Kein Ausgleich der Überstunden

nebukadnezar

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24.11.2005
Beiträge
53
Ort
Dresden
Beruf
Krankenschwester, Sozialpflegeassistent
Hallo Leute,

hätte da mal eine Frage:

Ich bin mit 80h in der Pflege geplant, den Rest mach ich Vertrieb. So das ich am end 168h im Monat habe. Ich muss mir keine Stunden mehr aufschreiben und bekomme ein festes Gehalt.

Letzen Monat war ich 180h Pflege geplant und habe noch mind. 50h Vertrieb gemacht. Nur wohin mit all den Überstunden. Wird immer gerne ausgewichen, wenn ich jemand drauf anspreche. Wenn ich dann mal frei habe, ruft man mich an und kommt mir mit Weisungsrecht. Und ich muss wieder für Kranke einspringen. Wie is das mit dem Weisungsrecht in der häuslichen Krankenpflege? Wie is das mit den Überstunden die fast jeden Monat zusammenkommen.??:weissnix:

Muss doch irgendwo geschrieben stehen?
Könnt ihr mir helfen?

schwungvolle Grüße
nebukadnezar
 
Hallo nebukadnezar,

also ich kann Dir zwar nicht mit Links zu den entsprechenden Gesetzestexten dienen aber mit der Erfahrung einer lieben Kollegin, die genau dasselbe durchmachte wie du, bis sie wegen irreversibler Rückenprobleme die Pflege insgesamt nach drei (!) Berufsjahren an den Nagel hängen musste.

Da hilft nur verweigern, vertuschen, verteidigen, nicht das Telefon abnehmen, abwiegeln, nicht zusätzlich einspringen, nicht die Probleme der Leitung lösen für ein mageres Pflegegehalt. Über die Form der Verweierung lässt sich streiten, aber das Helfen wollen ist hier tödlich, da es leider offensichtlich AG gibt, die damit regelrecht kalkulieren und daraus auch noch Forderungen ableiten an die, die nach dir kommen. Klingt ziemlich desillusioniert und endgültig. Ist aber so. Ich fress aber nen Besen, wenn Du nicht nen suffizienten Link von Elisabeth bekommst, wo es genauer steht...


Liebe Grüße Berthild

 
:o Hallo Berthild,

danke für deine schnelle Antwort. Auweia, was da mit deiner Kollegin passiert ist. Ist ja schön zu wissen, vor allen weil meine Bandscheiben scho ausschauen, wie bei einer 60jährigen. Ich bin erst Mitte 20.

Achja Elizabeth,
wir zählen auf dich, ich möcht nicht das Berthild nen Besen essen soll!!:o

Schwungvolle Grüße
nebukadnezar
 
Wenn Du einen Dienstplan hast bist nicht nur Du daran gebunden sondern auch Dein Arbeitgeber! Folglich darfst Du ein Einspringen ohne rechtliche Konsequenzen ablehnen!
Zu Gesetzen und Paragraphen schau mal bei ver.di vorbei oder google durch diese Seite. Da müsste es schon einiges gegeben haben...

Bleistiftsweise dürften hier einige Links drin sein (hab's jetzt nicht noch mal durchgelesen): http://www.krankenschwester.de/foru...z/12518-muss-man-arbeitsfrei-einspringen.html

Ulrich
 
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