Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters: Betrag gerechtfertigt?

daktary

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Vorsichtshalber entschuldige ich mich schon einmal, falls ich mir das falsche Themen-Forum ausgesucht habe. :knockin:

Problem:
bin 73 und schwer depressiv, daher erheblich aktions-schwach.
Von einem lokalen Pflegedienst wird mir nun ein sogenannter "Alltagsbegleiter" angeboten - eben zur Hilfe, zur Aufmunterung und zur Begleitung. (Körperlich bin ich noch ziemlich fit.)

Dieser "Begleiter" würde mich 18 € pro Stunde kosten ..., viel Geld für einen Rentner.

Meine Frage an dieser Stelle: ist dieser Betrag berechtigt?
Wer (gesetzlich) setzt diese Stunden-Beträge fest?

Danke für Antworten.
 
hallo
rufe doch mal bei deiner Krankenkasse an, die bezahlen diese Alltagsbegleiter doch letztendlich auch.
Ich weiss, das unsere Bewohner die eine sogenannte zusätzliche Betreuung erhalten, einen Antrag stellen musste, dann wird geprüft, ob Anspruch besteht und wenn ja, zahlt die Krankenkasse einen Betrag, aber ich weiss nicht wie hoch der ist.
Frag einfach mal bei der Krankenkasse nach, wegen so einem Antrag.
 
Vielen Dank für die Antwort.
Hab' schon von den Möglichkeiten mit der Krankenkasse erfahren. Es würde eine gutachterliche Stellungnahme erfordern. Aber ich konnte mich noch nicht entschließen, eine solche anzufordern.

Inzwischen erfuhr ich auch, daß diese Kosten für einen "Alltagsbegleiter" in anderen Städten u.U. noch höher liegen als hier.

Na ja, am besten, man "begleitet sich selbst" :weissnix: .
 
Hallo daktary,
wenn ambulante Pflegedienste zusätzliche Betreuungsleistungen i.S. des SGB XI anbieten, müssen sie -landesrechtlich etwas unterschiedlich geregelt- ein Konzept vorweisen, in dem u.a. die angebotene Leistung an sich, die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter, die Qualitätssicherung, die Dokumentation usw. dargelegt wird. Dieses Konzept wird zusammen mit der veranschlagten Vergütung eingereicht und dann ggf. genehmigt.

Mit der Genehmigung werden diese Leistungen dann abrechnungsfähig für Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz (Feststellung per Gutachten). Gedacht ist dies überwiegend für Menschen mit dementiellen Erkrankungen.
Der Betrag, der dann zur Verfügung gestellt wird, beträgt 100 € monatlich, in "schwereren" Fällen auch 200 € monatlich.

Zum Preis: wir setzen fast ausschließlich examiniertes Pflegepersonal mit Erfahrung in diesem Bereich ein, so dass sich unser Stundensatz an unserem "normalen" Stundensatz orientiert; ich weiß, dass einige Dienste dies ebenso handhaben. Somit erklären sich die doch nach außen hin recht hoch angesetzten Vergütungen (> 18 €/h).

Demnächst bekommen wir die erste ausgebildete Alltagsbegleiterin, dennoch werden wir unseren Preis nicht senken, da es zum einen immer noch ein sehr hoher organisatorischer Aufwand ist, individuelle Leistungen zufriedenstellend zu planen und zuverlässig zu erbringen, sowie auch die fachliche Aufsicht und fortwährende Weiterbildung dieser Mitarbeiter zu gewährleisten.

Im geschilderten Fall würde ich jedoch eher dazu raten, über Selbsthilfeorganisationen, Begegnungsstätten, o.ä. Kontakte zu knüpfen und/oder in schwerwiegenden Fällen auch über ambulante psychiatrische Pflege nachzudenken. Gerade letztere könnte (vll. auch nur übergangsweise) Hilfe zur Selbsthilfe anbahnen und begleiten.

Ich kenne z.B. ein Projekt, in dem Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sich engagieren. Einige davon haben z.B. depressive Erkrankungen und profitieren auf ungeahnte Weise von ihrem eigenen Engagement, erkennen z.B. Stärken an sich, die sie zuvor nie wahrgenommen hatten.
Vielleicht wäre ja so etwas viel sinnvoller und zudem kostengünstiger.

Liebe Grüße,
Persephone
 
Vielen Dank, Persephone, für die ausführliche Darlegung.

