Kann die Auszubildende noch wechseln?

Justine

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196
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Ruhrpott
Beruf
Stationsleitung, PDL für ambulante Dienste, Praxisanleitung
Akt. Einsatzbereich
Bachelor bestanden!
Funktion
Schulassistentin in einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Ich habe eine Auszubildende zur Kinderkrankenschwester, die sich jetzt Anfang des 2. Ausbildungsjahres befindet. Nun ist sie zu mir gekommen und hat ein riesen großes Problem...

Sie hat für sich festgestellt, dass ihre Neigungen viel eher in der normalen Krankenpflege sind als in der Kinderkrankenpflege. Ihr ist klar geworden, dass sie sich dort eher aufgehoben ist.

Kann sie da noch wechseln? Im Gesetz steht was von der Differenzierungsphase über 1 Jahr, aber nicht, ob auch womöglich dann erst die Entscheidung für einen Weg möglich ist.

Vielleicht weiß hier jemand weiter?

Gruß Justine
 
Hallo Justine,
die Schülerin sollte sich vertrauensvoll an ihre Schulleitung zwecks Beratung/Vermittlung wenden. Wenn an der gleichen Schule auch die Krankenpflegeausbildung angeboten wird, dürfte es keine Schwierigkeiten machen, wahrscheinlich sind die Ausbildungsinhalte sogar zusamnmen gelaufen.
 
Die Schule hat behauptet, dass ein Wechsel nicht möglich sei. Der Verwaltungsaufwand sei zu groß, da könne ja jeder hin- und herspringen. Angeboten werden beide Ausbildungen, die Auszubildende wird also eh mit Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeauszubildenden die ersten 2 Jahre gemeinsam ausgebildet. Das 2. Jahr hat gerade begonnen, getrennt werden alle ja erst nach der Differenzierungsphase.

Steht der Auszubildenden denn dieses Recht zu wechseln zu? Inwieweit kann sie das einfordern?

Justine
 
Hallo Justine,
Nein, ein konkretes Recht steht dir insofern nicht zu, als du einen Ausbildungsvertrag zur "Gesundheitheits- und Krankenpflegerin" abgeschlossen hast, den es letztlich für beide Seiten zu erfüllen gilt.

Was du tun kannst, ist hier den Betriebsrat einzuschalten und diesen um Unterstützung zu bitten.
Wenn ihr den Theorie-Unterricht gemeinsam gehabt habt, dürfte dir da nix fehlen, allerdings wird der praktische Ausbildungsanteil anzupassen sein.
Das ganze muss dann über eine Änderung des Ausbildungsvertrages schriftlich fixiert werden.

Alternativen:
Du suchst dir einen Ausbildungsplatz an einer anderen Schule als Quereinsteiger!
Du machst die Ausbildung zu Ende, weil du damit auch jederzeit in der Erwachsenen-Krankenpflege arbeiten kannst.
 

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