Grundlose Dienstanweisung und deren Folgen...

kinghunter

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Hi

Meine PDL ist seit neusten auf dem Stand, immer gleich Dienste schriftlich anzuweisen, wenn man sagt "Ich kann da nicht arbeiten kommen"

Auch mir ging es schon so, ich habe dann die schriftliche anweisung bekommen, auf der stand noch nicht einmal ein Grund...

Jetzt bekomme ich demnächst wieder eine (hab das schon so im Gefühl), weil eine kollegin geht und die "neue" die kommt ja gleich urlaub hat (wird hausintern versetzt), deswegen muss ich dann wieder einmal 4 Wochenenden hintereinader arbeiten. Das ist doch aber kein Grund mir das Schriftlich anweisen zu können, oder? Ich kann ja nix dafür, wenn meine PDL zu unfähig ist, das Personal richtig einzusetzen.

Was ist eigentlich wenn ich die schriftliche Anweisung habe und dann Krank werde? Welche Konsequensen habe ich da zu "fürchten"?
 
Tja, dass Dein "Ruf" leidet und Du womöglich die nächsten Male bereits am ersten Tag eine Krankmeldung bringen musst....
Ein heikles Thema, ich wüßte auch nicht wie reagieren....
 
steht der dienstplan schon und du wirst im nachhinein eingeplant oder wirst du von vornherein 4 we geplant? Konsequenzen bei krank sein hängt von deinem vertrag ab wenn du in der probezeit bist oder befristet is natürlich schlecht dann wird sie dich kündigen wenns zu oft vorkommt...
 
Unabhängig vom arbeitrechtlichen Aspekt: Wer zum Einspringen gezwungen wird und sich dann regelmäßig krank meldet, muß tatsächlich damit rechnen, das er nicht mehr einspringen muß. Gehört für mich ein bisschen in die Rubrik Waffengleichheit. Ob der Ruf darunter leidet, ist auch Einstellungssache. Bei mir haben die KollegInnen, die zu allem Ja und Amen sagen, auch nicht den besten Ruf.
 
Wer sowas regelmäßig macht, muss wahrscheinlich eher damit rechnen, dass der Amtsarzt bei ihm an die Tür klopft. Krank spielen ist ein Abmahnungsgrund. Wer, wann auch immer, tatsächlich krank ist, hat natürlich mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, denn dann kann der Amtsarzt auch nichts beanstanden.

@kinghunter: Es ist rechtens, Dich vier Wochenenden im Monat zu planen. Das Arbeitszeitgesetz garantiert uns zwar 15 freie Sonntage im Jahr, aber die müssen nicht gleichmäßig verteilt werden. Wenn es sich also um einen normalen Dienstplan, nicht um Einspringen, handelt, darf die PDL dies. Dazu braucht's auch keine schrifltliche Anweisung: Der Dienstplan ist bereits eine. Solange kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, darfst Du so geplant werden, wie es dem AG passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der DP schon fertig ist und du im Nachhinein zum einspringen verpflichtet wirst (egal wie) kannst du das ohne Konsequenzen ablehnen. Der AG hat mit der Ausgabe des DP sein Weisungsrecht aufgebraucht und kann nun Änderungen nur noch mit Einverständnis des Betreffenden vornehmen. Wenn du nich arbeiten möchtest weil du frei hast, musst du das auch nicht, du musst es nicht einmal begründen. Auch Änderungen der Schicht muss du nicht hinnehmen. Der AG kann keine Dienste einfach so anweisen, dies ist sittenwidrig bzw. das Gesetz nennt es "Vorgehen nach billigem Ermessen" (Willkürlichlkeit). Auch der gerne genutzte betreibliche Notfall ist keine Begründung, denn der AG ist verpflichtet für evtl. Notfälle Vorsorge zu treffen. Die einzige Instanz die in Deutschland bemächtigt ist Dienste anzuordnen ist die Bundesregierug im Katastropfen- oder Verteidigungsfall (Seuche, Krieg).

Guckst du auch hier: Direktionsrecht
 
Du hast einen festigen Dienstplan und Deine PDL gibt Dir danach schriftlich, dass Du einen Dienst übernehmen sollst, wo Du frei hast?
Wie genial ist das denn? Ab mit dem Schreiben zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, der freut sich ein Bein darüber aus. Deine PDL sicher nicht mehr, denn sowas ist schlichtweg verboten. Man könnte das Ganze schon als Nötigung ansehen.
 
ja und was passiert dann wenn ich damit zum Anwalt gehe? Klar, dann bekomme ich meine Freies WE und kann mir aber 2 Wochen Später die Kündigung abholen, dann wird schnell irgendwas gesucht, wie die mich rausschmeißen können... bei mir wären es z.B die Pflichtweiterbildungsstunden (20h) die ich seit jahren noch nie geschafft habe.
 
ja und was passiert dann wenn ich damit zum Anwalt gehe? Klar, dann bekomme ich meine Freies WE und kann mir aber 2 Wochen Später die Kündigung abholen, dann wird schnell irgendwas gesucht, wie die mich rausschmeißen können... bei mir wären es z.B die Pflichtweiterbildungsstunden (20h) die ich seit jahren noch nie geschafft habe.