Zunächst zu den hiesigen Abläufen.
Angeboten wurde mir von einem Pflegedienst ein - so wörtlich - "Alltagsbegleiter" für - wie ich erwähnte - 18 € pro Stunde, die ich zu zahlen hätte. Ich bat schriftlich um nähere Einzelheiten zu dem Vertrag, den ich dann hätte mit dem Pflegedienst abschließen müssen, und hörte lange nichts.
Inzwischen stellte sich auf Umwegen heraus, daß dieser - von dem Pflegedienst über eine Suchanzeige gefundene - "Alltagsbegleiter" ein Mensch ohne jegliche sachbezogene Ausbildung ist und mit einem festen Vertrag bei diesem Pflegedienst GmbH eingestellt worden war, um bei mir wöchentlich für ein Stunden-Entgelt von 8.50 € - bezahlt durch den Pflegedienst - tätig zu sein. Zu diesen "Fakten" gefragt worden war ich nicht.

Auf meine erneute Bitte um Beantwortung meiner Fragen zu einem evtl. (Dienstleistungs- ?)Vertrag teilte man mir mit, daß die betreffende Person hauswirtschaftlich mangels Versicherung aber nur eingeschränkt einsetzbar sei.

Man möge mir verzeihen, aber mir kommt das Ganze recht seltsam vor:
ich zahle 18 € pro Stunde an den Pflegedienst GmbH, und die angebotene Pflegehilfskraft (so muß man sie doch bezeichnen) erhält davon
8.50 € seitens des Pflegedienstes. Versichert gegen gesundheitliche Schäden ist diese Person nicht und darf daher - so wörtlich - z.B. nicht einen "Keller entrümpeln" und nicht "auf eine Leiter steigen".
(Mein Einwand: Geschirr spülen und spazierengehen kann ich noch selbst.)

Dies alles ergab sich in diesen Tagen. Mein Schreiben, daß ich ein solches Angebot nicht annehmen kann, ist bereits in Vorbereitung.

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Danke für den Tipp, wo und wie man sich dann doch besser anders umsehen und bemühen sollte :) .
Ich werde mir dies durch den Kopf gehen lassen. Leider hindert mich mein massiv depressiver und Angst-Zustand daran, überhaupt irgend etwas konzentriert voran zu treiben.

Herzliche Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank, Persephone, für die ausführliche Darlegung.

(...)
Inzwischen stellte sich auf Umwegen heraus, daß dieser - von dem Pflegedienst über eine Suchanzeige gefundene - "Alltagsbegleiter" ein Mensch ohne jegliche sachbezogene Ausbildung ist und mit einem festen Vertrag bei diesem Pflegedienst GmbH eingestellt worden war, um bei mir wöchentlich für ein Stunden-Entgelt von 8.50 € - bezahlt durch den Pflegedienst - tätig zu sein. Zu diesen "Fakten" gefragt worden war ich nicht.
Ich muss gestehen, dass unsere Verdienstmage sogar noch etwas höher liegt. Jedoch tragen wir das Risiko, diese Person weiterzubeschäftigen, auch wenn der Kunde gar keine Leistung hierzu abruft (denn der Vertrag sieht für den Kunden keine Pflicht zum Nutzen der Leistung vor - er kann den Alltagsbegleiter individuell nach seinem Gusto bestellen; wir organiseren das dann.). Ich wundere mich etwas über den Pflegedienst, der aus der Hüfte geschossen Personal einstellt, für das möglicherweise gar kein Bedarf besteht; insbesondere dann, wenn der Kunde noch keinerlei Absichtserklärung abgegeben hat.

Auf meine erneute Bitte um Beantwortung meiner Fragen zu einem evtl. (Dienstleistungs- ?)Vertrag teilte man mir mit, daß die betreffende Person hauswirtschaftlich mangels Versicherung aber nur eingeschränkt einsetzbar sei.
Sachlich nicht ganz korrekt; die Mitarbeiterin ist vermutlich schon versichert, darf aber als Betreuungskraft zeitgleich keine hauswirtschaftlichen/grundpflegerischen Leistungen erbringen, da dies in den Auslegungen des Betreuungsparagraphen im SGB XI (§45a ff) explizit ausgeschlossen wird, d.h. der Pflegedienst würde sich des Abrechnungsbetruges schuldig machen. Ich vermute, dies war gemeint.

Wobei ich die Grenze etwas anders ziehe: eine Betreuungskraft/Alltagsbegleiter soll ja unterstützen; das beinhaltet für mich auch das gemeinsame Erledigen von alltäglichen Dingen, bei denen der Betreute Hilfe benötigt. Hierzu kann natürlich auch mal die Unterstützung bei einer Entrümpelungsaktion zählen; es kommt m.E. auf den Einzelfall an. Dies muss dann aber z.B. von der Pflegedienstleitung auch abgesegnet werden und entsprechend in der Planung und Dokumentation Berücksichtigung finden.

