Hygiene bei Verbrauchsmaterial

FlyingSister

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08.09.2013
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Hallo,
ich arbeite selbst an der Dialyse und google nun schon eine Weile nach Vorschriften über:
1. Wielange dürfen Schläuche und Dialysatoren ausgepackt und an die Maschine gerüstet sein, bevor sie zum "Einsatz" kommen?
2. Wielange darf die Umverpackung von Kochsalzlösungen entfernt werden, reicht der Schraubverschluß zur keinfreihaltung des Konnektionsanschlußes?
3. Wie lange vor der Dialyse dürfen Pflaster von der Rolle abgezogen und an die Maschine oder den Beistelltisch geklebt werden, bevor sie zur Nadelfixierung zum Einsatz kommen?

Auf Anworten freut sich

FlyingSister

P.S. ich freue mich auch über Links zu weiterführenden Seiten, die mehr aussagen als der Hygienestandard von 2006
 
Hallo,
ich arbeite selbst an der Dialyse und google nun schon eine Weile nach Vorschriften über:
1. Wielange dürfen Schläuche und Dialysatoren ausgepackt und an die Maschine gerüstet sein, bevor sie zum "Einsatz" kommen?
2. Wielange darf die Umverpackung von Kochsalzlösungen entfernt werden, reicht der Schraubverschluß zur keinfreihaltung des Konnektionsanschlußes?
3. Wie lange vor der Dialyse dürfen Pflaster von der Rolle abgezogen und an die Maschine oder den Beistelltisch geklebt werden, bevor sie zur Nadelfixierung zum Einsatz kommen?

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FlyingSister

P.S. ich freue mich auch über Links zu weiterführenden Seiten, die mehr aussagen als der Hygienestandard von 2006

Eventuell hier: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt...s/Dialyse_Standard.pdf?__blob=publicationFile
Falls es tatsächlich keine Vorschriften gibt, müssen eben die bestehenden zur Anwendung kommen: Umgang mit sterilen Medizinprodukten (...auspacken und anschließen von sterilen Produkten nur unmittelbar vor der Anwendung...), Pflaster bis zur Applikation keimarm halten schließt ein bereithalten auf (kontaminierter) Fläche aus.
Zudem seit Ihr gut beraten solche Fragen in einem Hygieneplan festzulegen, diesen müsst Ihr sowieso haben!
 
Danke Matras,

Danke für den Link,leider ist das der Standard, den ich schon kenn, und der mir nicht wirklich weiterhilft, weil er die Details nicht beschreibt, die mir für weiter Diskussionen wichtig wären. Ich weiß es nur mündlich überliefert, ich brauche aber die absoluten Anweisungen oder Verbote.
Das gespülte Systeme nur 3h auf den Patient "warten" dürfen oder wielange darf vorher darf die Maschine trocken aufgebaut, bevor der Patienten angeschlossen wird. usw.
dürfen Säurekonzentrate zusammengeschüttet werden? Meiner Meinung nach nicht, aber ich finde nur Texte über Bicarbonat-Kanister.
Es müßte doch zu den "Gesetzestexten" auch noch Begründungen und Erklärungen geben.
Ich suche weiter.....

Danke

FlyingSister ( nur vorübergehend in diesem Zentrum, das mich zu diesen Fragen inspiriert....)
 
Hallo FlyingSister,


Danke Matras,

Danke für den Link,leider ist das der Standard, den ich schon kenn, und der mir nicht wirklich weiterhilft, weil er die Details nicht beschreibt, die mir für weiter Diskussionen wichtig wären. Ich weiß es nur mündlich überliefert, ich brauche aber die absoluten Anweisungen oder Verbote.

Eigendlich gibt es da doch nicht viel Diskussion.

Klebestreifen 4h vorher an den Tisch gehängt.
Punktiert
Entzündung
Anzeige fahrlässige Köperverletzung
Geldstrafe/Gefängnis.

Sollen wir zum nächsten Punkt gehen?

Ich hab als Patient mitlerweile so ein hass auf Gastdialysen das ich da bei dem passenden vorfall mit ner Anzeige antworten werde.
Ich hab immer noch mein verständnis dafür wieso eine Gastdialyse ein ausgearbeitet Regim grundlos verändern muss.


