entscheiden. Ich würde gar nicht mehr diskutieren und, wie viele hier auch raten, am entsprechenden Tag mich KK melden und fertig.


Hier scheinen einige noch die alte Version von >kind-im-krankenhaus< zu kennen, und nur diese. Ich bin selbst Kinderkrankenschwester und wir befürworten seit vielen Jahren, das ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird.. Darum gehts auch nicht.
Sicher ist ein Kind im Krhs auch versorgt, dafür sind wir Schwestern ja auch da. Aber wer beschäftigt das Kind während des Aufenthaltes und danach ?
Mutter-KInd trennung im Krankenhaus ist veraltet und Mittelalterdenken.
Eltern werden in der Kinderkrankenpflege in der Versorgung ihrer Kinder mit einbezogen und angeleitet. Das fördert die Genesung - weiss doch fast jeder inzwischen. Die Frage war hier auch nicht gestellt, bzw dies in Frage zu stellen ist nicht der Punkt dieses Themas. Die Gesetze haben sich geändert. Ist ein Kind krank, und keiner da, der das Kind versorgt hat eine Mutter oder Vater Anspruch auf Lohnfortzahlung während des Ausfalls.

Der Elternteil ist auch nicht verpflichtet für Ersatz zu sorgen, oder Ersatzdienste zu leisten. Die Bereichsleitung weiss das auch, wollte aber scheinbar nur gehässig sein. Und das wird hier beanstandet und ich als Fragende wollte wissen, was man machen kann.
Danke
 
Die Gesetze haben sich geändert. Ist ein Kind krank, und keiner da, der das Kind versorgt hat eine Mutter oder Vater Anspruch auf Lohnfortzahlung während des Ausfalls.

Nur das hier das Kind ja versorgt wäre...
 
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