Kein "weißes" Führungszeugnis zum Examen

Suender

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10.04.2008
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Hallo, ich habe folgendes Problem:
Zum Anfang meiner Ausbildung als Krankenpfleger (Anfang 2. Halbjahr im ersten Lehrjahr) wurde ich beim "vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat) erwischt und zu 40 Tagessätzen á 20 € verurteilt.
Jetzt (kurz vor dem Examen) habe ich aus Neugier (und vermutlich wegen nem schlechten Gewissen) doch mal ein Führungszeugnis beantragt und bin aus allen Wolken gefallen, da ich deswegen nen Eintrag habe.
Dieser ist rechtens, weil ich knapp 2 Jahre vorher wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit richterlich zu ner Geldstrafe verurteilt worden war.

Jetzt meine Frage: Bekomme ich Probleme bei der Zulassung zum Examen,
bzw. bekomme ich meine Zulassung zur Führung der Berufserlaubnis nicht?
 
Hallo Suender!

Ich denke, es kommt auf die näheren Umstände an. Aus meiner Sicht wäre z. B. ein Gespräch mit der Schulleitung oder Prüfungskommission möglich zur Klärung der näheren Umstände.

Prinzipiell gilt aber: Alles was Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person begründet, gilt als Hinderungsgrund für die Erteilung der Berufserlaubnis.
Beispiele dazu:
  • BTM-Konsum
  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • exzessiver Alkoholkonsum
Da Du nun mal einen Eintrag im Führungszeugnis hast, läßt sich wohl kaum was an der Situation ändern. Aus meiner Sicht hilft da nur Offenheit und selbst die Initiative ergreifen, also geh' zur Schulleitung und thematisiere das Ganze.

Das Ganze ist aber keine Rechtsberatung, in welcher Form auch immer!
:deal:

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo,
Du hast ja deine Schuldigkeit in Form von den Tagessaetzen beglichen . Ich kann mir nicht vorstellen ,dass der Eintrag Auswirkung auf deine Zulassung haben soll .
Nur meine Vorstellungskraft hilft dir nicht weiter ,sondern Fakten bin aber leider keine Expertin.
Ich glaube mich erinnern zu koennen, dass diese Eintraege noch 5 Jahren geloescht werden. Ich drueck dir die Daumen.
Liebe Gruesse Frany
 
Hallo,

ich denke auch das das fahren ohne Führerschein kein problem darstellen sollte. Ich denke sie wollen eher gucken ob sowas wie Köperverletzung oder verstoss gegen das BMTG vorliegt dann hat man ein problem.
Das würde ich mit deiner Schulleitung einfach schon mal besprechen!

Gruß TinaG.
 
Hab heute mit der Schulleitung nen Termin gehabt, ich bekomme nächste Woche Bescheid wie es aussieht, also drückt mir die Daumen!
 
Hallo,
Mein Krankenpflege-Examen steht quasi vor der Tür. Nun, im November 2011 wurde mir mein Führerschein entzogen, da ich betrunken (2.01 Promille) mit meinem Auto fuhr.
Meine Schule verlangt nun ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5.
meine Frage:
Steht in diesem Führungszeugnis etwas über dieses Vergehen???
Und falls was in diesem Führungszeugnis enthalten sein soll, werde ich dann zu meinem Examen zugelassen, und darf ich nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung tragen?
 
2,01 Promille? Alter Falter.

Zu deinen Fragen:
Eine Trunkenheitsfahrt ist strafbar. Ob dies in deinem Führungszeugnis steht hängt davon ab zu welcher Strafe du verurteilt wurdest.
Spontan würde ich vermuten: Ja, das steht in deinem Führungszeugnis.

Zu deiner zweiten Frage kann ich keine Aussage treffen, da sind andere hier im Forum sicher versierter.
Allerdings würde ich mich ernsthaft fragen, ob jemand, der mit 2,1 Promille noch ein KFZ führt für den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger geeignet ist.

Tragen darfst Du übrigens alles was nicht zu schwer für dich ist.
 