Das gespülte Systeme nur 3h auf den Patient "warten" dürfen oder wielange darf vorher darf die Maschine trocken aufgebaut, bevor der Patienten angeschlossen wird. usw.
dürfen Säurekonzentrate zusammengeschüttet werden? Meiner Meinung nach nicht, aber ich finde nur Texte über Bicarbonat-Kanister.
Es müßte doch zu den "Gesetzestexten" auch noch Begründungen und Erklärungen geben.
Ich suche weiter.....

Danke

FlyingSister ( nur vorübergehend in diesem Zentrum, das mich zu diesen Fragen inspiriert....)

Ich wüsste als Patient nicht mal wozu man etwas zusammenschütten muss. Gehört hab ich sowas auch schon das aus 2er und 4er Kalium versucht wird ein 3er zu erzeugen.
Mach das vor mir und häng es an meine Maschine der Kanister wird fliegen lernen. Das ist ein versprechen.


Ich bekomme hier wieder angst vor den Mitpatienten.

Achja als Tipp schreib die Hersteller an.
Die müssten angaben dazu machen die sie gesetzlich einhalten müssen und sie selber verantworten können.

im Datenblatt vom Kochsalz steht: Nach dem öffnen SOFORT verbrauchen.
Eine 2 Umverpackung = Öffnen
Kann jemand anders sehe ist aber nicht so.
Da könnte man auch die Spritzen vorher auspacken.. :schraube:

In der Luftfahrt und Automotiv Branche ist das schon vollkommen Normal so zu denken und zu Arbeiten. Aber im Gesundheitswesen machen alle was sie wollen?

@flyingSister
Du machst mir angst.
 
@flyingSister
Du machst mir angst.

Hallo Laphroaig1815.
Danke für Deinen Reaktion - ich würde als Patient genauso reagieren - oder wäre dankbar, wenn e mehr so "wache" und aufmüpfige 8-) Patienten gäbe!!!!
Für mich persönlich ist das keine Frage, es dreht mitr den Magen rum, diese Arbeitsweisen zu sehen! Ich bin zur Aushilfe in diesem Zentrum - und komme aus dem Staunen nicht mehr raus....:motzen::gruebel: :besserwisser::beten:

liebe Grüße

FlyingSister
 
Wenn nocht nicht einmal jeder Händedesinfektionsmittel zusammenschütten/wiederbefüllen darf, dann Säuren erst recht nicht! Prämisse ist die Sicherheit von Patienten und Personal. Nochmals der Hinweis: Eure Verfahren und Standards müssen in einenem einrichtungseigenen Hygieneplan in für alle gültiger Form dokumentiert werden. Dazu braucht Ihr ganz offensichtlich professionelle Hilfen und Schulungen durch einen Hygieniker oder zumindest eine Hygienefachkraft. Das ist mittlerweile eine gesetzliche Forderung!
 
Wenn nocht nicht einmal jeder Händedesinfektionsmittel zusammenschütten/wiederbefüllen darf, dann Säuren erst recht nicht! Prämisse ist die Sicherheit von Patienten und Personal. Nochmals der Hinweis: Eure Verfahren und Standards müssen in einenem einrichtungseigenen Hygieneplan in für alle gültiger Form dokumentiert werden. Dazu braucht Ihr ganz offensichtlich professionelle Hilfen und Schulungen durch einen Hygieniker oder zumindest eine Hygienefachkraft. Das ist mittlerweile eine gesetzliche Forderung!

Das sehe ich auch so!!!
Es ist nicht "mein" Zentrum, ich sehe nur in meinem temporären Einsatz dort diese Mißstände, wie sich sie noch nie erlebt habe.
Meine vorsichtigen Ansätze werden mit dem Argument: "Es ist noch nie was passiert" oder "wir haben keine Shuntinfektionen", etc. kommentiert.
Und es ist nicht mein auftrag, dort alle" Arbeitsweisen auf den Kopf zu stellen. Aber ich sehe natürlich den DRINGENDEN HAndlungsbedarf und suche dazu mehr als nur diesen oberflächlichen Hygienestandard von 2006.
aber ich gehe auf die AfnP in Fulda und hoffe dort auf fachkundige Hilfe.