Mein Schreiben, daß ich ein solches Angebot nicht annehmen kann, ist bereits in Vorbereitung.
Da für das Abrufen der Leistung keinerlei Verpflichtung besteht, ist dies nicht unbedingt notwendig. Wie gesagt, mich wundert schon das etwas forsche Vorgehen seitens des Pflegedienstes. Jedoch gibt es ja auch noch andere Pflegedienste; vielleicht findet sich ja ein Dienst, der bereit ist, ein wirklich individuelles Angebot zu besseren Konditionen zu erstellen ?

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Danke für den Tipp, wo und wie man sich dann doch besser anders umsehen und bemühen sollte :) .
Ich werde mir dies durch den Kopf gehen lassen. Leider hindert mich mein massiv depressiver und Angst-Zustand daran, überhaupt irgend etwas konzentriert voran zu treiben.

Das kann ich durchaus nachvollziehen; insofern wäre -zumindest vorübergehend- eine Unterstützung z.B. durch ambulante psychiatrische Pflege (kann der behandelnde Facharzt verordnen) meines Erachtens in Ihrem Fall vielleicht sinnvoller. Hierbei handelt es sich um Fachkräfte, die viel besser und gezielter unterstützen könnten - zudem ist dies eine Leistung der Krankenkasse.

Weiterhin viel Erfolg und alles Gute,
liebe Grüße,
Persephone
 
Zitat:
Da für das Abrufen der Leistung keinerlei Verpflichtung besteht ...“

Liebe Persephone,
nun bekomme ich es mit der Angst zu tun, inwieweit jener Pflegedienst mich doch noch irgendwie festlegen könnte. Daher muß ich den Ablauf noch einmal etwas genauer schildern.

1) Es begann damit, daß ich die Geschäftsführerin fragte, ob ich die Notrufnummer ihres Pflegedienstes in mein handy einspeichern könnte, um sie außerhalb eines Pflegevertrags bei Bedarf = im Notfall beanspruchen zu können und das dann aus eigener Tasche zu bezahlen. (Sie bieten so etwas an: 3 € pro angefangene 10 min.)


2) Sie bejahte -, meinte dann, sie könne mir einen „Alltagsbegleiter“ anbieten, so lange ich keine Pflege benötige.
Ich sagte, ich würde nachdenken -, rief sie dann wieder an, meinte, ich würde so einen Dienst gern in Anspruch nehmen (<-- ist das ein mündlicher Vertrag??), und erzählte von meinen psychischen Blockaden.

Wenn es soweit sei, würde sie mir – sagte sie – dann Vertragsformulare zuschicken.

3) Eines Tages mailte sie, es sei soweit; jemand stünde „in den Startlöchern“.

Inzwischen hatte ich mich kundig gemacht, was der Begriff „Alltagsbegleiter“ offiziell bedeutet, und fragte schriftlich an, welche Art Vertrag man mit mir machen wolle.
Wörtlich: "... habe ich mich ... informieren lassen. Danach nun muß wohl für mich geklärt sein, welche Art Vertrag ich überhaupt mit Ihnen zu einem "Alltagsbegleiter" abschließen würde. ..."

Eine Antwort kam erst nach nochmaliger Zusendung meiner Anfrage. Kurz und bündig: 18 € pro Stunde, keine Leiter und kein Keller, offener Vertrag = eben nach Absprache zwischen „Alltagsbegleiter“ und mir je nach Bedarf.

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Nun also meine Sorge:
kann man aufgrund der vorausgegangenen Diskussionen mich nun darauf festlegen, auf jeden Fall einen „Betreuungs“-Vertrag mit dem Pflegedienst abschließen zu müssen?
(Immerhin haben sie – was ich natürlich offiziell nicht wissen darf – aufgrund meines ursprünglichen Interesses jemanden in ihre GmbH neu eingestellt.)

Für eine möglichst beruhigende Antwort - denn ich will mit dieser Institution nichts mehr zu tun haben - wäre ich doll dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:
Da für das Abrufen der Leistung keinerlei Verpflichtung besteht ...“

Liebe Persephone,
nun bekomme ich es mit der Angst zu tun, inwieweit jener Pflegedienst mich doch noch irgendwie festlegen könnte. Daher muß ich den Ablauf noch einmal etwas genauer schildern.

1) Es begann damit, daß ich die Geschäftsführerin fragte, ob ich die Notrufnummer ihres Pflegedienstes in mein handy einspeichern könnte, um sie außerhalb eines Pflegevertrags bei Bedarf = im Notfall beanspruchen zu können und das dann aus eigener Tasche zu bezahlen. (Sie bieten so etwas an: 3 € pro angefangene 10 min.)
Nur am Rande: sie müssen als Pflegedienst so etwas anbieten. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag auch die Kosten in Höhe von etwa 18 € monatlich für ein Hausnotrufgerät mit Funksender (z.B. am Handgelenk zu tragen); falls hier Bedarf besteht (Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe). Aber Handy ist schon mal gut :)

