Der AG kann aber muss nicht über alle maßen tierlieb sein.
Was machst du, wenn ein Bewohner übers Hundeli stolpert? Oberschenkelhalsbruch mit ev. ungünstigem Ausgang. Klagewütige Angehörige gibts genug.
Jeder Tierbesitzer sagt von seinem Hund: der tut nix. Man kann in die Hundeseele aber n et rein schauen. Der liebste Hund kann sich u.U. vergessen, wenn er in Bedrängnis gerät. Dann hat die Einrichtung ein klitzekleines Problem. Da muss noch nicht mal der halbe Arm ab sein, da reichen schon kleine Zähnchenspuren um Angehörige ausrasten zu lassen.
Wie sieht das eigentlich deine Versicherung? Bist du und die Einrichtung in diesem Falle abgesichert? Wohlgemerkt: in alle Richtungen, nicht nur beim Personenschaden. Das Heim kann unter Umständen nach einem solchen Vorfall Ausgaben haben, die sie bei dir wieder eintreiben wollen.
Elisabeth