Erstmalige Geldstrafen, die unter 90 Tagessätzen liegen, stehen nicht im Führungszeugnis. Wie hoch Dein Strafmass war, weisst Du ja selbst.
 
hallo suender,

ich bin vor rund einem jahr mit 2,2 erwischt worden.
auch ich mach mir gedanken, ob es mit meiner ausbildung überhaupt klappt (unterkurs in probezeit)
soviel ich weiss, kann dich keiner daran hindern, dein examen zu machen, aber die führung der berufserlaubnis kann dir untersagt werden.

da du schon zum zweiten mal was verbrochen hast, steht es in deinem führungszeugnis. dein arbeitgeber wird dann ein führungszeugnis belegart 0 verlangen, in dem alles DETALLIERT aufgelistet wird (wann, wo, wie viele promile ...).
was ICH machen würde: unterhalte dich mal mit deinem kursleiter/schulleiter und hole dir einen anwältlichen rat.

ich wünsche dir viel glück
 
Jeder Verurteilung im Sinne einer "Vorstrafe" steht im Führungszeugnis und ist damit das "AUS" als GUK!
 
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Jeder Verurteilung im Sinne einer "Vorstrafe" steht im Führungszeugnis und ist damit das "AUS" als GUK!

Jein.

Es gibt duchaus Strafen, die nicht im "normalen" Führungszeugnis stehen.

Erstmalige Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten z.B. sind zwar im Bundeszentralregister vermerkt, finden aber keinen Eintrag in das Führungszeugnis.
 
hallo suender,

ich bin vor rund einem jahr mit 2,2 erwischt worden.
auch ich mach mir gedanken, ob es mit meiner ausbildung überhaupt klappt (unterkurs in probezeit)
soviel ich weiss, kann dich keiner daran hindern, dein examen zu machen, aber die führung der berufserlaubnis kann dir untersagt werden.

da du schon zum zweiten mal was verbrochen hast, steht es in deinem führungszeugnis. dein arbeitgeber wird dann ein führungszeugnis belegart 0 verlangen, in dem alles DETALLIERT aufgelistet wird (wann, wo, wie viele promile ...).
was ICH machen würde: unterhalte dich mal mit deinem kursleiter/schulleiter und hole dir einen anwältlichen rat.

ich wünsche dir viel glück

Ein Führungszeugnis Belegart Null wird nur benötigt, wenn man für eine Behörde arbeiten möchte.
Sogar an der Berliner Charite genügt für die Ausbildung und das Examen das "kleine" Führungszeugnis.

Bitte schaut Euch das mal unter dieser Seite hier an,

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ/FZ_node.html

bevor hier noch mehr Gerüchte zum Besten gegeben werden!
 
Ich habe für meinen neuen Arbeitgeber ein Führungszeugnis Belegart Null gebraucht, also stimmt das so nicht.
 
Ich lasse mich gerne korrigieren und entschuldige mich ;)
Du bist allerdings die erste, von der ich das höre, die nicht bei einer Behörde arbeitet!
 
hmm... weiß nicht...
Musste es allerdings erst vor 4 Wochen beantragen, deshlab weiß ich es ganz genau :D
Aber ich hab auch nichts zu verbergen, deshalb hab ich mir darüber keine Gedanken gemacht :)
 
Wir mussten auch explizit ein Führungszeugnis der Belegart O (Behördenform) anfordern, welches direkt an die Schule geschickt werden musste.
 
Ja, Belegart null geht dann direkt an den Arbeitgeber - und Belegart null wäre für den Fragesteller natürlich ungut.
 
Ich habe dieses in meiner eigenen Ausbildung auch gebraucht ...
 
"Früher" gab es eben nur ein Führungszeugnis und da ich schon lange keins mehr gebraucht habe (obwohl ich letztes Jahr eine neue Stelle angetreten habe...!?!) (kann ich auch nicht nachvollziehen....)....?!?
Von meinen Töchtern habe ich das mit den unterschiedlichen Führungszeugnissen mitbekommen, aber nicht mehr erinnert!
 
Also wir haben auch ein Führungszeugnis mit der Belegart 0 gebraucht - geht bei uns aber nicht an die Schule sondern direkt an die Regierung von Schwaben. Mmmmhh was da genau drinsteht weiß aber so genau irgendwie keiner...
 

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