2) Sie bejahte -, meinte dann, sie könne mir einen „Alltagsbegleiter“ anbieten, so lange ich keine Pflege benötige.
Ich sagte, ich würde nachdenken -, rief sie dann wieder an, meinte, ich würde so einen Dienst gern in Anspruch nehmen (<-- ist das ein mündlicher Vertrag??), und erzählte von meinen psychischen Blockaden.
In meinen Augen - ich bin aber ja nun keine Juristin- ist das allenfalls eine Interessenbekundung. Für das Zustandekommen eines Vertrages müssen noch mehr Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn es soweit sei, würde sie mir – sagte sie – dann Vertragsformulare zuschicken.
3) Eines Tages mailte sie, es sei soweit; jemand stünde „in den Startlöchern“.
Lege artis wäre gewesen, einen Vertrag vorzubereiten und nebst Kostenvoranschlag dem Kunden, also Ihnen, vorzulegen.
Erst nach Annahme dieses Vertrages von beiden Seiten, wird dieser erst wirksam. Inklusive einer Rücktrittsklausel für den Kunden- innerhalb der z.B. ersten zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen. Danach schriftlich mit z.B. vierwöchiger Kündigungsfrist.

Inzwischen hatte ich mich kundig gemacht, was der Begriff „Alltagsbegleiter“ offiziell bedeutet, und fragte schriftlich an, welche Art Vertrag man mit mir machen wolle.
Wörtlich: "... habe ich mich ... informieren lassen. Danach nun muß wohl für mich geklärt sein, welche Art Vertrag ich überhaupt mit Ihnen zu einem "Alltagsbegleiter" abschließen würde. ..."

Eine Antwort kam erst nach nochmaliger Zusendung meiner Anfrage. Kurz und bündig: 18 € pro Stunde, keine Leiter und kein Keller, offener Vertrag = eben nach Absprache zwischen „Alltagsbegleiter“ und mir je nach Bedarf.

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Nun also meine Sorge:
kann man aufgrund der vorausgegangenen Diskussionen mich nun darauf festlegen, auf jeden Fall einen „Betreuungs“-Vertrag mit dem Pflegedienst abschließen zu müssen?
(Immerhin haben sie – was ich natürlich offiziell nicht wissen darf – aufgrund meines ursprünglichen Interesses jemanden in ihre GmbH neu eingestellt.)
Ich bin mir sehr sicher, dass die Sorge, der Pflegedienst könnte Sie nun doch noch zu irgendwelchen Zahlungen/Inanspruchnahmen von Leistungen verpflichten, unbegründet ist.
Gerade mit der jetzt bestehenden Qualitätsverpflichtung von Pflegeeinrichtungen (ein Prüfungsteil ist z.B. die Überprüfung der Verträge, das Vorliegen eines Kostenvoranschlages VOR Vertragsabschluß, usw.) achten alle Leistungserbringer peinlich darauf, diese Dinge konform der Qualitätskriterien zu regeln.
Ich denke, der *Schnellschuß* der Einrichtung war gutgemeint; die eilig eingestellte Alltagsbegleiterin wird sich schon noch anderweitig einsetzen lassen, da viele Klienten einen Sachleistungsanspruch (eben diese sog. Betreuungsleistungen) haben.

Sollte wider Erwarten doch noch ein "Bohren" des Pflegedienstes kommen, genügt in der Regel ein Anruf bei der Pflegekasse, ggf. auch beim MDK; allein die Erwähnung einer solchen Möglichkeit, sorgt meist schon für Angst und Schrecken :sflouts:.
Alternativ könnten Sie auch noch Rat bei Verbraucherzentralen oder Patientenberatungsstellen suchen.

ABER das ist ja nun alles sehr unwahrscheinlich. In großen beruhigenden Buchstaben:

Don´t panic!
Für eine möglichst beruhigende Antwort - denn ich will mit dieser Institution nichts mehr zu tun haben - wäre ich doll dankbar.

Ich hoffe, es ist mir gelungen :nurse:
Ganz liebe Grüße,
Persephone
 
AW an Persephone

Es i s t Ihnen gelungen :flowerpower:

Ich bin sooooooooooo dankbar für die Anteilnahme :troesten: und Ihren Zeitaufwand !!!

Werde mir alles kopieren und unters Kopfkissen legen.

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Sollte man mich auf einen angeblich mündlich geschlossenen Vertrag festlegen, werde ich sofort die Kündigung dessen einreichen und bis dahin - das ist mir bei dem angebotenen "offenen" Vertrag ja wohl möglich - auf jegliche Inanspruchnahme verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
noch 'n Nachtrag ...

:lol1: ... und nun fand ich noch:
SGB XI § 73: "der Versorgungsvertrag ist schriftlich abzuschließen" :sflouts:
 

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