Im Frei krank

Natürlich NICHT ! Du behälst lediglich deine Überstunden und hast weiterhin 30 dort stehen. Das ist bei uns auch so.

Ich weiß. Bzw kenne das auch nur so.
Ich hab aber nicht dich oder alle anderen gefragt, sondern die Mondfee, weil sie behauptet, dass sie das jetzt gerade genau so gelernt hat. Und ich bin gespannt auf den Beweis *g*
 
Bei uns ist das genauso wie Mondlichtfee geschrieben hat. Habe ich z.B. 30 Überstunden, bin im Dienstplan z.B. für 4 Tage Ü-frei eingetragen und werde an den Tagen krank, habe ich am Ende des Monats immernoch 30 Überstunden auf dem Dienstplan stehen.
Weiss gar nicht was daran so ungewöhnlich sein soll.... :gruebel:

Die Tatsache ansich ist nicht überall so normal wie für euch -
ich bin in den Januar mit 120 Ü-St gestartet,baue incl.den Ü-St. in meiner AU-Zeit diesen Monat 46 Stunden ab und starte mit 77 St. in den Februar.Dort baue ich mit dem Frei in meiner AU-Zeit weitere 60Stunden ab und gehe dann mit dem Rest in den März.
Wie schön,dass es bei euch anders aussieht.

Allen einen schönen Tag,
BiMie
 
Ich schliesse mich dieser Stellungnahme genauso an wie Bluestar dies hier beschrieben hat, genauso war mein Beitrag auch zu verstehen....!
LG, Mondlichtfee


Bei uns ist das genauso wie Mondlichtfee geschrieben hat. Habe ich z.B. 30 Überstunden, bin im Dienstplan z.B. für 4 Tage Ü-frei eingetragen und werde an den Tagen krank, habe ich am Ende des Monats immernoch 30 Überstunden auf dem Dienstplan stehen.
Weiss gar nicht was daran so ungewöhnlich sein soll.... :gruebel:
 
Ich habe noch nie gehört, dass man Überstunden während einer Arbeitsunfähigkeit abbaut...ist das bei Ihnen im Vertrag so geregelt.. ehrlich ich habe viel gehört aber dies noch nicht.. außer sie wären ggf. schon lange Krank, aus der Lohnfortzahlung rausgefallen (nach 6 Wochen) und bauen diese Überstunden nun quasi gegen Bezahlung ab...



Die Tatsache ansich ist nicht überall so normal wie für euch -
ich bin in den Januar mit 120 Ü-St gestartet,baue incl.den Ü-St. in meiner AU-Zeit diesen Monat 46 Stunden ab und starte mit 77 St. in den Februar.Dort baue ich mit dem Frei in meiner AU-Zeit weitere 60Stunden ab und gehe dann mit dem Rest in den März.
Wie schön,dass es bei euch anders aussieht.

Allen einen schönen Tag,
BiMie
 
Ich weiß. Bzw kenne das auch nur so.
Ich hab aber nicht dich oder alle anderen gefragt, sondern die Mondfee, weil sie behauptet, dass sie das jetzt gerade genau so gelernt hat. Und ich bin gespannt auf den Beweis *g*
Hallo Mondlichtfee,

mir geht es ähnlich wie Maniac, ich hätte gerne eine Stelle zum Nachlesen bezüglich der Aussage, dass Überstunden bestehen bleiben wenn ich krank bin.
Bei uns gilt der geplante Dienstplan, wenn dort Ü-Stunden abgebaut werden und ich dummerweise zu dem Zeitpunkt krank werde ist es mein persönliches Pech.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo Mondlichtfee,

mir geht es ähnlich wie Maniac, ich hätte gerne eine Stelle zum Nachlesen bezüglich der Aussage, dass Überstunden bestehen bleiben wenn ich krank bin.
Bei uns gilt der geplante Dienstplan, wenn dort Ü-Stunden abgebaut werden und ich dummerweise zu dem Zeitpunkt krank werde ist es mein persönliches Pech.

