Kein Arbeitszeugnis nach Examen?

bussi-jaz

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Hey, ich bin verzweifelt, seit gestern bin ich examiniert- in schriftlich und mündlich hab ich auch jeweils ne 2-juhuu- aber es praktische hab ich verbockt, wobei ich nicht weiß ,was ich so falsch gemacht haben soll- werde einsicht beim regierungspräsidium verlangen- ich musste alle machen von antibiose, zvk, wunde, d.m... in der isolation, andere dagegen jemand waschen und bekommen dafür ne 1. wie dem auch sei, auf jeden fall waren bisher meine beurteilungen durchweg sehr gut, wollte daher ein arbeitszeugnis vom kh, dachte das steht einem immer zu, aber anscheinend nicht. ich solle die beurteilungen kopieren und diese dann immer mitschicken. spinnen die ?? eine beurteilung besteht aus 6 seiten und davon soll ich dann immer 15 oder so mitschicken , die schaut sich doch kein schwein an!!! ok, jetzt hab ich nen job, aber mir geht es um später, so meint doch jeder ich kann praktisch NIX und so ist es nicht.....
 
Bittze den Direktor doch noch mal höflich um eine Beurteilung mit der du dich bewerben kannst, mit demselben Argument wie hier. (90 Seiten... - obwohl das kaum nur das Abschlussgespräch sein wird, aber egal)

Ich kenne es auch NUR so, das man das auf Nachfragfe bekommt. Ob es ein MUSS gibt weiß ich leider nicht, hab auch grad keine Zeit zu googlen...
 
aber mir geht es um später, so meint doch jeder ich kann praktisch NIX und so ist es nicht.....


Hallo,
wenn du später Berufserfahrung hast und dann die Stelle wechseln möchtest und dann das Arbeitszeugnis deines jetzigen Arbeitgebers beilegst, interessiert praktisch fast niemand mehr die Note im Examen.

Ob es Rechtsanspruch auf ein solches Zeugnis gibt, keine Ahnung? Ich habe noch nicht erlebt, dass jemand ein solches nach der Ausbildung haben wollte.

Behid
 
Kann Behid nur zustimmen, wenn du in deiner jetzigen Stelle erst mal 1-2 jahre gearbeitet hast interessiert die Examnesnote keinen mehr
 
Der TVAöd verweist dazu auf das Berufbildungsgesetz, welches wiederum ganz klar sagt:
BBiG schrieb:
§ 16 Zeugnis (1) 1Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. 2Die elektronische Form ist ausgeschlossen. 3Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) 1Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. 2Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
 
Ach, hab mich eh verlesen, dachte du hättest nicht bestanden; so verstehe ich ein "verbockt" :) und wolltest ein zeugniss um dich trotzdem schonmal zu bewerben...
 
danke flexi, das mit dem gesetzesauszug klingt logisch- der ist doch auch aktuell, oder? weil die auf dem arbeitsamt waren sich unsicher ob es da nich ne gesetzesänderung gab, sodass schüler doch kein anspruch darauf haben.
ich kann mich so überhaupt nicht über die bestandene prüfung freuen , trotz der zwei 2-en.... und die beurteilungen bringen mir ja so nix, ich hoff so dass ich doch noch ein zeugnis bekomm....
 
Hey, nun habe ich lange gekämpft und doch verloren,das Krankenpflegegesetz sieht nach §25 und 26 keine Erteilung eines Arbeitszeugnisses im Sinne des BBIG vor. Ich bin enttäuscht und habe auch kein Verständnis dafür. Wieso haben Maler, Schreiner, Kaufleute andere Rechte als wir??? Sind wir denn IMMER und in jeder Beziehung der DVD ???(=Depp vom Dienst)
 

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