Hast Du Deinen AG darauf aufmerksam gemacht? Hat Dich dieser zu Fortbildungsstunden freigestellt?
 
ja und was passiert dann wenn ich damit zum Anwalt gehe? Klar, dann bekomme ich meine Freies WE und kann mir aber 2 Wochen Später die Kündigung abholen, dann wird schnell irgendwas gesucht, wie die mich rausschmeißen können... bei mir wären es z.B die Pflichtweiterbildungsstunden (20h) die ich seit jahren noch nie geschafft habe.

klingt für mich nach einem tendenziell angstbehafteten arbeitsverhältnis. kommt für dich nicht evtl ein anderer AG infrage?
 
nein hat er nicht, ich musste meinen WB Pass abgeben, aber nie irgend eine reaktion, den von 2011 habe ich immer noch zu hause... Freigestellt? Nee in meiner Freizeit müssen diese Weiterbildungen gemacht werden, als überstunden
 
nein hat er nicht, ich musste meinen WB Pass abgeben, aber nie irgend eine reaktion, den von 2011 habe ich immer noch zu hause... Freigestellt? Nee in meiner Freizeit müssen diese Weiterbildungen gemacht werden, als überstunden

Dein AG kann von DIr nicht verlangen in Deiner Freizeit Fortbildungen zu besuchen. Schon gar nicht, wenn er diese als Pflichtfortbildung deklariert. Das ist IMMER Arbeitszeit!!
Was Du in Deiner Freizeit machst, bestimmst immer noch DU und NICHT Dein AG!!
 
ja und was passiert dann wenn ich damit zum Anwalt gehe? Klar, dann bekomme ich meine Freies WE und kann mir aber 2 Wochen Später die Kündigung abholen, dann wird schnell irgendwas gesucht, wie die mich rausschmeißen können... bei mir wären es z.B die Pflichtweiterbildungsstunden (20h) die ich seit jahren noch nie geschafft habe.

Du sollst doch sicher einspringen weil kein Personal da ist, richtig? Wie kommst Du dann auf die Idee Dein AG würde Dich kündigen?
Es ist ja nun nicht so, dass Pflegekräfte bei den AG Schlange stehen und um einen Job betteln! Wir sind mitten in einem Fachkräftemangel!
Es gibt kaum qualifiziertes Personal auf dem Markt. Wie Eisenbarth schon schreibt, Du scheinst sehr viel Angst vor Deinem AG zu haben, vieleicht solltest Du mal über einen Wechsel nachdenken, oder aber Du lässt alles wie bisher und machst halt Deine 4 Wochenenden am Stück und lässt Dich mit schriftlichen Dingen nötigen!
 
nein hat er nicht, ich musste meinen WB Pass abgeben, aber nie irgend eine reaktion, den von 2011 habe ich immer noch zu hause... Freigestellt? Nee in meiner Freizeit müssen diese Weiterbildungen gemacht werden, als überstunden

Auch Überstunden gelten als Arbeitszeit. Du machst die Fortbildungen also vielleicht im Anschluss an den Dienst (mach ich auch oft), aber nicht in Deiner Freizeit.
 
Auch nicht bei jedem AG. :besserwisser:

Unsinn. Entweder werden die Fortbildungsstunden in der Arbeitszeitberechnung erwähnt oder nicht. Eine Überstunde wird also solche dokumentiert, natürlich ist das Arbeitszeit. Nur über die reguläre Arbeitszeit hinaus.

Der Besuch einer Fortbildung in der Freizeit, der natürlich auch rechtlich möglich ist (aber dann halt nicht als Pflicht), ist per definitionem keine Überstunde. Auch wenn der AG z.B. den Versicherungsschutz stellt.
 
ok ok schon kapiert. Ich glaube euch das auch alles, ich war heute auch schon bei ver.di und beim Betriebsrat. Ich bin nun mit der weile auf dem Stand, das die es mir schriftlich anweisen soll und dann gehe ich zum Anwalt, dafür habe ich ja meine Rechtsschutzversicherung...

Könnt ihr mir vielleicht noch ein Paar Richtige quellen geben wo das alles steht (also richtig mit paragaphen und so weiter) was der AG darf und was nicht speziel für einen fall der Dienstanweisung. Das ich ihm (in dem fall ihr) auch vorlegen kann und sagen kann" So gehts nicht"!

MFG
 
@Claudia- gibt es da net einen klitzekleinen Unterschied zwischen Überstunden und der netten Idee des Arbeitszeitkontingents? Von der Erfindung des Begriffes Mehrarbeit wollen wir mal gar net erst reden. Ich denke mal, dass die Iserin Überstunden mit dem Begriff Zuschlag verbindet und der ist mir 35 Jahren Berufstätigkeit nie begegnet.

Elisabeth
 
Oben gab es doch schon einen Link zum Direktionsrecht.
Die Stichworte sind Notfall und billiges Ermessen.
Im Zweifel entscheidet das Gericht

Schichtplan-Fibel
 
@Claudia- gibt es da net einen klitzekleinen Unterschied zwischen Überstunden und der netten Idee des Arbeitszeitkontingents? Von der Erfindung des Begriffes Mehrarbeit wollen wir mal gar net erst reden. Ich denke mal, dass die Iserin Überstunden mit dem Begriff Zuschlag verbindet und der ist mir 35 Jahren Berufstätigkeit nie begegnet.

Elisabeth

Arbeitzeitkonten benötigen (im Bereich des TVöD) der Zustimmung des Betriebrats. Es ist (in diesen Bereichen) also leicht rauszubekommen, ob Arbeitszeitkonten existieren. Mehrarbeit können NUR Teilzeitkräfte leisten. Bei Vollzeitkräften sind es immer Überstunden!
 

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