Schönen Tag
Narde

Hallo,

einen direkten Beweis (z.B. in einem Gesetz) wird hier mit Sicherheit keiner antreten können:

wie wir aus den verschiedenen Beiträgen entnehmen können, wird dieses Thema unterschiedlich in den einzelnen Unternehmen gehandhabt. Dies liegt daran, daß dieses Thema normalerweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden muß, die natürlich unterschiedlich sein kann.
Ferner gibt es teilweise eine unterschiedliche Interpretation zwischen dem Begriff Überstunde und Mehrarbeitsstunde mit unterschiedlichen Auswirkungen.

Als Beispiel will ich mal kurz unsere Betriebsvereinbarung vorstellen:

Es wird ein Arbeitszeitkonto für jeden Mitarbeiter geführt. Dieses Konto kann ein Plus von max. 100 Stunden führen, die bei uns als "Mehrarbeitsstunden" laufen. Werden Dienstplanmäßig Stunden aus diesem Plus abgebaut, gibt es keinen Ersatz bei Krankheit.

Anders sieht es bei "Überstunden" aus, die bei uns z.B. entstehen, wenn jemand abweichend vom Dienstplan aus dem "Frei" geholt werden muß. Diese Stunden werden seperat geführt und müssen seperat abgebaut (oder evt. ausgezahlt) werden. Wenn hier Krankheit beim Abbau dieser Stunden eintritt, gibt es Ersatz, anlog wie beim Urlaub.

Gruß

medsonet.1
 
Krankheitstage können nicht mit dem Freizeitausgleich verrechnet werden

Eine Frage aus pdl.konkret ambulant, die nicht nur die Pflegedienste betreffen: “Wenn ein geplantes „Überstundenfrei“ oder „Frei“ für ein gearbeitetes Wochenende geplant ist und der Mitarbeiter im geplanten Frei krank wird, verfallen die Tage oder müssen sie bezahlt werden?“

Antwort: Wer „Freizeitausgleich“ oder „Überstundenfrei“ nimmt und währenddessen krank wird, hat Pech gehabt. Der Arbeitgeber muss dann keinen zusätzlichen Freizeitausgleich gewähren, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (AZ: 6 AZR 374/02). Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst ein, nachdem der Zeitraum für den Freizeitausgleich mit dem Vorgesetzten festgelegt wurde, gelten Freizeit bzw. Überstunden als ausgeglichen. Selbst wenn der Mitarbeiter für den gesamten Freistellungszeitraum erkrankt, bekommt er dafür keine weiteren freien Tage.

Anders verhält sich die Sache nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht allerdings, wenn ein Tarifvertrag eine andere Regelung vorsieht: Das Risiko einer Erkrankung während des Freizeitausgleiches kann auf den Arbeitgeber abgewälzt werden. Dies ist auch im Rahmen einer individuellen arbeitsvertraglichen Regelung möglich. Wenn das nicht ausdrücklich vereinbart wurde, müssen Arbeitgeber trotz Krankheit allerdings keinen erneuten Freizeitausgleich gewähren.

Wieder anders sieht es bei Urlaub aus: erkrankt ein Mitarbeiter während des Erholungsurlaubs und weist er dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nach, müssen die auf die Krankheit entfallenden Urlaubstage dem Mitarbeiter wieder gutgeschrieben werden. Der Zweck des Erholungsurlaubs kann während der Krankheit nicht erfüllt werden. Insofern hat jeder Mitarbeiter ein Recht auf Krankheit, deren Zeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden darf.(Quelle: Recht-und-Fuehrung)
OK nochmal für alle, ich habe hier nie behauptet es gäbe gesetzliche Regelungen...die jeder seinem AG auf den Tisch knallen kann. Ich möchte hier lediglich feststellen, dass ich noch nie für einen AG tätig war, der Ü-Std.-Frei dem Stundenkonto nicht wieder gutgeschrieben hat, wenn jemand während des Frei's krank wird. Ich hoffe oben aufgeführtes hilft ein wenig weiter..was die Anfragen zu gesetzlichen Regelungen betrifft. LG, Mondlichtfee
:nurse:
 
@Mondlichtfee:
Die zitierte arbeitsrechtliche Erklärung ist sehr gut, es sagt genau das, was ich meine.
Vielleicht hast Du Glück gehabt und immer in Häusern gearbeitet, wo eine entsprechende Dienstvereinbarung es so vorsah, dass die Übersunden im Krankheitsfall erhalten bleiben. Ist ja gut für die Mitarbeiter! :)

Zitat BiMie:
Lt.einer Kollegin wurde der DP an dem Tag ausgehängt...wahrscheinlich wieder mit einem Datum das schon ein paar Tage zurückliegt...argumentieren wird meine STL wie immer mit dem Argument dass ich beim schreiben des DP ja noch nicht krankgeschrieben war....

