fristgerechte Kündigung

Mausl

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09.01.2006
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Hallo ihr lieben,

und zwar geht es darum ich habe ein neues angebot zwecks arbeit bekommen jetzt ist es so ich war gestern probearbeiten und die wollen mich zum 1.9. einstellen das problem in meinen vertrag steht ich muss zum ende des monats kündigen als 31.7.
die neue firma meint aber ich könnte zu morgen noch kündigen da 4wochen á 28tage sind.
nur rechtlich gesehen ist es ja anfangs des monats und das geht so zu sagen nicht.

kann mir einer helfen und sagen ob das geht oder nicht?

lg mäusl
 
....in meinen vertrag steht ich muss zum ende des monats kündigen....

Dann kündige doch zu Ende August.....Oder meinst du die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende ? Wärst du trotzdem noch in der Frist wenn du dich beeilst....2. Möglichkeit wäre ein Auflösungsvertrag.
 
das problem in meinen vertrag steht ich muss zum ende des monats kündigen als 31.7.
die neue firma meint aber ich könnte zu morgen noch kündigen da 4wochen á 28tage sind.
nur rechtlich gesehen ist es ja anfangs des monats und das geht so zu sagen nicht.
Du meinst doch sicher zum 31.08?
Zum Ende des Monats kündigen bedeutet lediglich, dass eine Kündigung z. B. zur Mitte des Monats oder einem anderen Monatsdatum nicht mgl. ist. In anderen Verträgen steht z.B. auch "zum Ende des Quartals" da kannst beispielsweise nicht zum Ende Januar oder November...ect. kündigen.
Was Dein neuer AG meint, dass Du sicher eine 4-wöchige Kündigungsfrist hast und da liegst Du im Limit, sofern Du morgen kündigst, da es dann bis zu Deinem letzten Arbeitstag eben noch fristgerechte 4 Wochen sind.
 
Dann kündige doch zu Ende August.....Oder meinst du die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende ? Wärst du trotzdem noch in der Frist wenn du dich beeilst....2. Möglichkeit wäre ein Auflösungsvertrag.


Ich glaube, sie hat 1 Monat Kündigungsfrist, wenn sie zum Ende des Monats kündigt, oder hab ich das falsch verstanden?

Wenn sie also Ende August kündigt, muss sie bis Ende September noch beim alten AG bleiben.

Ich fürchte, da kommst Du nicht drumrum. Aber kannst Du da nicht mit Deinem neuen AG sprechen? Fängst halt zum 1.10. an, der eine Monat geht auch i wie rum...
 
Wenn sie also Ende August kündigt, muss sie bis Ende September noch beim alten AG bleiben.


Warum sollte sie denn erst Ende August kündigen ??? Wenn sie es heute oder morgen noch macht ist sie in der Frist...
 
http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerliches_gesetzbuch_bgb_kuendigungsfristen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852)
- Auszug zum Thema Kündigungsfristen -
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Also ist letzter Termin für die Kündigung zum 31.8.2010 morgen, am 3.8.10.
 
Das gilt nicht, wenn andere Fristen im Vertrag stehen.
 
Ich würd net so viel im Internet suchen, sondern die Kündigung abschicken. Wenns heute noch nicht getan hast, dann fehlt dir schon wieder ein Tag.

Schicks ab und frage dann nach. Und wenn dann Probleme gibt, dann versuchst die zu lösen.

Elisabeth
 
Hallo,

wenn in deinem Vertrag steht:

1 Monat zum Monatsende, dann hättest du tatsächlich bis zum 31.07.2010 ordentlich zum 31.08.2010 kündigen müssen,

4 Wochen zum Monatsende, oder Kündigung nach BGB - hier hast du eine Kündigungsfrist von 28 Tagen und solltest sofort heute noch die ordentliche Kündigung schreiben und übergeben!

Gruß

medsonet.1
 
Und da gibt es vielleicht noch die Möglichkeit der Kulanz des jetzigen AG, wenn er das Arbeitsverhältnis eh als zerrüttet ansieht.
Falls er sich auf sein Recht beruft, kann man um Kulanz beim zukünftigen AG bitten, dass dieser die Stelle so lange offen hält.

Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten. Nur im Netz zu fragen, reicht hier nicht.