LG
FlyingSister
 
IfSG §23: .....[FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischenWissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und dieWeiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:1. Krankenhäuser,2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinischeVersorgung erfolgt,4. Dialyseeinrichtungen,5. Tageskliniken,6. Entbindungseinrichtungen,7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genanntenEinrichtungen vergleichbar sind,8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweilsdie veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beimRobert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut​
beachtet worden sind.

...und:....[FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
(5) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zurInfektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind:1. Krankenhäuser,2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,4. Dialyseeinrichtungen,5. Tageskliniken,6. Entbindungseinrichtungen und7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genanntenEinrichtungen vergleichbar sind.Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung vorsehen, dass Leiter von Zahnarztpraxen sowie Leitervon Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommenwerden, sicherzustellen haben, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänenfestgelegt sind. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen​
übertragen.

...sowie hier in Ba-Wü die MedHygVO in der in § 2 fast gleichlautend die Formulierung des IfSG und der RKI-Empfehlung wiederholt werden und einen Hygieneplan, Hygienekommission usw zwingend fordern! Die entsprechenden Verordnungen Deines Bundelandes lassen sich im Netz finden, sie unterscheiden sich aber kaum...
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Hallo Flying Sister, Der Fachverband nephrologischer Berufsgruppen hat ein kleines, aber feines Heft herausgegeben, in dem alle Deine Fragen auch mit entsprechenden Literaturstellen beantwortet werden: "Gefäßzugang zur Hämodialyse", ist im November 2012 in der zweiten Auflage erschienen und unter der ISBN 978-3-00-029744-1 für 15 Euro im Buchhandeln zu bestellen. Dort findest Du genug Argumente für alle Deine Fragen.
 
Um das Problem mit dem vorbereiten der Pflaster (hygienisch fraglich) zu um gehen gibt es einen festfixierbaren Pflasterabroller. Dieser kann einhändig bedient werden. Habt Ihr so etwas in gebrauch? Früher hatten wir einen Pflasterabroller, ich weiß nicht mehr wo ich den herbekomme... Das Rollenpflaster wird in aller Regel von der Rolle abgezogen und mit der Schere abgeschnitten, was aufgrund des Einsatzes beider Hände und Problemen bei der Lösung des Pflasterstreifens sowie dem Verkleben von abgezogenen Streifen zeitaufwendig und hygienisch fraglich ist. Habt Ihr eine Idee?:flowerpower::flowerpower:
 
Das Rollenpflaster wird in aller Regel von der Rolle abgezogen und mit der Schere abgeschnitten, was aufgrund des Einsatzes beider Hände und Problemen bei der Lösung des Pflasterstreifens sowie dem Verkleben von abgezogenen Streifen zeitaufwendig und hygienisch fraglich ist. Habt Ihr eine Idee?:flowerpower::flowerpower:


Mit der Schere abschneiden ? Nö, wir haben Papier- und Seidenpflaster, das reissen wir so durch...Zeitaufwand nur Sekunden, hygienisch vertretbar wenn es unmittelbar vor der Punktion passiert.
 
In der Theorie, machen wir das alle so. Praktisch sieht es so aus, dass man den Patienten meist einhändig versorgt. Die Oberfläche des Beistelltischs nicht wirklich keimfrei ist...etc. Ich schneide auch nicht mit der Schere, es kommt auf das Fixierpflaster an. Und dennoch muss ich den Punktierten Patienten loslassen um beidhändig das Pflaster zu lösen. Jetzt erzählt mir nicht, dass das noch nie vorgekommen ist. Ich kämpfe täglich mit solchen vermeidlichen Kleinigkeiten und diese summieren sich. Jede mögliche Gefahrenquelle versuche ich von mir abzuwenden und das gilt auch für meine Patienten.
 
Das ist jetzt bestimmt eine ganz dumme Frage: aber klebt ihr die von der Rolle genommenen Pflasterstreifen direkt über die Einstichstelle? Wenn nicht- wie kommen potentielle Keime durch die intakte Haut?