Es kommt nicht darauf an, wann der Dienstplan geschrieben wurde, sondern auf das Datum, wann er ausgehängt oder ausgehändigt wurde.
Das ist der Tag, an dem der Dienstplan rechtskräftig wird.
 
Es kommt nicht darauf an, wann der Dienstplan geschrieben wurde, sondern auf das Datum, wann er ausgehängt oder ausgehändigt wurde.
Das ist der Tag, an dem der Dienstplan rechtskräftig wird.
Falsch, ich wäre da vorsichtig, der Dienstplan ist ab dem Zeitpunkt wo er von der PDL genehmigt wird verbindlich. Trotz allem, denke ich dass in diesem Betrieb einfach die Zeichen sowieso auf Sturm stehen und die Probleme nicht unbedingt im Dienstplan zu suchen sind, sondern auf der gesamten Führungsebene, inkl. SL
 
Falsch, ich wäre da vorsichtig, der Dienstplan ist ab dem Zeitpunkt wo er von der PDL genehmigt wird verbindlich. Trotz allem, denke ich dass in diesem Betrieb einfach die Zeichen sowieso auf Sturm stehen und die Probleme nicht unbedingt im Dienstplan zu suchen sind, sondern auf der gesamten Führungsebene, inkl. SL

Tut mir leid, Mondlichtfee, aber ich muß Dich wieder korrigieren.
Für den Mitarbeiter ist der Dienstplan erst verbindlich, wenn er ihn erhalten oder zumindest einsehen konnte. Denn solange können ja Stationsleitung oder PDL immer noch Änderungen vornehmen.
Verdi sieht das genauso:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/mein-frei/schutzbrief.pdf
Die Verbindlichkeit beginnt mit der Herausgabe der abzuleistenden Dienste an den Mitarbeiter. Selbst, wenn die PDL einen unterschriebenen Dienstplan, der noch nicht herausgegeben wurde, zerreißt und einen neuen schreibt und mit Unterschrift versieht, wird dieser rechtskräftig und für beide Seiten verbindlich, wenn er denn dem Mitarbeiter ausgehändigt wurde. Das gilt sowohl für die abzuleitenden Dienste als auch für den Krankheitsfall.

Aber Du hast recht, die Probleme liegen nicht unbedingt im Dienstplan.

Und übrigens: Als MAV wärst Du mir eine sehr mitarbeiterfreundliche PDL :daumen:, zugunsten des Mitarbeiters darf immer abgewichen werden!
Menschlichkeit und Verantwortungsbereitschaft sind viel wichtiger als irgendwelche Paragraphen. :)
 
Tut mir leid, Mondlichtfee, aber ich muß Dich wieder korrigieren.
Für den Mitarbeiter ist der Dienstplan erst verbindlich, wenn er ihn erhalten oder zumindest einsehen konnte. Denn solange können ja Stationsleitung oder PDL immer noch Änderungen vornehmen.

Hmm, unser Dienstplan hängt prinzipiell vor der Genehmigung durch die PDL aus. Das hängt damit zusammen, dass unsere Leitung des DP bereits für 3-4 Monate im voraus schreiben, also im Januar für März und April und ihn dann aushängen, die PDL diese Pläne aber nicht freigibt.
(Gut man muss aber dazu sagen, dass es wurscht ist, denn unsere PDL guckt sich die DP ohnehin nicht an, sondern genehmigt sie, wenn der Stichtag gekommen ist.)
Trotz dem werden die DP als genehmigt angesehen, die MA haben sie gesehen und planen ihre Termine danach. Getauscht wird in der Regel nur nach Rücksprache.
 

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