wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre oder länger bestanden hat hast du einen Monat zum Monatsende.
Das bedeutet für dich: du möchtest zum 18.10 woanders neu anfangen. Also must du dieselbe Frist wie bis zum 30.09. einhalten (nächstes Fristende wäre der 31.10, also zu spät) Ergo mußt du bis spätestens den 31.08 deine Kündigung abgegeben haben.
lg
Das bedeutet für dich: du möchtest zum 18.10 woanders neu anfangen. Also must du dieselbe Frist wie bis zum 30.09. einhalten (nächstes Fristende wäre der 31.10, also zu spät) Ergo mußt du bis spätestens den 31.08 deine Kündigung abgegeben haben.
lg