Elisabeth
 
Natürlich nicht, und dennoch geht mal was daneben. Wichtig ist die Rolle nicht im "Brutkasten" -Kitteltasche mit sich zu führen. Dann ist es einer Kollegin auch schon passiert, dass bei einem paralysierten Patienten während dem Abreißen des Pflasters - die Punktionsnadel Ihr um die Ohren gefitscht ist... ! Kinderdialyse nächstes Beispiel. Allgemeine Blutentnahmen. Verbandswechsel etc... Das Problem existiert ja nicht nur bei einer Punktion. Überall wo wir einhändig am Patienten arbeiten.
 
Und dennoch muss ich den Punktierten Patienten loslassen um beidhändig das Pflaster zu lösen. Jetzt erzählt mir nicht, dass das noch nie vorgekommen ist.

Ich sehe das Problem nicht, sich unmittelbar vor der Punktion zwei Streifen an den Tisch zu hängen um sie direkt nach der Punktion über die Flügel zu kleben. Das ist ne Sache von Sekunden...Die potentiell kontaminierte Fläche des Streifens (meistens ja ein Ende) klebt doch dann sowieso auf der gesunden Haut weit ab von der Punktionsstelle....
 
Ich sehe das Problem nicht, sich unmittelbar vor der Punktion zwei Streifen an den Tisch zu hängen um sie direkt nach der Punktion über die Flügel zu kleben. Das ist ne Sache von Sekunden...Die potentiell kontaminierte Fläche des Streifens (meistens ja ein Ende) klebt doch dann sowieso auf der gesunden Haut weit ab von der Punktionsstelle....
Genauso ist es. Es gibt da gar kein hygienisches Problem. Man macht ja auch nicht den halben Arm des Patienten steril beim Verbandswechsel, und nichtmal die gesamte Pflasterklebefläche, sondern nur die Einstichstelle. Wo es kein Problem gibt, ist es ziemliche Ressourcenverschwendung nach einer Lösung zu suchen.
 
Hallo Fleschor_Max,


Fleschor_Max hat geschrieben:
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Man macht ja auch nicht den halben Arm des Patienten steril . . . . nichtmal die gesamte Pflasterklebefläche, sondern nur die Einstichstelle
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Wenn dem tatsächlich so ist, möchte ich bei Ihnen niemals Patient sein müssen ! Es sei denn, Sie können mir 1. zeigen wie Sie einen kleinen Punkt sterilisieren können ! und 2. definitiv garantieren können, daß trotzdem neben diesem einen kleinen Punkt nichts passieren kann !

PP


PS: Die Hervorhebung des Wortes "Einstichstelle" ist von mir.
 
Da wäre dann mal grundsätzlich der Unterschied zwischen Sterilisation und Desinfektion zu klären.

Einen Arm kann man nicht sterilisieren,:dudu: der kann lediglich desinfiziert werden. Und das sollte mit einen entsprechenden Hautdesinfektionsmittel genau nach Anweisung erfolgen.

Zum sterilisieren müsste man den Patienten oder Teile davon in den Autoklaven schieben. Und das wollen wir doch alle nicht.:!:

Das Verbrauchsmaterial, wie Kompressen, Wundauflagen, Pflaster und Handschuhe sollten dann allerdings wieder steril sein. Siehe Sterilisationshinweis und Verfallsdatum auf der Verpackung.
Händedesinfektion vorher und nachher nicht vergessen!

LG opjutti
 
Moin,

Da wäre dann mal grundsätzlich der Unterschied zwischen Sterilisation und Desinfektion zu klären.

Einen Arm kann man nicht sterilisieren,:dudu: der kann lediglich desinfiziert werden. Und das sollte mit einen entsprechenden Hautdesinfektionsmittel genau nach Anweisung erfolgen.

Zum sterilisieren müsste man den Patienten oder Teile davon in den Autoklaven schieben. Und das wollen wir doch alle nicht.:!:

Das Verbrauchsmaterial, wie Kompressen, Wundauflagen, Pflaster und Handschuhe sollten dann allerdings wieder steril sein. Siehe Sterilisationshinweis und Verfallsdatum auf der Verpackung.
Händedesinfektion vorher und nachher nicht vergessen!

LG opjutti


Also das Sterile Handschuhe eingsetzt werden ist doch eher eine Seltenheit. Ich hab fast niergends Sterile Handschuhe gesehen.
 

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