fristgerechte Kündigung

wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre oder länger bestanden hat hast du einen Monat zum Monatsende.

Das bedeutet für dich: du möchtest zum 18.10 woanders neu anfangen. Also must du dieselbe Frist wie bis zum 30.09. einhalten (nächstes Fristende wäre der 31.10, also zu spät) Ergo mußt du bis spätestens den 31.08 deine Kündigung abgegeben haben.

lg
 
Hallo!
Ich habe zum 18.10. eine neue Arbeitsstelle angeboten bekommen.
In meinem jetzigen Betrieb arbeite ich seit 4 Jahren. Wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist. Muß ich jetzt schon kündigen, um pünktlich meine neue Arbeitsstelle antreten zu können? :-?

Hallo,

die Kündigungsfrist hängt davon ab, unter welchen Tarifvertrag du fällst. Wahrscheinlich sind es 4 Wochen zum Monatsende.

Wenn deine Entscheidung bereits fest steht, solltest du jetzt schon kündigen. Da dein neuer Job mitten im Monat beginnt, möchtest du sicherlich nicht für 2-3 Wochen arbeitslos werden, daher jetzt schon das Gespräch mit deinem alten Arbeitgeber suchen, daß du dort bis zum 17.10. beschäftigt bleiben kannst.

Gruß

medsonet.1
 
@ medsomet

Grundsätzlich stimmt das mit dem Tarifvertrag.

Sieht dieser allerdings eine kürzere Frist vor als das Kündigungsschutzgesetz greift das Gesetz. Und wenn der Tarifvertrag vier Wochen sagt, das gesetz aber einen Monate (4,5 Wochen), so gilt der Gesetzestext und die vier wochen sind nicht mehr firstgerecht.

Du kannst aber immer eine Kündigung zu früh abgeben.

Wenn du jetzt zur Mitte des Monats kündigen möchtest (wie hier 17.10) dann warst du dieselbe Frist, die du auch bis zum 30.09 waren müstest. Und schon brauchst du nicht mehr zur AA. Du kündigst halt einfach nicht zum 30.09 sondern zum 17.10.

Aber grundsätzlich ist natürlich die friedliche Lösung besser.
 
*neugierigbin* Wie ist es denn nun ausgegangen Mäusle?

Elisabeth
 
Wenn du jetzt zur Mitte des Monats kündigen möchtest (wie hier 17.10) dann warst du dieselbe Frist, die du auch bis zum 30.09 waren müstest. Und schon brauchst du nicht mehr zur AA. Du kündigst halt einfach nicht zum 30.09 sondern zum 17.10.

Sorry, wenn ich widersprechen muß, aber streng nach Gesetz stimmt dies nicht!

Wenn eine Kündigungsfrist besagt "... zum Monatsende", dann kann auch nur zum Monatsende ordentlich gekündigt werden und nicht zum 17. des Folgemonats. Natürlich wird es wahrscheinlich vom Arbeitgeber so angenommen, aber er könnte darauf bestehen, daß das Arbeitsverhältnis zum Monatsende beendet werden muß.

Wenn in diesem Fall die Kündigungsfrist nach BGB anzuwenden ist, wäre allerdings auch eine Kündigung zum 15.10. möglich:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.




Was auch wenig bekannt ist, längere Kündigungsfristen auf Grund von langer Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer kann immer, wie oben genannt kündigen.
Es ist allerdings zu beachten, daß in den meisten Fällen nicht BGB anzuwenden ist, sondern die Kündigungsfristen nach dem Tarifvertrag, dem man angehört (und der sieht auch für den Arbeitnehmer oft längere Kündigungsfristen vor).



Gruß


medsonet.1
 
Stimmt, habe es selber nochmal nachgeschlagen. Sorry.

Bin froh, mal wieder was dazu gelernt zu haben.

lg
 

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