Kein Urlaubsanspruch?

MiniFeen

Newbie
Registriert
03.11.2010
Beiträge
4
Ort
Sigmaringendorf
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre Intensivstation
Hallo,

erstmal möchte ich mich vorstellen. Ich bin Gabi, 27 Jahre alt, Mama von 3 Mädels, verheiratet und habe mein Examen seit 2004.
Im Januar trete ich meine (Traum-)stelle auf einer interdisziplinären Intensivstation an.
Heute kam mein Arbeitsvertrag. 50 % Stelle, Vergütung nach TVöD-K. Unbefristet, Probezeit 6 Monate.
Nur vom Urlaubsanspruch steht da nix drin? Muss es das nicht?
Ich hab mal in meinen "alten" Verträgen gestöbert, da steht überall mein Urlaubsanspruch drin. Da war ich allerdings auch nicht im TVöD??

Liebe Grüße,
Gabi
 
Das ist schon in Ordnung so.

Denn der Urlaub richtet sich nach TVÖD und variiert nach Alter.

Es steht ja auch nicht drin was du verdienst, sondern Vergütung nach ...

D.h. wenn sich was ändert, ändert sich auch das für dich.

Stell dir vor die verhandeln 10 Urlaubstage mehr und bei dir steht eine feste Zahl! Nix gibts.:rocken:
 
Hallo,
Ich fand deine Frage gerade beim durchstöbern ziemlich interessant.
Meinen Vertrag kann ich gerade nicht so schnell finden aber ich glaube bei mir standen die Urlaubstage drin.Ich habe also gerade mal im Inet geguckt und du kannst unter TVöD eigentlich alles nachlesen?
Z.b. Bekommst du bei 100% und unter 30 Jahren bei einer 5 Tage Woche 26 Tage Urlaub!
Surf mal ein bisschen auf google und dann einfach TVöD eingeben!

Viel Erfolg auf deinem neuen Arbeitswegs!
 
Danke
Ja, so hatte ich mir das auch gedacht :engel:
Ich war nur nicht mehr ganz so sicher, weil das Anschreiben an mich und der Inhalt des Vertrages gleich2 unterschiedliche Dinge beschrieben hatten
Im Anschreiben steht, daß sie mich zu 30 % einstellen und der Vertrag bis 31.12.2012 läuft, im Vertrag steht aber 50 % und UNBEFRISTET.
Aber das hat sich geklärt. Ich unterschreib ja den Vertrag mit den "besseren" Konditionen, was seine kollegin im Anschreiben geschrieben hat, ist da eben völlig nebensächlich :rocken:
Hat sie wohl zwei Bewerbungen miteinander vertauscht
 
Na dann unterschreib ganz schnell!
 
Hallo,

wie einige schon richtig vermutet haben, muß die Anzahl der Urlaubstage nicht zwingend (kann aber) im Arbeitsvertrag stehen, wenn man unter einen Tarifvertrag fällt.
Alles, was in Tarifverträgen geregelt ist, muss deshalb nicht mehr individuell vereinbart werden. Nur wenn man "bessere" oder "individuelle" Vereinbarungen aushandelt, sollte man darauf achten, dass diese auch schriftlich im Arbeitsvertrag oder als Anhang zum Vertrag vorliegen.

Gruß

medsonet.1
 

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