Gehalt in der Ausbildung (plus Zuschläge)?

Keksdieb

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Guten Abend,

ich habe eine Frage, da ich zwar die Suchfunktion des Forums genutzt habe aber nicht fündig geworden bin :)
Ich fange bald meine Ausbildung zum Krankenpfleger an und mich würde interessieren, wie viel die Zuschläge ausmachen, die man zusätzlich zum Azubi-Gehalt verdient/verdienen kann ? Ich werde nach Tvaöd-West bezahlt.

Viele Grüße,

Keksdieb

edit: uuuupps, sorry, ich seh´grad - falsches forum ....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kommt immer drauf an, wieviel du gearbeitet hast und wann. Ich sag jetzt mal ca. 30 Euro brutto... also nicht viel :-)
 
hi,
ich hab zwar keine ahnung von den tarifverträgen, aber ich bekomme keine zuschläge und meine freunde, die in anderen kh arbeiten auch nciht....

liebe grüße und viel spaß in der ausbildung!
tina
 
Hey, also wir haben immer wenn wir auf Station sind ca. 25 Euro bekommen, allerdings natürlich nicht wenn wir in der Schule waren. Und dann kam natürlich noch Nachtzulage bei Spät-oder Nachtschicht. Grüße
 
Also bei mir macht ein Sonntags Dienst ca 7 Euro brutto, ein Samstags Dienst /nachmittags auch und ein Feiertags Dienst etwa 10...
Also bei nem KH Monat und zwei WEs sind das etwa 30 Euro brutto. Ostern oder Weihnachten ist da natürlich echt nett...
Nachtdienst mach ich noch nicht, daher weiß ich das nicht.
 
ok, danke euch :mrgreen:
weiß vielleicht noch jemand, wieviel eine Nachtschicht (später) ausmachen wird?
 
Zuschlag ist bei mir 20,31Euro
 
Im TVÖD gibt's für Examinierte einen Nachtdienstzuschlag von 1,28 Euro die Stunde. Außerdem hast Du eine höhere Wechselschichtzulage, wenn Du Nachtdienst machst.
 
Man ist das alles kompliziert... :knockin: Mache mir im Moment nen bisschen Sorgen, dass ich durch die Zuschläge über die Grenze für`s Kindergeld komme. Da müsste ich aber jeden Monat 25 Euro an Zuschlägen kriegen. Wenn ich Schule hab krieg ich ja aber gar keine. Was denkt ihr? Ist TVöD.
 
Aber dann hast bist du ja bis zur Tariferhöhung noch nach altem Tarif vergütet worden, sodass du halt unter der Höchstgrenze fürs Jahresnetto bleiben wirst. Ich steige nun aber gleich mit dem neuen Tarif ein... naja. Ich lasse es einfach mal auf mich zukommen. Wird schon alles irgendwie hinhaun.
 
Hallo ihr Lieben, ich weiß, der Thread ist nicht mehr der jüngste, vielleicht antwortet mir aber doch jemand ;)

Also ich fange im September meine Ausbildung zur GUK in Worms an, also Rheinland-Pfalz. Vergütet werde ich nach APrO. Im Vertrag steht nichts von Zuschlägen oder gar einem 13. Monatsgehalt, allerdings habe ich im Internet was zur APrO gefunden:

§ 2. Anwendung der KDAVO. Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung
(KDAVO) in der jeweils geltenden Fassung findet für die Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse
entsprechendeAnwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist.

§ 21. Sonderzahlung.Abweichend von § 37 KDAVO wird eine jährliche Sonderzahlung
in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gezahlt, sofern die Ausbildung bzw.
das Praktikum länger als drei Monate dauert. § 37 Absatz 3 KDAVO findet keine Anwendung.

Und hier Auszüge aus der KDAVO:
§ 33. Zeitzuschläge.

  1. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält neben dem Arbeitsentgelt Zeitzuschläge. Sie betragen je Stunde (…)
  2. Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.
  3. Der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 [Nachmittage an Samstagen und Nachtarbeit] wird nicht gezahlt neben Zulagen, Zuschlägen und Entschädigungen, in denen bereits eine entsprechende Leistung enthalten ist.
§ 37. Sonderzahlung.

  1. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, wenn sie oder er am ersten allgemeinen Arbeitstag im Oktober in einem Arbeitsverhältnis steht und diese Arbeitsverhältnis bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres fortbesteht.
2. – aufgehoben -

3. Es wird eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß Absatz 4 gezahlt.

(...)
6. Die Sonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Entgelt ausgezahlt.

Jetzt weiß ich nicht, ob diese APrO, die ich gefunden habe auch für mich gilt, weil die sich auf Hessen und Nassau bezieht, das ist nunmal aber eindeutig nicht Rheinland-Pfalz! Gleichzeitig gehört mein Krankenhaus aber zum Hessischen Diakonieverein. Ich finde auch keine andere APrO im Internet :(
Außerdem steht auch in dieser APrO nichts von Zuschlägen, sondern eben nur von diesem 13. Monatsgehalt. Vermutlich wegen der Änderung von 60 auf 80%. Deshalb möglicherweise auch bei der APrO kein Verweis auf Zuschläge.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Welcher Tarifvertrag steht denn in Deinem Ausbildungsvertrag? Das müsstest Du doch rauskriegen können?