Elisabeth
 
Als erstes kommt es immer auf das an, was im AV steht. Dieses darf das Kündigungsschutzgesetz nicht unterschreiten. Wenn da steht, immer mit der Frist eines Kalendermonats, so bist du jetzt schon zu spät, kannst also erst zum 30.09. kündigen.

Dann ist die Frage, wie lange du schon im Betrieb bist. In der Probezeit, wenn nichts anderes vereinbart ist, hast du immer 14 Tage Kündigungsfrist (übrigens auch der AG). Danach hast du 4 Wochen zum 15.ten oder zum Monatsende. Nach 2 Jahren wird es bereits ein Kalendermonat mit der Kündigungsfrist. Nach 5 Jahren sind es dann schon 2 Monate. Wenn jetzt der AV eine kürzere Frist vorsieht ist dieser Teil des AV ungültig und das Gesetz greift.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

lg
 
Der Aufhebungsvertrag ist natürlich immer möglich, setzt jedoch die Kulanz des alten AG vorraus. Ausserdem kann man im Aufhebungsvertrag zu Zugeständnissen gezwungen werden wie Verzicht auf noch ausstehende Wochenendzulagen (steht dann als: Der AN erklärt, das mit der letzten Gehaltszahlung alle Ansprüche abgegolten sind) oder den Verzicht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Bis ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt ist, kann schonmal sehr viel Zeit vergehen. Ausserdem würde ich den erstmal prüfen lassen, wenn ich mich nicht damit auskenne, um Nachteile zu vermeiden.

lg
 
Seltsam, im Klinikbereich werden Aufhebungsverträge ohne Nachteile für MA sehr schnell erledigt - sollten ambulante Pflegedienste da mal wieder an einer Amnesie dann leiden?
 
Narde, auch im Klinikbereich bekommt nicht jeder auf Wunsch einen Aufhebungsvertrag. Kann ich sogar nachvollziehen. Wenn Du ohnehin Mühe hast, Personal zu finden, wirst Du das, das schon da ist, nicht früher als nötig gehen lassen.

Von Aufhebungsverträge mit Nachteilen, wie sie ycassy beschreibt, habe ich allerdings noch nichts gehört.
 
Ohne Nachfrage- keine Antwort. Wir können hier zig Vermutungen aufstellen, wie der AG es sieht, werden wir net wissen.

Mäusle muss sich selber kümmern. Möglichkeiten wurden aufgezeigt. Mehr können wir net machen.

Elisabeth
 
Narde, auch im Klinikbereich bekommt nicht jeder auf Wunsch einen Aufhebungsvertrag. Kann ich sogar nachvollziehen.
Das habe ich auch nicht behauptet - aber alle Aufhebungsverträge, die ich bisher erlebt habe, waren ohne Nachteile für die Mitarbeiter.
 
Dann ist die Frage, wie lange du schon im Betrieb bist. In der Probezeit, wenn nichts anderes vereinbart ist, hast du immer 14 Tage Kündigungsfrist (übrigens auch der AG).
lg


Das ist nicht so bei kirchlichen Trägern. Da ist die Kündigungsfrist in der Probezeit 1 Monat, Kündigung zum Monatsende.
 
Von Aufhebungsverträge mit Nachteilen, wie sie ycassy beschreibt, habe ich allerdings noch nichts gehört.

Ich habe selber schonmal so einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen. Wollte damals von meiner Teilzeitstelle in die Vollzeit bei einem anderen AG wechseln, daher auch meine Dringlichkeit. Im Aufhebungsvertrag standen beide oben angesprochenden Nachteile verankert. (kein qualifiziertes Arbeitszeugnis sondern nur eine einfache Bescheinigung über den Tätigkeitszeitraum, Verzicht auf Zulagen(Zulagen wurden immer erst zum 15.ten des Vollgemonats gezahlt, Gehalt aber zum 15.ten des laufenden Monats)). Und das war dann auch nicht ein kleiner Amb. Betrieb, sondern ein Pflegeheim mit über 100 Bewohnern, welches die Diakonie als Träger hatte.

Nicht nur die amb. kleinen Klitschen spielen gerne falsch. Auch die Heiligen Christen der Diakonie können das!

lg
 
Hallo!
Ich habe zum 18.10. eine neue Arbeitsstelle angeboten bekommen.
In meinem jetzigen Betrieb arbeite ich seit 4 Jahren. Wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist. Muß ich jetzt schon kündigen, um pünktlich meine neue Arbeitsstelle antreten zu können? :-?
 

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