Kein Arbeitslosengeld nach der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege?

Lissimail

Newbie
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16.08.2006
Beiträge
25
Ort
Nordhessen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Rehaklink, Onkologie, ab 1.4 Chirugie/Innere mit Schwerpunkt Gastroenterologie
Hallo ihr lieben!
Ich hoffe ich schreibe euch im richtigen Bereich!
Ich habe wenn alles klappt im Okt. 2007 mein Examen in der Tasche. Wir hatten heute Schule und jemand aus meine Klasse hat gesagt das ne Freundin von ihr in der Zeitung gelesen und im Radio gehört hat, das man nach der Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpflegerin kein Arbeitslosengeld bekommt, weil es ne schulische Ausbildung ist.
Irgendwie verstehe ich das nicht denn wir bezahlen ja auch unsere Beiträge in die Arbeitslosen Kasse ein! :wut:
Hat jemand von euch das auch gehört oder in sogar schon in der Situation?
Ich würde mich über Informationen von euch sehr freuen!

LG LISSI
 
Hallo Lissimail!

Das ist nicht richtig was du da gehört ist, du bekommst auf jeden Fall Arbeitslosengeld, wenn auch nicht viel!

Wichtig ist, dass du dich 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft "arbeitssuchend" meldest, also nächsten Monat, sonst bekommst du wirklich nichts!

Liebe Grüße
 
Hallo Lissimail!

Wichtig ist, dass du dich 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft "arbeitssuchend" meldest, also nächsten Monat, sonst bekommst du wirklich nichts!
Stimmt wohl nicht immer. Ich habe damals verpennt mich rechtzeitig arbeitslos zu melden. War dann erst 2 Wochen bevor der Vertrag ausgelaufen ist bei Arbeitsamt und habe trotzdem für die ganze Zeit den kompletten Betrag ausgezahlt bekommen.
Aber nach welchen Kriterien die das entscheiden ist mir auch nicht klar!

Gruß!

Die Anästhesieschwester
 
Ich war heute beim arbeitsamt und wollt mich für den 1.10.07 arbeitssuchend melden. die meinten, dass es auch reichen würde, wenn ich nach den prüfungen komme (bei mir ende september). wenn man eine ausbildung macht, gilt die frist von drei monaten nicht (haben die gesagt). ich hoffe das stimmt auch.
 
Ich war heute beim arbeitsamt und wollt mich für den 1.10.07 arbeitssuchend melden. die meinten, dass es auch reichen würde, wenn ich nach den prüfungen komme (bei mir ende september). wenn man eine ausbildung macht, gilt die frist von drei monaten nicht (haben die gesagt). ich hoffe das stimmt auch.

Bei uns gilt auch eine Frist von 3 Monaten - sonst gibts nichts. Würd nochmal genau nachfragen und es Dir nochmal bestätigen lassen. :besserwisser:

Auf der Homepage der Agentur für Arbeit steht folgendes:

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslsosengeld.
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.
 
HI,

wenn man sich später meldet wird das Arbeitslosengeld wohl gekürzt aber nicht gestrichen, soviel ich weiss
 
Hallo ihr lieben!
Da habe ich ja mit meiner Frage mal Steine zum rollen gebracht! :mryellow:
Das man sich 3 Monate vorher melden soll ist mir klar, das wäre dann zum 1.Juli wenn der Vertrag zum 30.9 ausläuft!
Ich habe mich schon angemeldet weil ich wärend des Examens echt keine Lust habe auf Nervige Arbeitsamt besuche!
Wenn man sich nicht im Juli meldet dann gibt es drastische Kürzungen. Erstmal danke für euer bisherigen Antworten.
Aber irgendwas ist da im werden, denn als ich gestern mittag noch mit dem Arbeitsamt geprochen haben,
haben sie mir keine Auskunft geben, mit der Begründung das sich da zz was ändert. :schraube:
Ich hoffe wir können irgendwo weiter arbeiten und müssen es nicht in Anspruch nehmen.
Und wenn nicht hoffe ich das wir doch noch etwas Arbeitslosengeld bekommen.
Wenn einer von euch was neues weiß würde ich weiterhin über Antworten sehr freuen!

LG LISSI
 
Ich war heute beim arbeitsamt und wollt mich für den 1.10.07 arbeitssuchend melden. die meinten, dass es auch reichen würde, wenn ich nach den prüfungen komme (bei mir ende september). wenn man eine ausbildung macht, gilt die frist von drei monaten nicht (haben die gesagt). ich hoffe das stimmt auch.

Hallo AnNe22,

wenn die dir das gesagt haben, dann lass dir das auf jedenfall schriftlich geben. Ich war nach meiner Ausbildung 3 Monate arbeitssuchend und das hat echt keinen Spaß gemacht mit denen. Lass dir alles schriftlich geben und schreibe dir Name und Datum dazu, etc, damit du was in der Hand hast..Soll dich nicht in Panik versetzen, ich hab nur die Erfahrung gemacht, dass die einen auch ganz schön ver*****en können :)


LG Meg
 
Hallöle,

ich war nach der Ausbildung 2 Monate arbeitslos und erhielt jeden Monat 450€ ich dachte eigentlich das ist bei jedem so???!!


Gruß
Dennis
 

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