Wo siehst Du in den Abschnitten, die Du zitierst, ein 13. Monatsgehalt? Ich erkenne nur eine Sonderzahlung. Die hieß früher mal Weihnachtsgeld.

Warum müsst Ihr das eigentlich im Voraus so genau wissen? Fürs Kindergeld ist der Verdienst seit diesem Jahr nicht mehr ausschlaggebend. Welche Unsummen erwartet Ihr denn durch die Zeitzuschläge?
 
Ich sag ja, ich werde nach APrO vergütet, ich weiß nur nicht, ob's da verschiedene Ordnungen gibt, deshalb frag ich ja hier. Das mit Hessen und Rheinland-Pfalz irritiert mich halt... Beides ist schließlich möglich.

War das Wheinachtsgeld nicht das 13. Gehalt? Ist aber auch irrelevant, wir meinten schließlich beide die besagte Sonderzahlung... Und auf diese Sonderzahlung bezieht sich eben auch die APrO, nur dass davon in meinem Ausbildungsvertrag nichts steht, genauso wenig wie da was von Zugschlägen steht; da steht nur drin, wie viel ich monatlich als Ausbildungsvergütung bekomme.

Anrufen kann ich auch erst am Freitag, weil ich immer so lange Schule habe, dass, wenn ich zu Hause bin, schon keiner mehr erreichbar ist.

Dass ich mein Kindergeld sowieso kriege, weiß ich, das Geld ist mir auch nicht wichtig (ich hatte viele Zusagen für Ausbildungsplätze, wo ich mehr verdient hätte), ich frage bloß aus Neugier. Jeder € den ich verdiene erleichtert eben den Alltag. Essen und Miete wollen schließlich auch bezahlt werden, mal die ein oder andere Heimfahrt und vielleicht auch mal mit den anderen Auszubildenden was unternehmen. Das Leben besteht schließlich nicht ausschließlich aus Schule, Praxis und Lernen.

Aber danke für die Antwort :)
 
Ich habe keine große Lust diese Apro jetzt zu suchen und zu lesen, aber grundsätzlich gilt: Wenn dein Ausb.Vertrag sich ausdrücklich darauf bezieht, so gilt auch alles was dort steht. Änderungen müssten im Vertrag deutlich gemacht sein. Somit bekommst du auch deine Sonderzahlung etwaige Zuschläge. In der ganzen Apro sind aber keine Zuschläge (meinst Zeitzuschläge, oder?) erwähnt?

Ob es jetzt unterschiedliche Apros gibt und/oder welche für dich gilt, erfrag am besten bei euch, oder googel noch etwas ;)
Ihr habt doch sicherlich auch Pausen - somit könntest du auch in einer Pause kurz anrufen und fragen. 40sec Gespräch.
 
Naja, das Gespräch wird schon länger als bloß 'ne Minute dauern und ich hab keine Flat für mein Handy, sodass ich leider doch warten muss, bis ich zu Hause bin und Festnetz habe... Daran hatte ich schon gedacht ;)

Ich weiß leider nicht, ob sich mein Vertrag auf diese APrO bezieht, weil ich nicht weiß, ob es verschiedene gibt. Ich habe schon mehrfach auch mit verschiedenen Suchbegriffen nach anderen Tarifen gesucht, bin aber nicht fündig geworden. Damit ihr nicht suchen müsst, habe ich die betreffenden Paragraphen zitiert ;)
Im Vertrag muss ja auch bloß das monatl. Gehalt stehen, das steht auch drin. Aber kein Wort von Zuschlägen (ja ich meine die Zeitzuschläge ;) ) oder der Sonderzahlung. Und in der APrO, die ich oben zitiert habe, steht auch nur die Änderung bezüglich der Sonderzahlung und ansonsten nur, dass sie sich auf die KDAVO bezieht...

Ich werde wohl bis Freitag warten müssen ;)
 
Du beginnst im September mit der Ausbildung, bist dann wahrscheinlich acht bis zehn Wochen im Blockunterricht und betrittst im Dezember oder Januar zum ersten Mal die Station. Erst ab da kannst Du überhaupt Zeitzuschläge erarbeiten. Diese werden für gewöhnlich mit zwei Monaten Verzögerung ausgezahlt, damit die Verwaltung genug Zeit zum Ausrechnen hat.

Kannst Du Dich also bis morgen gedulden, um zu erfahren, ob Du in einem Jahr (!) vielleicht zwanzig Euro mehr überwiesen bekommst? ;-)
 
Ja das ist vermutlich richtig so ;)

Wisst ihr zufällig wie das mit der Berufsausbildungsbeihilfe ist? Ich habs schon beantragt und muss da ja auch angeben wie viel ich monatl. verdiene... Weiß nicht, ob ich diese eventuellen Zuschläge in ja nunmal unbekannter Höhe mit einrechnen muss. Mit ein Grund warum ich nach der vertraglichen Regelung frage ;)

Gruß
 
Die Zuschläge fließen auf jeden Fall mit die Berechnungsgrundlage ein, aber inwieweit man sie im Vorfeld abschätzen kann, ist fraglich. Viel Geld springt bei Schülern ohnehin nicht raus, weil ihr ja nur 80 bis 120 Nachtdienststunden in den gesamten drei Jahren machen dürft. In Monaten mit vielen gearbeiteten Feiertagen kann's mal ein bißchen mehr werden, ansonsten sind's Peanuts.

Bekommst Du so wenig, dass Du Anrecht auf BAB hast?
 

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