Das würde ich auf jeden Fall tun! Es geht hier ja um Zulassung zur Prüfung - oder eben eine Verlängerung der Ausbildung.
Ein Härtefall besteht übrigens nur prospektiv....also wenn durch die Verlängerung der Ausbildung eine besondere Härte entsteht .....es liegt nicht in den Gründen, die zur Überschreitung der Fehlzeiten geführt haben