Grenzen/Aufgabenbereich APP/Soziotherapie

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07.11.2025
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Ergotherapeut
Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen wo liegen die Grenzen und Aufgaben einer Pflegekraft (ambulante psychiatrische Pflege/ Soziotherapie) und Psychotherapeuten?
Was ist rechtlich erlaubt?

1. Expositionen bei Ängsten sowie Zwängen:
Eine Pflegekraft macht manchmal Expositionen im Alltag mit Patienten. Sie meint es sind ja nur "leichte" Übungen, obwohl es sehr starke Ähnlichkeiten mit Expositionstherapie von Psychotherapeuten hat.
Die Expositionen werden selbst dann gemacht, wenn der Patient keinen Psychoth. hat oder
Expositionsübungen sogar ohne Absprache mit einen vorhandenen Psychoth..

Laut meinen Quellen dürfen Pflegekräfte nur Expositionen im Alltag begleiten/ unterstützen, aber nicht durchführen. Und das auch nur in Absprache mit dem behandelnden Psychotherapeuten. Siehe da auch das Psychoth. Gesetz.


2. Dürfen APP/ Sozioth. bei Traumapat. (PTBS; komplexe PTBS) Stabilisierungs- und Ressourcentraining (Achtsamkeit, Kraftquellen, Grenzen entdecken usw.) machen?

3. Was dürfen inhaltlich APP/ Sozioth. in der Begutachtungsvorbereitung für einen Pflegegrad (Patient) und währen der Begleitung eines Gutachtens (MD) machen?


Ich bin kein Mitglied in einen Verband. Meine Fragen werden da nicht beantwortet
 
Mag noch mal jemand antworten?

Darf eine Pflegekraft den
1. Exposition bei einer Zwangsstörung durch führen?

2. Dürfen APP/ Sozioth. bei Traumapat. (PTBS; komplexe PTBS) Stabilisierungs- und Ressourcentraining (Achtsamkeit, Kraftquellen, Grenzen entdecken usw.) machen?
 
Gute Frage, ich würde bei der Einrichtung die Aufgaben der Einrichtung und die Stellenbeschreibung durchlesen. Rechtliche Aussagen treffe ich hier mal keine. Du scheinst besorgt ob der Patient gut behandelt wird und Kompetenz besteht. Wobei ich das nicht unbedingt am Ausbildungsabschluss fest machen.

Den Kernaspekt sehe ich bei: Patient entscheidet. Zwangsbehandlung ist nur bei Eigen- Fremdgefährdung oder Vertretung durch Betreuer, wenn die Person einen hat für den medizinischen Bereich. Natürlich kann es sein dass ein "nicht mitmachen" andere Privilegien (informelle und formelle) beendet.

Wenn es nicht als Therapie "verkauft" wird und keine "Heilung" versprochen wird, bin ich auch sicher, ich darf mit jemandem Übungen machen, wenn die Person es will oder zumindest nicht ablehnt. Du hast Angst vor Hunden? Willst mal mit meiner Begleitung dir einen Anschauen der an der Leine ist?

Ich würde die "Frage" also an den Patienten weitergeben, ihm/ihr sagen Sie muss nicht, nur wobei Sie sich wohlfühlt.

Den meines Wissens funktioniert Exposition vor allem dann positiv wenn dafür entschieden und nicht wenn dazu gezwungen. Wenn Zwangsexposition funktionieren würde, würde der Patient ja auch von alleine von allen Zwängen geheilt was nicht der Fall ist, es braucht die langsam Umgewöhnung.

Wie gesagt meiner Meinung nach Kommunikationssache vom Patient. Er/Sie könnte sich mal über Patientenrechte/pflichten informieren.

Wie wäre es den Patient mal zu Fragen wie es ihm/ihr damit geht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Patient war mit den Aufgaben/ Übungen auch total überfordert und retraumatisiert.

Die Pflegekraft wurde auf Behandlungslinien und Gesetze hingewiesen. Pflegekräfte dürfen auch nur einzelne kleine Situationen üben (Expositionen) machen. Keine Schwierigkeitsgradsteigerung in Expositionen. Sie hatte ihre fachlichen Grenzen überschritten.
Pflegekräfte können nur Expositionen (= psychoth. Methoden) im Alltag begleiten/ unterstützen, aber nicht durchführen. Und das auch in Absprache mit dem behandelnden Psychotherapeuten. Gerade bei Zwängen und teilweise auch bei Angststörungen.
Quelle: Psychotherapeuten Gesetz.

Zu dem besagt die Leitlinie von Zwangsstörungen :
"Bei PTBS mit einer Zwangsstörung stellt oft die Zwangssymptomatik eine dysfunktionale Emotionsregulation dar, sodass zunächst die Behandlung der PTBS Symptomatik (Traumatherapie) erfolgen sollte."

Expositionsübungen bei Zwängen und PTBS führen oft auch zu einer Teilaktivierung des Gedächtnisses für traumatische Erinnerungen, belastende Alpträume und Dissoziationen. Quelle: Fachwissen aus der Psychotherapie

Es bestand bei der Pflegekraft auch kein Wissen über psychisch traumasensibler Arbeitsweise und Grundsätze.
Traumasensible Arbeitsweise:
Ein traumasensibler Ansatz beinhaltet nicht nur das Bewusstsein für die Folgen von Traumata, sondern auch einen traumasensiblen Umgang, Haltung, Formulierungen (Sprache), Grundsätze und Prinzipien usw.
Die Fähigkeiten als Fachkraft zu verfeinern, um den vielfältigen Bedürfnissen der traumatisierten Menschen gerecht zu werden.
Quelle: Traumasensible Begleitung.

Bei dem Träger herrschten mehrere Probleme, die das Fass nur zum überlaufen brachten. Der Träger war nicht gewillt sich zu verändern/ verbessern.
Die Zusammenarbeit wurde beendet. Trägerwechsel fand statt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Patient war mit den Aufgaben/ Übungen auch total überfordert und retraumatisiert.
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Bei dem Träger herrschten mehrere Probleme, die das Fass nur zum überlaufen brachten. Der Träger war nicht gewillt sich zu verändern/ verbessern.
Die Zusammenarbeit wurde beendet. Trägerwechsel fand statt.

Okay, ähnlich dem anderen Fall. Patient ging es nicht gut und konnte selbst nicht Nein sagen? Oder das Nein wurde ignoriert? Gut dass du dich gekümmert hast. Ja manche Teams (egal ob im sozialen oder anderenorts) sind nicht gut. Gut wenn wenigstens Extern Probleme angesprochen werden und hier ein Trägerwechsel stattfand. In der Hoffnung das diese sich überdenken oder durch Warnung an andere die irgendwann genügend Leidensdruck haben um sich mal zu Hinterfragen.

Hoffe der/die Patient sagt beim nächsten mal Nein, bei solchen "Salamitaktiken" wo immer kleine Grenzüberschreitungen geschehen.

Danke für deine Hilfe den Patient vor Grenzüberschreitungen des Trägers zu beschützen. (soweit ich das beurteilen kann von zunächst erstmal nur deiner Sicht).
 

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