Hallo, ich habe folgendes Problem:
Zum Anfang meiner Ausbildung als Krankenpfleger (Anfang 2. Halbjahr im ersten Lehrjahr) wurde ich beim "vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat) erwischt und zu 40 Tagessätzen á 20 € verurteilt.
Jetzt (kurz vor dem Examen) habe ich aus Neugier (und vermutlich wegen nem schlechten Gewissen) doch mal ein Führungszeugnis beantragt und bin aus allen Wolken gefallen, da ich deswegen nen Eintrag habe.
Dieser ist rechtens, weil ich knapp 2 Jahre vorher wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit richterlich zu ner Geldstrafe verurteilt worden war.
Jetzt meine Frage: Bekomme ich Probleme bei der Zulassung zum Examen,
bzw. bekomme ich meine Zulassung zur Führung der Berufserlaubnis nicht?
Zum Anfang meiner Ausbildung als Krankenpfleger (Anfang 2. Halbjahr im ersten Lehrjahr) wurde ich beim "vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat) erwischt und zu 40 Tagessätzen á 20 € verurteilt.
Jetzt (kurz vor dem Examen) habe ich aus Neugier (und vermutlich wegen nem schlechten Gewissen) doch mal ein Führungszeugnis beantragt und bin aus allen Wolken gefallen, da ich deswegen nen Eintrag habe.
Dieser ist rechtens, weil ich knapp 2 Jahre vorher wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit richterlich zu ner Geldstrafe verurteilt worden war.
Jetzt meine Frage: Bekomme ich Probleme bei der Zulassung zum Examen,
bzw. bekomme ich meine Zulassung zur Führung der Berufserlaubnis nicht?